LG Potsdam, Urt. v. 25.03.10 Az. 51 O 15/10 Zahlungsklage des Versorgers abgewiesen (EWE)Das Gericht hält die von
Clifford Chance eingereichte Klage noch für zulässig, jedoch für unschlüssig und somit unbegründet.
Die international tätige Kanzlei, die in vergleichbaren Fällen Anspruchsbegründungsschriften über annähernd 50 Seiten mit weiteren Anlagen in noch größerem Umfange (200 Seiten) für den Oldenburger Energieversorger bei den Gerichten anbringt, hat nach Auffassung der 1. Handelskammer des Landgerichts Potsdam eine nicht nachvollziehbare sog. Saldoklage erhoben, die als unbegründet vollständig der Abweisung unterlag.
Gegen das Urteil kann Berufung zum Brandenburgischen Oberlandesgericht eingelegt werden.
Die Erfolgsaussichten erscheinen jedoch eher bescheiden.
Möglicherweise erkennt das OLG, dass die Klage bereits unzulässig und
deshalb abzuweisen war.
Fragt man nun die Spezialisten, wie es wohl um die EWE- Klagen bestellt sei, bekommt man wohl zur Antwort \"
Wir können nicht klagen.\"
Solche
Saldoklagen gibt es zuhauf von den Energieversorgern.