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Autor Thema: Kaufbeuren klagt wegen Konzessionsabgabe  (Gelesen 15490 mal)

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Offline RR-E-ft

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Offline Black

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Kaufbeuren klagt wegen Konzessionsabgabe
« Antwort #1 am: 09. Februar 2010, 18:57:30 »
Daran sieht man, dass die Höhe der gezahlten Konzessionsabgabe keinen Rückschluss darüber zulässt, ob es sich um einen Tarifkunden- oder einen Sondervertrag handelt.

Trotz gezahlter Sonderkunden-KA kann nämlich ein Tarifkundenvertrag vorliegen, was zu Nachforderungsansprüchen des Konzessionsgebers führt.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline RR-E-ft

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Kaufbeuren klagt wegen Konzessionsabgabe
« Antwort #2 am: 09. Februar 2010, 18:59:24 »
Und wonach richtet sich nun die Höhe der zu zahlenden KA?
Wohl danach, ob die Kunden Tarifkunden sind.
Wenn die Kunden Tarifkunden sind, hätte der Versorger- ohne die Gemeinden zu betrügen - wohl die höhere KA gezahlt.
Schließlich verlassen sich die Gemeinden regelmäßig darauf, was der Versorger zum Kundenstatus mitteilt. Oft bleibt ihnen nicht viel mehr übrig.

Offline nomos

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Kaufbeuren klagt wegen Konzessionsabgabe
« Antwort #3 am: 09. Februar 2010, 20:00:05 »
... spricht man von einem «ungeklärten Rechtsraum». So so!

Schöne Formulierung für eine schlechte Sache.

Welches besondere Edelgas bekommt denn der Tarifkunde oder wo ist die neunmal größere \"Wege-Nutzung\" der Tarifkundengaslieferung? Bitte aufzeigen.

Aber besser das Gericht klärt gleich die Rechtfertigung der sogenannten \"Konzessionsabgabe\" an sich.

PS: .. und wenn der Jahresverbrauch bei über 5 Mio. kWh liegt, liegt überhaupt keine \"Wege-Nutzung\" mehr vor. Zumindestens ist dann eine \"Abgabe\" ausgeschlossen.

Wie wäre das jetzt an der Schweizer Grenze? Kontrolle findet grundsätzlich nicht statt. Vertrauen ist alles und ab 5 Mio. bleibt alles  wieder steuerfrei  ;).

Offline Pedro

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Kaufbeuren klagt wegen Konzessionsabgabe
« Antwort #4 am: 09. Februar 2010, 20:02:08 »
Der \'\'Sonderkunden-Status\'\' ist nicht selten der einzige Preisvorteil, den auswärtige Anbieter (immer mit Sonderverträgen!) gegenüber dem örtlichen Versorger haben. Die örtlichen Versorger berechnen bekanntlich stattdessen  die hohe KA und führen diese an die Kommune ab, welche dankend annimmt.
Das ist doch auch die Sorge der Kommunen, dass die Einnahmen aus dieser Quelle versiegen. Nicht ohne Grund gibt es starke  politische (und klammheimliche) Bestrebungen bis in den Bundestag, diese \'\'Quellen\'\' ggf. durch eine Änderung der KA-Verordnung zu sichern.
Dazu ist aber hier schon viel geschrieben worden.

Offline RuRo

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Kaufbeuren klagt wegen Konzessionsabgabe
« Antwort #5 am: 10. Februar 2010, 22:02:46 »
Zitat
Original von Pedro
... Die örtlichen Versorger berechnen bekanntlich stattdessen die hohe KA und führen diese an die Kommune ab, welche dankend annimmt.
Das ist doch auch die Sorge der Kommunen, dass die Einnahmen aus dieser Quelle versiegen.

In dieser konkreten Diskussionsrunde sollten die Besonderheiten der Bayerisch-Schwäbischen Versorgungslage beachtet werden.

