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Autor Thema: DAK macht den Anfang, aber Zusatzbeitrag muss nicht sein  (Gelesen 41459 mal)

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Offline Pedro

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DAK macht den Anfang, aber Zusatzbeitrag muss nicht sein
« Antwort #15 am: 04. Februar 2010, 09:50:06 »
@ Randy
Zitat
Nicht nur in diesen Fällen sind die KK nicht in der Lage die Beiträge selber zu berechnen, sondern sie verlassen sich voll und ganz auf die auszahlenden Stellen.

Natürlich berechnet jede Krankenkasse für sich die Beitrag auf der ihr bekannten Grundlage. Und was das \'\'Verlassen auf die Meldung der auszahlenden Stellen\'\' angeht: wie das Finanzamt machen auch die Sozilalversicherungen regelmäßige Betriebsprüfungen (siehe auch im Forum zu ELENA).
Diese Diskussion macht aber deutlich, welche Bürokratie-Monster sich inzwischen aufgetan haben.
Man kann es auch positiv sehen: neben rd. 1.000 neuen Stellen in der aktuellen \'\'Bundes - Sparregierung\'\' sind in Behörden, Handel u. Gewerbe abertausende Stellen erforderlich, diesen Dschungel zu bearbeiten. Und Arbeitsplätze wollte man doch schaffen - oder?  ;)

Offline eislud

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DAK macht den Anfang, aber Zusatzbeitrag muss nicht sein
« Antwort #16 am: 11. Februar 2010, 21:51:29 »
Petition: Gesetzliche Krankenversicherung - Beiträge - Gesetzliche Regelungen zur Verhinderung der Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 26.01.2010
Auch wenn die Petition vielleicht nicht wirklich super formuliert ist - dabeisein ist alles.  :D

@Randy
Dank Dir für den Schubs  :)

Offline Kampfzwerg

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DAK macht den Anfang, aber Zusatzbeitrag muss nicht sein
« Antwort #17 am: 22. Februar 2010, 11:54:36 »
SZonline 22.02.10
Gerade angekündigt und schon Ärger: Das Kartellamt vermutet Absprachen über die Zusatzbeiträge der Krankenkassen.

Zitat
Nun ermittelt das Kartellamt gegen neun Kassen. Die Behörde sieht nach eigenen Angaben Hinweise für den Verdacht auf verbotene Absprachen. Die Krankenkassen weisen dies zurück. Strittig ist, ob das Kartellamt überhaupt zuständig ist
....
Die Kassen reklamieren, dass für sie nur die Bestimmungen des Sozialgesetzbuches gelten würden und das Kartellamt deswegen nicht zuständig sei. Das Kartellamt sieht dies offenbar anders.

Im Fokus steht nicht die Rechtmässigkeit/Angemessenheit bzw. Höhe der Zusatzbeiträge sondern die Vermutung einer abgesprochenen und konzertierten Aktion der Krankenkassen.
Was bringt`s letztendlich?

Offline Sukram

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DAK macht den Anfang, aber Zusatzbeitrag muss nicht sein
« Antwort #18 am: 22. Februar 2010, 12:57:41 »
Netter Brief von der BKK Gesundheit- rückwirkend ab 1.2.;
(Das sind die, denen kürzlich die Daten ihrer Mitglieder \"abhanden\" gekommen sind & damit erpresst wurden...)

Die beziehen sich darin auf ihre Satzung vom 1.2.; auf deren Homepage findet sich aber nur die vom 1.1.:
http://www.bkkgesundheit.de/media/2653cc394334889
in der natürlich noch nix von einem Zusatzbeitrag steht; und sie schreiben dazu selbst
Zitat
Die Satzung muss durch die Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Zuständige Aufsichtsbehörde für die BKK Gesundheit ist das Bundesversicherungsamt in Bonn. Die Satzung ist öffentlich bekannt zu machen und tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
http://www.bkkgesundheit.de/-snm-0176293920-1266782327-0212300000-0000000000-1266786083-enm-gesundheitbkk/Satzungen/n237/?&e=c

Zitat
Die vorliegende Satzung in der Fassung vom 1. Januar 2010 wurde durch das Bundesversicherungsamt genehmigt.
Noch nicht genehmigte Satzungsnachträge werden erst mit der Genehmigung durch das Bundesversicherungsamt in die veröffentlichte Satzung eingearbeitet und treten mit der Bekanntmachung oder dem in der Bekanntmachung genannten Termin in Kraft.

