Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Einmalige Nutzungsentschädigung für Tank!  (Gelesen 9404 mal)

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Offline Gerhard

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Einmalige Nutzungsentschädigung für Tank!
« am: 28. Februar 2004, 13:31:55 »
Ich habe einen Vertrag übernommen mit einer einmaligen Nutzungsentschädigung für den Tank, bedeutet das das man auf dem Freien Markt  Gas einkaufen kann und der Tank mir gehört?
Ich habe es selbst nicht gezahlt aber es waren 1495.-DM damals 10/1994.
War Veba ist nun Westfalengas.
Wir haben einen Vertrag über Lieferung von Gas über 2 jahre abgeschlossen bindet das mich nun oder kann ich das um gehen?
Leider hatte ich keine Ahnung davon.
Ich bin für alle Tips dankbar.

Offline Watzl

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Einmalige Nutzungsentschädigung für Tank!
« Antwort #1 am: 01. März 2004, 10:44:00 »
Ein Vertrag ist bindend. So muß man bei einem 2 jährigen Liefervertrag das Gas vom Vertrgashändler nehmen. ES GIBT KEINE AUSSNAHMEN MEHR! (neue Rechtprechung).

\"einmaligen Nutzungsentschädigung\" bedeutet, der Tank ist immer noch Eigentum der Firma, man darf diesen lediglich nutzen.

Sie haben also KEINEN eigenen Tank und müssen bei bestehnden Vertrag das Gas von der Vertragsfirma beziehen.

Lösung: kündigen sie den (Liefer-Vetrag) und versuchen sie denn Tank der derzeitigen Eigetumsfirma abzukaufen. Die werden sich zunächst quer stellen und ihnen einen weiteren Liefervertrag aufschwatzen. Hartnäckig bleiben. Bei genauerer Kenntnis des Vertrages könnte man mehr dazu sagen.

Berichten sie weiter hier.

H. Watzl

Offline limabo

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Einmalige Nutzungsentschädigung für Tank!
« Antwort #2 am: 01. März 2004, 23:48:12 »
Zitat von: \"Watzl\"
Ein Vertrag ist bindend. So muß man bei einem 2 jährigen Liefervertrag das Gas vom Vertrgashändler nehmen. ES GIBT KEINE AUSSNAHMEN MEHR! (neue Rechtprechung).

\"einmaligen Nutzungsentschädigung\" bedeutet, der Tank ist immer noch Eigentum der Firma, man darf diesen lediglich nutzen.

Sie haben also KEINEN eigenen Tank und müssen bei bestehnden Vertrag das Gas von der Vertragsfirma beziehen.

Lösung: kündigen sie den (Liefer-Vetrag) und versuchen sie denn Tank der derzeitigen Eigetumsfirma abzukaufen. Die werden sich zunächst quer stellen und ihnen einen weiteren Liefervertrag aufschwatzen. Hartnäckig bleiben. Bei genauerer Kenntnis des Vertrages könnte man mehr dazu sagen.

Berichten sie weiter hier.

H. Watzl


H. Watzl hat völlig Recht. jedoch muss hierzu noch folgendes ergänzt werden: In vielen Lieferverträgen steht eine Klausel für den liberalen Flüssiggasmarkt. Das heißt, falls ein Anbieter das Gas günstiger liefern kann als der Tankeigner, ist mit dem Tankeigner hierüber Rücksprache zu nehmen. Sollte der Tankeigner zu den gleichen Konditionen liefern können ist das Gas von diesem zu beziehen. Ansonsten ist der Tankeigner verpflichtet, gegen Vorlage eines entspechenden schriftlichen Angebots den Behälter für eine Fremdbefüllung freizugeben. Eine genaue Überprüfung des Nutzungsvertrags ist bei einer Fremdbefüllung somit zwingend erforderlich.

Offline Watzl

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Einmalige Nutzungsentschädigung für Tank!
« Antwort #3 am: 02. März 2004, 13:34:29 »
Es gibt da einen kleinen Haken. Die Klausel, wie von limabo beschrieben findet sich in vielen Verträgen, wird aber oft dadurch ausgehelbelt, dass das günstigere Angebot schriftlich vorgelegt werden muß. Und das ist nicht mehr so leicht zu bekommen. Zum einen von keiner anderen Vertragsfirma (eine Außendienstler hat mir einmal  ganz klar gesagt, dass ich sein Angebot nicht schirftlich haben könne) zum anderen auch nicht von einem freien Händler. Letztere gaben oft schon ein brauchbares Angebot ab, damit wurde der Preis bei der Vertragsfirma gedrückt und dort auch getankt. Der Vertragshändler wurde somit zum reinen Preisdeppen, der keinen Liter Gas verkauft hat.

Aber es gibt auch Anbieter, die stellen ihre Preise ins Netz oder hier auf den Seiten vom Bund für Energieverbraucher sind Preisrahmen zu finden.

Wie geht die Sache weiter?

Watzl

Offline energienetz

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Einmalige Nutzungsentschädigung für Tank!
« Antwort #4 am: 02. März 2004, 15:42:12 »
Allerdings sind die Preise vom Bund der Energieverbraucher nicht die allgemeinen Marktpreise, wie wir zB aus internen Erhebung der Verbraucherzentrale kennen, sondern sie liegen um 2 bis 6 Cent unter den Preisen der anderen freien Anbieter. Das muss man wissen.

Offline Hinnerk

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Einmalige Nutzungsentschädigung für Tank!
« Antwort #5 am: 02. März 2004, 18:47:29 »
Ich habe es so gemacht.
Die Seite mit regionalen Gaspreisen vom Bund der Energieverbraucher ausgedruckt und an Vertragslieferanten geschickt.

Gleichzeitig einen freien Lieferanten angerufen  (der ein bißchen teurer war :)))
und dessen Namen meinem Knebellieferanten mitgeteilt.

Das hat geklappt

 

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