Erdgas Schwaben ist festgestellter Grundversorger und hat das Netz an die schwaben netz als eigener Tochter verpachtet. Es werden ca. 70.000 Kunden in knapp 160 Kommunen versorgt. Die umgesetzte Jahresenergiemenge liegt bei etwa 10 Mrd. kWh. Die Anteile liegen zu knapp zwei Dritteln bei der Thüga und einem Drittel bei den Stadtwerken Augsburg. Das sind die Fakten. Die Kommunen richten sich schon aus, es wird nicht bei Kaufbeuren alleine bleiben. Da half selbst kein Kühltransporter

Erdgas Schwaben hat das Dreieck \"Verbraucher - Versorger - Kommune\" nach Gutdünken ausgefüllt. Die Stellungnahme des Marketingleiters spricht Bände. Nach derzeitigem Sachstand wurden den Kommunen KA in Millionenhöhe vorenthalten. Es wird spannend sein, ob es Erdgas Schwaben gelingt, die kommunalen Partner wieder zu befrieden.

Es dürfte dem aufmerksamen Beobachter nicht verborgen geblieben bleiben, dass der Rechtsbeistand der Erdgas Schwaben, wohl nicht ganz unbedarft, das OLG München mit Engelszungen von einer Belieferung im Rahmen von Sonderverträgen überzeugen wollte. Es sollen Vertreter bayer. Kommunen anwesend gewesen sein, die einen vergnüglichen Nachmittag in Augsburg hatten.

Sollte diese Welle richtig Schwung bekommen, werden wir noch amüsante Stunden erleben.
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Offline RR-E-ft

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Kaufbeuren klagt wegen Konzessionsabgabe
« Antwort #6 am: 10. Februar 2010, 22:13:35 »
Der Kollege, der für den vergnüglichen Nachmittag vor dem OLG in Augsburg verantwortlich zeichnet, ist wohl nicht zu beneiden, wenn Erdgas Schwaben in der dem Unternehmen eigenen Art sich dann vielleicht an diesen halten wollte.

Offline RuRo

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Kaufbeuren klagt wegen Konzessionsabgabe
« Antwort #7 am: 11. Februar 2010, 12:29:57 »
Zitat
Original aus der Allgäuer Zeitung
Nach Angaben des Augsburger Unternehmens hat es der Gesetzgeber in der bundesdeutschen Konzessionsabgabenverordnung vor 17 Jahren offen gelassen, wie ein Kunde einzuordnen ist. Erst im Jahr 2006 sei diese Lücke grundsätzlich geschlossen worden: Jetzt seien die Definitionen zwischen Tarif- und Sonderkunde «trennscharf».

Kunden-, Medien-, Bevölkerungsverdummung.

Die Versorger haben es in den letzten 17 Jahren trefflich verstanden, die unbestimmten Regelungen nach Gutdünken anzuwenden und kaum jemanden hat es gestört. Jetzt liegt das Kind in Bayerisch Schwaben im Brunnen. Anstatt an einer Klageerwiderung zu arbeiten, sollte EGS seine Vertragspflichten gegenüber den 160 Kommunen erfüllen. Es könnte teuer werden.

Der 2006 \"vollzogene Lückenschluss\" erschließt sich wohl ausschließlich dem Verfasser derartiger Worthülsen. Die Abgrenzung Tarifkunde/SV-Kunde ist seit 1994 in der KAV unverändert. Richtig ist wohl nur, dass die Versorger meinen, mit einer angepassten Preisstruktur hätte die Abgrenzung an \"Trennungsschärfe\" gewonnen.

Nebenbei bemerkt ist die KAV vom BM für Wirtschaft und Technologie in Abstimmung mit dem Bundesrat erlassen worden. Auch daran hat sich nichts geändert. Gleich geblieben ist auch die Sichtweise der Politiker und verschiedener Dachorganisationen zu diesem Thema.
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Offline tangocharly

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Kaufbeuren klagt wegen Konzessionsabgabe
« Antwort #8 am: 19. Februar 2010, 16:21:18 »
Zitat
Nach Angaben des Augsburger Unternehmens hat es der Gesetzgeber in der bundesdeutschen Konzessionsabgabenverordnung vor 17 Jahren offen gelassen, wie ein Kunde einzuordnen ist. Erst im Jahr 2006 sei diese Lücke grundsätzlich geschlossen worden: Jetzt seien die Definitionen zwischen Tarif- und Sonderkunde «trennscharf».
Quelle: Augsburger Allg.

Wenn man alle Haushaltskunden, die als Tarifkunden vor Gericht geschleppt werden, zu Sondervertragskunden kürt, dann ist diese Trennung schon \"scharf\". So scharf, dass sich vermutlich in Bälde der Staatsanwalt für diese Sache interessieren wird.
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline RuRo

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Kaufbeuren klagt wegen Konzessionsabgabe
« Antwort #9 am: 19. Februar 2010, 19:44:16 »
Zitat
Original von tangocharly
So scharf, dass sich vermutlich in Bälde der Staatsanwalt für diese Sache interessieren wird.