Zurzeit liegt dem Bundesversicherungsamt ein Satzungsnachtrag vor.

http://www.bkkgesundheit.de/-snm-0176293920-1266782327-0212300000-0000000000-1266782924-enm-gesundheitbkk/Satzung_der_BKK_Gesundheit/n237/?node_id=238

Ebenso lässt der Herr Minister Rösler schreiben
Zitat
Fälligkeit des Zusatzbeitrags und Hinweispflicht der Kassen
Die Satzung einer Krankenkasse muss Regelungen zur Festsetzung, Fälligkeit und Zahlung des Zusatzbeitrags enthalten
http://www.bmg.bund.de/cln_160/nn_1168278/SharedDocs/Standardartikel/DE/AZ/Z/Glossarbegriff-Zusatzbeitrag.html?__nnn=true

Beim Bundesversicherungsamt find\' ich auch nix, ebensowenig bin ich im BGBl (auf die Schnelle) fündig geworden.

Ich gehe also davon aus: solange eine Satzung/Satzungsänderung nicht genehmigt UND veröffentlicht ist, ist sie nicht gültig und die Forderung eines Zusatzbeitrages hinfällig.

Oder werden diese Satzungen woanders veröffentlicht?

PS: Danke für den Tip mit der (evtl.?) unwirksamen Rückwirksamkeit- muss mich da erstmal einarbeiten...
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Offline Zuckermaus

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DAK macht den Anfang, aber Zusatzbeitrag muss nicht sein
« Antwort #19 am: 23. Februar 2010, 13:15:46 »
Hallo,

auch ich muss in der DAK den Zusatzbeitrag zahlen. Ich werde das Geld vom Konto abbuchen lassen.

Wir zahlen eh schon mehr als die Arbeitgeber. Von den 14,9 % Beitrag vom Bruttolohn zahlen wir 7,9 % und der Arbeitgeber nur 7 %. So zahlen wir Arbeitnehmer noch mehr als vorher und der Arbeitgeber ist fein raus.

Meine Brille habe ich auch wieder komplett bezahlt und rezeptfreie Arzneimittel zahle ich auch selbst.

Ich schließe mich gleich der Petition an.

In eine andere Kasse wechseln bringt auch wenig, da die 2011 auch den Beitrag erheben wird.

Gruß
Dorothea

Offline eislud

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DAK macht den Anfang, aber Zusatzbeitrag muss nicht sein
« Antwort #20 am: 28. Februar 2010, 20:30:01 »
Auch Kinder im zarten Alter von 4 Jahren müssen gegebenenfalls den Zusatzbeitrag entrichten. (EXTRA Tipp vom 28.02.2010)

Vielleicht sollte man sich die Erhebung eines Zusatzbeitrages sparen und dafür die Gehälter der Krankenkassenvorstände mal unter die Lupe nehmen. (N24 vom 28.02.2010)

Offline jofri46

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DAK macht den Anfang, aber Zusatzbeitrag muss nicht sein
« Antwort #21 am: 01. März 2010, 17:38:31 »
Was passiert, wenn das Kind den Zusatzbeitrag nicht zahlt?  Wird die DAK dann ein aufwendiges und kostenträchtiges gerichtliches Mahn- und Vollstreckungsverfahren einleiten? Beitreibungserfolg wohl gleich Null. Die Halbwaisenrente von monatlich 138 € ist unpfändbar.

