Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Gasanbieter wechseln trotz vermeintlicher Rückstände beim derzeitigen Versorger
Schützin:
--- Zitat ---Original von h.terbeck
Und dann gibt es solche sog. Mitstreiter, die bei einer Klage lauthals schreien und um Hilfe dabei bitten, wie man die Gerichtskosten, Anwaltsgebühren der Gegenseite ggf. noch sparen könnte.
Das Forum bzw. die Moderatoren sollten allerdings solchen Allgemeinfürchtern ehrlich darlegen, dass deren weiteres Bemühen des Forums dessen so beklagtes Volumen sprengt und dazu führt, dass der Sucher sich durch unendliche Fragestellungen und Anmerkungen wühlen muss, ohne das für ihn (gewünschte oder erhoffte) Ergebnis.
--- Ende Zitat ---
Dem kann man nur zustimmen!
Es sollte außerdem jedem Gaspreis-Zahlungsverweigerer von Anfang an klar gewesen sein, dass man irgendwann vom Versorger auch ein Gerichtsverfahren aufgedrückt bekommen könnte. Klar war auch bei mir immer im Hintergrund die Hoffnung da \"ach, vielleicht trifft es mich ja nicht, und ich kann dann aber am Ende als Nutznießer von einem Grundsatzurteil profitieren\". Aber man muss von Beginn an zugleich so realistisch sein, damit zu rechnen, dass der Versorger alle Hebel in Bewegung setzen wird, um den Gaskunden einzuschüchtern und an das geforderte Geld zu kommen.
Bei so einer Materie gibt es ab einem bestimmten Moment (Zugang des gerichtlichen Mahnbescheides) nur noch die Optionen: aufgeben und zahlen, oder weitermachen und dann in jedem Fall schon mal das Geld für die anwaltliche Unterstützung vor Gericht einplanen.
userD0010:
@Schützin
Wer sich auf die Kürzung von Energiekosten-Rechnungen eingelassen und dies konsequent durchgezogen hat, wird hoffentich den Kürzungsbetrag nicht \"verfrühstückt\", sondern auf die sog. hohe Kante gelegt haben.
Und wer in dem vermutlichen Schriftwechsel mit seinem Energieversorger und auf der Grundlage seines Liefervertrages jeweils hier im Forum sorgfältig gelesen und daraus Lehren gezogen hat, dem dürfte es nicht schwerfallen, solch einer Klage relativ gelassen entgegen zu sehen.
Und in dieser relativen Gelassenheit könnte er dann ja auch mangels Rechtschutzversicherung ggf. auf die Rücklagen/Kriegskasse zurückgreifen, zumal in den letzten Monaten die richterlichen Entscheidungen nicht unbedingt gegen die Verbraucher gefällt wurden.
Und solche Anwaltskanzleien, wie dort genannt, verfahren bei Klagen relativ häufig nach dem Motto, dass viel Papier und viele Anlagen schon das Gericht überfordern könnten. Da werden dann schon mal angebliche Urteile von Amtsgerichten zitiert, die sich hinterher nur als Beschluß herausstellen, da wird mit obskuren Gutachten der vom Energieversorger beauftragen Wirtschaftsprüfer herumgewedelt, die natürlich die Sorgfalt in der Kalkulation bestätigen und \"nach den ihnen vorgelegten Unterlagen\" tatsächlich \"\"nur\"\" die gestiegenen Bezugskosten weitergegeben haben wollen.
Ganz verschwiegen wird aber, ob oder wann die gefallenen Bezugskosten \"weitergegeben\" wurden. Beim Anstieg der Bezugskosten ist man sehr sehr schnell, bei gefallenen Bezugskosten wird gern abgewartet und ggf. gern vergessen.
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