AG Potsdam, Urt. v. 31.03.10 Az. 34 C 137/09 Zahlungsklage HSW abgewiesen, Widerklage erfolgreichDas AG Potsdam hat die Zahlungsklage der HSW abgewiesen, weil die Preisänderungsklauseln im Gassondervertrag ebenso wie einseitige Gaspreisneufestsetzungen unwirksam seien.
Das Gericht kann sich dabei auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes stützen (BGH VIII ZR 274/06, VIII ZR 56/08, VIII ZR 225/07, VIII ZR 81/08].
Der Widerklage des Kunden wurde vollumfänglich stattgegeben.
Der Versorger konnte sich insbesondere nicht darauf berufen, es habe seinserseits den Kunden bereichert.
Denn mit den weiteren Gaslieferungen hatte der Versorger lediglich seine eigenen vertraglichen Lieferverpflichtungen erfüllt.
Nicht verwundern muss, dass das Gericht hinsichtlich der Argumentation der Havelländischen Stadtwerke auf die Erfahrung der Obstbauern aus dem Havelland abstellt.