Freiwillig würde ich der DAK in einem solchen Fall keinen Cent zahlen.

Offline Kampfzwerg

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DAK macht den Anfang, aber Zusatzbeitrag muss nicht sein
« Antwort #22 am: 09. März 2010, 13:47:38 »
Nach der heutigen Presseberichterstattung dürfte wohl stark bezweifelt werden ob bei manchen Kassen Zusatzbeiträge überhaupt notwendig wären.


SZ online, 09.03.10

Krankenkassen - Chefs streichen saftige Boni ein

Zitat
Von wegen Krise: Viele Krankenkassen-Vorstände haben sich 2009 offenbar eine üppige Gehaltsaufstockung gegönnt.


Zeitonline, 09.03.10

Krankenkassen trotzen Krise und steigenden Kosten

Zitat
Die gesetzlichen Krankenkassen haben einen unerwarteten Überschuss erwirtschaftet. Einige Unternehmen geraten dennoch finanziell unter Druck.
Trotz Wirtschaftskrise und deutlicher Ausgabensteigerungen haben die gesetzlichen Krankenkassen im vergangenen Jahr einen Milliardenüberschuss erzielt. Wie das Handelsblatt unter Berufung auf vorläufige Zahlen der Branche berichtet, lagen die Einnahmen der Kassen aus dem Gesundheitsfonds um 1,07 Milliarden Euro über den Ausgaben.

Zitat
Einige Unternehmen könnten auch an anderer Stelle unter Druck geraten. Den gesetzlichen Krankenkassen in Baden-Württemberg drohen Rückzahlungen an das Bundesversicherungsamt in Höhe von rund 280 Millionen Euro. Auch Bayern soll weit über 200 Millionen Euro zurückzahlen, sollten sich die vorläufigen Neuberechungen des Bundesversicherungsamtes bestätigen, berichten die Stuttgarter Nachrichten.

Dumm nur, dass die erhaltenen Vorschüsse bereits ausgegeben sind. Wahrscheinlich an die Vorstände   :evil:
Richtig dreist wäre es, beriefen sich die Kassen auf \"Vertrauensschutz\", um zu Unrecht erhaltene Beträge nicht zurückzahlen zu müssen.

Offline Sukram

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DAK macht den Anfang, aber Zusatzbeitrag muss nicht sein
« Antwort #23 am: 09. März 2010, 14:06:25 »
Ohja.

Hatte im Elektronischen Bundesanzeiger, in dem ja lt. Satzung ein Hinweis auf die neue mit dem Zusatzbeitrag auftauchen sollte, nix von der neuen Satzung gefunden; DAFÜR ABER folgendes betr. BKK Gesundheit:

Veröffentlichung der Höhe der Vorstandsvergütung
einschließlich Nebenleistungen (Jahresbeträge) und der wesentlichen Versorgungsregelungen der einzelnen Vorstandsmitglieder
gemäß § 35a Abs. 6 SGB IV


Zitat
Vorstand der ehem. BKK Fahr:
Grundvergütung 130.000
Variable Verg. 29.500
Dienstwagen m. Privatnutzung
Übergangsregelung 12 Monate nach Zusammenschluss
Versorgungszuschüsse 3.000 p.a.
https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=a84583c51a8020edaf31dfc73d739539&page.navid=detailsearchlisttodetailsearchdetail&fts_search_list.selected=f6eb0de142538ed7&fts_search_list.destHistoryId=2
     
Zitat
Vorstandsvors. TAUNUS BKK/BKK Gesundheit
Grund 170.000
Variabel 17.000
Dienstwagen m. Privatnutzung
Übergangsregelung 12 Monate nach Zusammenschluss
Betriebsrente 40.000 p.a.
https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=a84583c51a8020edaf31dfc73d739539&page.navid=detailsearchlisttodetailsearchdetail&fts_search_list.selected=7f5249e306172a79&fts_search_list.destHistoryId=3

Zitat
Vorstandsvors. BKK Gesundheit
Grund 137.925,-
variabel 30.000
Dienstwagen m. Privatnutzung
Versorgungszuschuss 7.100 p.a.

