Energiepreis-Protest > Gelsenwasser
Leistungsangaben beim Anbieter stimmen nicht!
grisu63:
Ich hatte es bereits in einem anderen Thema kurz angeschnitten:
Unser anbiter nimmt als Grundlage für die Berechnung des Grundpreise die Leistung unsere Heittherme.
Allerdings geht er von einer Leistung von 26Kwh aus, die Anlage hat aber laut Hersteller eine Leistung von 24kwh.
Dieses wurde auch vom überprüfenden Schornsteinfeger bestätigt.
Die Heizung ist definitiv auf 24kwh eingestellt.
Wir bezahlen also seit 1995 zu viel Grundgebühren.
Wie Gelsenwasser auf die 26kwh kommt, kann ich nicht nachvollziehen.
Der Installationsbetrieb existiert leider auch seit einigen Jahren nicht mehr, ich weiss absolut nicht, wer diese Leistungsangabe gemacht hat.
Gelsenwasser lässt sich auch auf keinerlei weise darauf ein, dass die Anlage nur mit 24kwh betrieben wird.
Es zählt Das, was in ihren Unterlagen drinsteht.
Das will ich aber nicht so stehen lassen.
Wie sind denn die Aussichten, Geld zurückzufordern.
Ich denke mal auch hier sind max. 3 Jahre rückwirkend möglich?
Ich werde noch einmal versuchen, eine schriftliche Stellungsnahme zu bekommen.
Ich weiss nicht, ob meine Rechtschutzversicherung für den relativ kleinen Betrag einspringen wird?!
Wie kann ich noch vorgehen?
Cremer:
@grisu63,
Sie benötigen einen vom Versorger zugelassenen Installateur. meistens findet man einen solchen auf der Internetseite des versorgers.
Dann unterhalten Sie sich mal mit ihm und erläutern Ihr Anliegen.
bei uns ist so etwas möglich
userD0010:
@ grisu63
Ich denke mal auch hier sind max. 3 Jahre rückwirkend möglich?
Die Frage der Verjährungsfristen würde ich mal professionell prüfen lassen.
Zunächst würde ich mich darauf zurückziehen, dass mir von Seiten des Versorgers auf der Basis für mich nicht nachvollziehbarer Gründe und techn. Unterlagen unberechtigt Zahlungen abverlangt wurden, die ob der technischen Voraussetzungen falsch waren.
Und da der Versorger Auskunft verweigert, scheint da doch wohl einiges faul zu sein; vielleicht steckt ja sogar ein System dahinter und es sind zahllose Verbraucher in ähnlicher Weise betroffen?
grisu63:
Update:
Laut Gelsenwasser ist die dortige Berechnung richtig:
Die Anlage leistet zwar 24kw, als Grundpreis wird dort jedoch in KW NWB gerechnet.
Ich könne Dies zwar durch einen Installateur auf meine Kosten prüfen und ändern lassen, aber Geld zurück würde es auf keinen Fall geben.
Ich habe nun den Schlußstrich gezogen und habe heuten meinen Anbieterwechsel eingeleitet.
Cremer:
@grisu63,
na, mal wieder alles per Telefon erledigt?
In solchen Fällen kann man nur schriftlich mit dem Verosrger kommunizieren. Da weis die linke Hand nicht was die rechte Hand macht, sprich die erzählen Ihnen nur Schrott.
Aber Sie haben es auf Ihre Weise gelöst. Allerdings wird der neue Anbieter ebenfalls die NWB nehmen und nicht die tatsächlich eingestellte. :D
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