Hört, hört.

Allein mir fehlt der Glaube. Bereits vor gut einem Jahr wurde ins gleiche Horn geblasen, offenbar ist der Ton verpufft:

Erdgas Schwaben und das Rechtsbewusstsein

Zitat
Original von RR-E-ft
Es wird deshalb bereits jetzt beantragt, die Akte nach Abschluss des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft beim dem Landgericht Augsburg abzugeben, damit diese den zu Grunde liegenden Sachverhalt unter allen rechtlichen Gesichtspunkten selbständig überprüfen kann.
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Offline nomos

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Kaufbeuren klagt wegen Konzessionsabgabe
« Antwort #10 am: 19. Februar 2010, 20:31:13 »
Zitat
Original von RuRo

Allein mir fehlt der Glaube.
...
    @RuRo, bei diesem Konstrukt \"Konzessionsabgabe\" hilft auch kein Glaube mehr, egal aus welcher Sicht und egal ob Gas ob Strom ...

    das hier geht z.B.  immer noch:

Konzessionsabgabe


... Bei der \"KA\" ist längst nicht nur der Staatsanwalt gefordert![/list]

Offline RR-E-ft

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Kaufbeuren klagt wegen Konzessionsabgabe
« Antwort #11 am: 19. Februar 2010, 20:51:17 »
Zitat
Original von nomos
Zitat
Original von RuRo

Allein mir fehlt der Glaube.
...
    @RuRo, bei diesem Konstrukt \"Konzessionsabgabe\" hilft auch kein Glaube mehr, egal aus welcher Sicht und egal ob Gas ob Strom ...

    das hier geht z.B.  immer noch:

Konzessionsabgabe


... Bei der \"KA\" ist längst nicht nur der Staatsanwalt gefordert![/list]


Der Pawlowsche Reflex. Kaum steht irgendwo etwas über Konzessionsabgaben, schon folgt darauf der Verweis, dass diese sowieso insgesamt fragwürdig seien.... Der aufmerksame Forumsleser kann aus der Vielzahl der Beiträge dazu die Auffassung von nomos zum Thema Konzessionsabgaben hinlänglich kennen.  

Man muss doch nicht das selbe Fass alleweil neu aufmachen. ;)

Offline nomos

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Kaufbeuren klagt wegen Konzessionsabgabe
« Antwort #12 am: 20. Februar 2010, 10:43:42 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Der Pawlowsche Reflex. Kaum steht irgendwo etwas über Konzessionsabgaben, schon folgt darauf der Verweis, dass diese sowieso insgesamt fragwürdig seien.... Der aufmerksame Forumsleser kann aus der Vielzahl der Beiträge dazu die Auffassung von nomos zum Thema Konzessionsabgaben hinlänglich kennen.  

Man muss doch nicht das selbe Fass alleweil neu aufmachen. ;)
    Manche kennen als aufmerksamer Forumsleser aus einer Vielzahl von Beiträgen die Auffassung von
RR-E-ft zum Kontokorrent, zu bestimmten AGB-Klausen etc. ebenfalls hinlänglich.

Trotzdem ist es immer wieder mal interessant in die offenen Fässer zu schauen. Meistens sind sie noch nicht leer. ;) [/list]

Offline RuRo

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Kaufbeuren klagt wegen Konzessionsabgabe
« Antwort #13 am: 03. Juni 2010, 20:49:36 »
Die Höhe der Konzessionsabgabe ist bekanntlich abhängig vom Vertragsstatus des belieferten Kunden.

In der aktuellen Ausgabe der Hauszeitschrift „heimatenergie“ des Versorgers wird dazu folgende Einschätzung durch den Kommunalbeauftragten kund getan (Seite 15):

„Die Abgrenzungsmenge zur Bestimmung der jeweiligen Kundengruppe bleibt den Gasversorgungsunternehmen vorbehalten.“
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Offline RR-E-ft

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Kaufbeuren klagt wegen Konzessionsabgabe
« Antwort #14 am: 03. Juni 2010, 20:51:40 »
Selbstbedienungsläden gibt es im großen Maßstab seit den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts.

 

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