Vorstand BKK Gesundheit
Grund 131.840
variabel 20.000
Dienstwagen m. Privatnutzung
Versorgungszuschuss 5.273 p.a.
https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=a84583c51a8020edaf31dfc73d739539&page.navid=detailsearchlisttodetailsearchdetail&fts_search_list.selected=acbdbf133007216c&fts_search_list.destHistoryId=3

******
Die Kanzlerin kriegt glaubich weniger- ist doch rührend wie sich die BKK Gesundheit um ihre (ehem.) Beschäftigten sorgt.

Achja: Gerüchteweise steht schon der nächste Zusammenschluss an- angeblich mit DAK.
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Offline Wolfgang_AW

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« Antwort #24 am: 09. März 2010, 16:51:05 »
@sukram

Satzung BKK Gesundheit

Zum Zusatzbeitrag siehe § 11 Beitragssätze Abs. III

Zitat
Die BKK Gesundheit erhebt von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag nach
§ 242 Absatz 1 SGB V. Die Höhe des Zusatzbeitrages beträgt pauschal 8 €
monatlich, unabhängig von der Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen des
Mitglieds.


Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
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Offline Sukram

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DAK macht den Anfang, aber Zusatzbeitrag muss nicht sein
« Antwort #25 am: 09. März 2010, 17:05:14 »
das ist erst seit 3.3. online, sh. auch pdf-Datum (wohl auf meine mail hin); Vorher war die vom 1.1. online mit der Anmerkung, dass beim Aufsichtsamt ein \"Nachtrag\"  zur Genehmigung vorliege.

Damit entbehrt ihre Forderung (ab 1.2.) zunächst einmal jeglicher Rechtsgrundlage.

Im übrigen sollte man mal nach Art II- Inkrafttreten- auf Seite 58 gucken:

Zitat
Artikel II
Inkrafttreten
I. Die Satzung wurde beschlossen in den Sitzungen der Verwaltungsräte der
BKK Gesundheit und der BKK FAHR am 01.10.2009.
II. Die Satzung tritt am 01. Januar 2010 in Kraft.
Frankfurt am Main, den 01.10.2009
Gottmadingen, den 01.10.2009
gez. Udo Sennlaub gez. Kurt Haigis
Vorstandsvorsitzender
der BKK Gesundheit
Vorsitzender des Verwaltungsrates
der BKK Gesundheit
gez. Hermann Stickel gez. Jürgen Linzmeier
Vorstand
der BKK FAHR
Vorsitzender des Verwaltungsrates
der BKK FAHR

Das sind z.T. die Herrschaften, die am 1.2. schon längst  fröhlich \"Übergangsregelungen\" kassierten ;-)

SO ein Schlampladen :-( Und das soll das BVA so abgenickt haben?

EIGENTLICH ist die neue Satzung so auch ungültig, meine ich...
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Offline Wolfgang_AW

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« Antwort #26 am: 09. März 2010, 17:45:00 »
Mich würden mehr die Geschäftsberichte 2009 der BKK Taunus, BKK Gesundheit und BKK Fahr interessieren, um die Gewinne/Verluste nachvollziehen zu können, denn die Grundlage des Zusatzbeitrages ist ja § 242 SGB V Abs. 3.

Aber es bleiben immer noch ein paar Tage um das Recht der Sonderkündigung wahrzunehmen.

