Energiepreis-Protest > AggerEnergie
Klageflut gegen Aggerenergie
refrabe:
Klageflut gegen Aggerenergie
Gummersbacher Amtsgericht verhandelt am Dienstag den ersten Fall.
Ob die Aggerenergie ihren Kunden womöglich zu viel Gasgebühren abgenommen hat, muss das Gummersbacher Amtsgericht klären, wo 170 Klagen gegen den Energieversorger eingegangen sind.
ANDREAS ARNOLD
GUMMERSBACH. Am kommenden Dienstag, 2. Februar, wird das Amtsgericht um 9.30 Uhr den ersten Fall verhandeln, der damit gleichsam den Charakter eines Musterprozesses hat, sagt Behördenleiterin Johanna Saul-Krickeberg. Das liegt unter anderem daran, dass viele der anhängigen Verfahren ähnlich oder gleich gelagert sind. Trotzdem hat diese Situation bislang nicht dazu geführt, dass nahezu identische Verfahren zusammengelegt wurden, so dass die zuständige Richterin Ulrike Liebig bereits jetzt weitere Verhandlungstermine bis Mitte August vergeben hat und Fall für Fall wird abarbeiten müssen.
BGH-Urteil löste Klageflut aus
....
(Quelle: OVZ-Printausgabe vom 27.01.2010)
(Edit Evitel2004: Beitrag gekürzt: Verlinkung von Medienberichten )
bolli:
Den Artikel gibt es derzeit hier (Kölnische Rundschau vom 27.01.2010 - Oberbergischer Teil)
bolli:
Gestern gab\'s einen Verhandlungstag für den ersten Prozess in einer ganzen Reihe von derartigen Klagen, die vor dem Gummersbacher Amtsgericht verhandelt werden sollen.
Hier ein Bericht in der heutigen Ausgabe der Kölnischen Rundschau, Lokalteil Oberbergischer Kreis. Bericht Kölnische Rundschau vom 03.02.2010, Lokalteil Oberberg
--- Zitat ---Die Vorsitzende Richterin Ulrike Liebich betonte, man könne „trefflich darüber streiten“, ob ein Vertrag zwischen dem Gaskunden und der Aggernergie nach einer Preiserhöhung bereits durch Stillschweigen des Kunden zustande gekommen ist.
Obwohl höhere Gerichte, wie etwa das Landgericht Köln, diese Auffassung bereits vertreten haben, fand Liebich diese Rechtsauffassung „zweifelhaft“ und sieht sich darin auch durch ein Urteil des OLG Hamm in einem ähnlich gelagerten Fall bestätigt.
--- Ende Zitat ---
Sieht so aus, als ob die Richterin eher dazu tendiert, Rückforderungsansprüche nicht vom Zeitpunkt des Widerspruchs gegen die Gaspreise abhängig zu machen sondern alleine auf die Wirksamkeit der Preisanpassungsklausel abzustellen. Die meisten Kunden der Aggerenergie sind wohl Sondervertragskunden.
Netter Nebenkriegsschauplatz ist auch die seinerzeit vollmundige Ankündigung des damailigen Geschäftsführers der Aggerenergie, man brauche keinen Widerspruch einlegen, alle Kunden würden gleich behandelt. Da versucht man sich nun verzweifelt raus zu winden. Wie immer !!! 8)
--- Zitat ---Zum anderen warf die Vorsitzende die Frage auf, ob die Aggerenergie überhaupt noch mit Widersprüchen habe rechnen dürfen, nachdem der damalige Geschäftsführer der Aggergas, Günter Schibbe, im Jahr 2005 gegenüber der Oberbergischen Volkszeitung erklärt hatte, dass Kunden, die keine Rechtsmittel gegen die Preiserhöhungen einlegen, ihren Rechtsanspruch gegenüber dem Versorger nicht einbüßen. Alle Kunden würden gleich behandelt, so Schibbe damals.
In diesem Zusammenhang hatte der Geschäftsführer der Aggerenergie, Frank Röttger, bereits vor Monaten erklärt, dass sich diese Aussage seines Vorgängers nicht auf die vom Bundesgerichtshof beanstandete Preisänderungsklausel bezogen habe, die Anlass der aktuellen Klageflut ist. Vielmehr sei es darum gegangen, ob die Preiserhöhungen sachlich gerechtfertigt waren.
Der Anwalt der Aggerenergie, Uwe Middelhauve, behauptete gestern, Schibbe sei „falsch wiedergegeben worden“. Das Gericht könne den Ex-Geschäftsführer „gerne hören“.
--- Ende Zitat ---
Mal sehen, wie das Urteil ausfällt. Ist für den 17. März angekündigt.
refrabe:
Hallo,
hat jemand der heutigen Urteilsverkündung begewohnt oder kennt irgendwer das Ergebnis?
eislud:
Kölner Rundschau (17.03.2010): Schibbes Wort kann noch teuer werden
--- Zitat ---... Das Gummersbacher Amtsgericht unter Vorsitz von Richterin Ulrike Liebich verurteilte den regionalen Gasversorger im ersten Verfahren zur Zahlung von 663,32 Euro. Genau der Betrag, den der Kunde für den Abrechnungszeitraum vom 1. Januar 2006 bis 31. März 2009 erstattet haben wollte. ...
Weitere Widersprüche gegen Preiserhöhungen waren in den Augen des Gerichts nach einem Artikel in der Oberbergischen Volkszeitung vom 9. November 2005 nicht nötig. In diesem hatte der damalige Geschäftsführer der Aggergas, Günter Schibbe, erklärt: „Wir behandeln alle Kunden gleich. Es wird also keinen Unterschied zwischen den Kunden geben, die uns ihre Vorbehaltszahlung schriftlich mitteilen, noch denjenigen, die nicht geschrieben haben.“ ...
--- Ende Zitat ---
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