Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Gerichtstermine
Schwalmtaler:
Gut das wir als Preisprotestler jeder Erhöhung widersprechen!
Christian Guhl:
Gerüchten zufolge soll Betrug ab sofort straffrei sein, wenn der Betrogene nicht unverzüglich widersprochen hat. Auch Bankräuber sollen die Beute behalten dürfen, wenn die Bank nicht nachweist, dass gegen den Überfall in schriftlicher Form protestiert wurde. :D
uwes:
Wenn ich die PM lese, dann drängt sich der Eindruck auf, als würde es das Landgericht Lüneburg als ausreichend erscheinen lassen, dass die Information mit neuen Preisen zugesandt wurde. Das Schweigen der Haushaltskunden als gilt demzufolge dann als Zustimmung zum Vertragsschluss(?).
Das dürfte aber sicher elementaren Grundsätzen unseres Rechts widersprechen und auf größere Bedenken stoßen.
Oder muss man den Sachverhalt vielmehr so sehen, als dass die \"alten\" Sonderverträge gekündigt und der Abschluss neuer angeboten wurden?
@Christian Guhl: Was sagt der Experte dazu?
Ist bekannt, wie die unterlegene Partei reagiereren will?
RR-E-ft:
Zunächst mal müsste man den Sachverhalt kennen und dann anhand der Urteilsausfertigung sehen, von welchem festgestellten Sachverhalt das Landgericht ausgegangen war und wie es diesen gewürdigt hatte. Schweigen gilt gerade nicht als Annahme, wenn bereits ein ungekündigtes Vertragsverhältnis über Energielieferungen besteht (BGH VIII ZR 144/06 Rn. 20).
Christian Guhl:
Die Richterin argumentierte, dass die Kunden aus den Preisänderungsmitteilungen hätten erkennen können, das die Steigerungen sich nicht nur auf gesetzliche Erhöhungen beschränkten (diese durften lt. Klausel weitergegeben werden). Da dies nicht gerügt wurde und weiter widerspruchslos Strom bezogen wurde, geht sie von einer Neuvereinbarung aus. Eine Kündigung der Verträge fand nicht statt (dazu hätte dann ja auch die Frist eingehalten werden müssen). Sobald das Urteil vorliegt, wird es hier eingestellt. Die Kläger werden höchstwahrscheinlich Berufung einlegen. Die Richterin war übrigens bei der mündlichen Verhandlung und bei der Urteilsverkündigung alleine anwesend.
Ich vermute daher, dass es sich um eine Einzelentscheidung (und keine Kammerentscheidung) handelt.
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