Zitat
Verlangt eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag gibt es ein Sonderkündigungsrecht. In dem Fall können auch Mitglieder wechseln, die noch keine 18 Monate bei Ihrer bisherigen Krankenkasse versichert waren. Sie müssen dazu innerhalb von zwei Monaten nach Mitteilung des Zusatzbeitrags kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate. Ein Versicherter, dessen Kasse zum 01.06. einen Zusatzbeitrag verlangt, kann bis zum 31.07. kündigen. Die Mitgliedschaft endet in dem Fall am 30.09. Die Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse und damit der Krankenkassenwechsel beginnt am 01.10.

http://www.krankenkassenratgeber.de/krankenkassenwechsel.html

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
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Offline Kampfzwerg

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« Antwort #27 am: 10. März 2010, 09:32:52 »
Zitat
Finanzen
Die TAUNUS BKK hat im Geschäftsjahr 2008 Einnahmen in Höhe von 2,352 Milliarden €
erzielt. Dem stehen Gesamtausgaben in Höhe von 2,340 Milliarden € gegenüber.
Dabei schlugen die Leistungsausgaben zu Gunsten der Versicherten der TAUNUS BKK
mit 1.597 Millionen € zu Buche. Im Saldo wurden 563 Millionen € in den Risikostrukturausgleich
gezahlt.
Dies führte zu einem positiven Ergebnis in Höhe von 12 Millionen €. Wie im Vorjahr
konnte also auch im Jahr 2008 ein Überschuss erzielt werden.

Quelle:
http://www.bkkgesundheit.de/_uploads/media/683_BKKG-Gesch%E4ftsbericht2008.pdf


weitere Geschäftsberichte:
Aktueller Geschäftsbericht der TAUNUS BKK (7,7 MB, PDF-Download)
Aktueller Geschäftsbericht der BKK Gesundheit (alt) 127 KB, PDF-Download)
Geschäftsbericht 2007 (12 MB, PDF-Download)
Geschäftsbericht 2006 (2,9 MB, PDF-Download)
Geschäftsbericht 2005 (5 MB, PDF-Download)

siehe hier
http://www.bkkgesundheit.de/-snm-0176293920-1268209013-0123700000-0000000003-1268209402-enm-gesundheitbkk/n382/Geschaeftsberichte/?&e=c


Vergeblich gesucht werden die Geschäftsberichte 2009.

Offline userD0010

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DAK macht den Anfang, aber Zusatzbeitrag muss nicht sein
« Antwort #28 am: 10. März 2010, 14:07:08 »
Da ist es doch für die Versicherten tröstlich, dass die Krankenkassen-Vorstände ihren eigenen Strukturausgleich / Kaufkraftverlust durch \"geringfügige\" Honoraranpassungen beheben konnten.
Ich habe die unmäßigen Gehaltserhöhungen bewusst als Honroare bezeichnet, obwohl daran wenig HONORIG ist.
Aber was ist heute denn noch honorig?

Offline eislud

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« Antwort #29 am: 15. März 2010, 22:21:55 »
Der Krankenkassenvergleich (13.03.2010): Zusatzbeiträge Krankenkasse: DAK in Finanzproblemen – 15 Euro Zusatzbeitrag?
Zitat
DAK offensichtlich in starken finanziellen Problemen

Die drittgrößte gesetzliche Krankenkasse der Bundesrepublik Deutschland die Deutsche Angestellten Krankenkasse(DAK) hat wohl größere finanzielle Schwierigkeiten als bis zum jetzigen Zeitpunkt bekannt. Wie das deutsche Magazin „Der-Spiegel“ in einem Vorab-Bericht mitteilt werde die gesetzliche Krankenkasse ihre Zusatzbeiträge von derzeitig 8 Euro wohl im laufenden Jahr noch weiter erhöhen. ...
Nürnberger Nachrichten (13.03.2010): DAK räumt illegale Bleibe-Prämien ein
Zitat
... Die Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK) hat eingeräumt, dass kündigungswilligen Mitgliedern unzulässigerweise Bleibe-Prämien angeboten wurden. ...
Diejenigen die nicht kündigen wollen, zahlen den Zusatzbeitrag.
Diejenigen die kündigen wollen bekommen den Zusatzbeitrag erlassen, wenn sie dann doch bleiben. Witziiiiiiiiiig  :D

 

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