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Autor Thema: LG Potsdam, Urt. v. 25.03.10 Az. 51 O 15/10 Gas- Zahlungsklage des Versorgers abgewiesen (EWE)  (Gelesen 4659 mal)

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Offline RR-E-ft

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LG Potsdam, Urt. v. 25.03.10 Az. 51 O 15/10 Zahlungsklage des Versorgers abgewiesen (EWE)

Das Gericht hält die von Clifford Chance eingereichte Klage noch für zulässig, jedoch für unschlüssig und somit unbegründet.

Die international tätige Kanzlei, die in vergleichbaren Fällen Anspruchsbegründungsschriften  über annähernd 50 Seiten mit weiteren Anlagen in noch größerem Umfange (200 Seiten) für den Oldenburger Energieversorger bei den Gerichten anbringt, hat nach Auffassung der 1. Handelskammer des Landgerichts Potsdam eine nicht nachvollziehbare sog. Saldoklage erhoben, die als unbegründet vollständig der Abweisung unterlag.

Gegen das Urteil kann Berufung zum Brandenburgischen Oberlandesgericht eingelegt werden.
Die Erfolgsaussichten erscheinen jedoch eher bescheiden.

Möglicherweise erkennt das OLG, dass die Klage bereits unzulässig und deshalb abzuweisen war.  

Fragt man nun die Spezialisten, wie es wohl um die EWE- Klagen bestellt sei, bekommt man wohl zur Antwort \"Wir können nicht klagen.\"

Solche Saldoklagen gibt es zuhauf von den Energieversorgern.

Offline uwes

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Zitat
Original von RR-E-ftDas Gericht hält die von Clifford Chance eingereichte Klage noch für zulässig, jedoch für unschlüssig und somit unbegründet.


@RR-E-FT
Ersichtlich möchte ich da zwischen den Zeilen erkennen, dass Sie die Klage für unzulässig halten- richtig?
Ist es im Ergebnis nicht aber einfacher und effektiver für alle Verfahrensbeteiligte, wenn das Gericht die Klage nicht als unzulässig sondern als unbegründet zurückweist? Schließlich kann die materielle Rechtskraft nur bei einer unbegründeten Klage eintreten. Eine unzulässige Klage kann jederzeit wieder erhoben werden.
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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