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Autor Thema: REWAG kündigt 17.000 Gas- Sonderverträge  (Gelesen 7180 mal)

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Offline RR-E-ft

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REWAG kündigt 17.000 Gas- Sonderverträge
« am: 25. Januar 2010, 15:43:30 »
REWAG kündigt 17.000 Gas- Sonderverträge

PM der REWAG

Aktuelle Angebote laut Verivox

Nach der Kündigung der Sonderverträge durch REWAG lohnt sich für die Kunden ein Versorgerwechsel.
Bleibt abzuwarten, ob die betroffenen 17.000 Kunden die daraus erwachsende Chance nutzen.

Der Vorgang könnte und sollte für Drittanbieter Anlass genug sein, jetzt in Regensburg aktiv um Gaskunden zu werben.

Offline Cremer

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REWAG kündigt 17.000 Gas- Sonderverträge
« Antwort #1 am: 25. Januar 2010, 18:32:45 »
Na, ob da laut dem Bericht

Zitat
Wer unterschreibt, sichert sich die Versorgung mit Gas zu den alten Konditionen.

dies auch wirklich zutrifft?

Genaue Prüfung der AGB bezgl. Preisteigerung ist angesagt.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
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gerd@cremer-kreuznach.de

Offline RR-E-ft

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REWAG kündigt 17.000 Gas- Sonderverträge
« Antwort #2 am: 25. Januar 2010, 21:44:14 »
Warum sollte eine Pressemitteilung, die aus einer \"Propagandaabteilung\" eines Unternehmens kommt, zutreffende Aussagen machen.

Bisher hatten die Kunden Sonderverträge, die wohl nur einmal jährlich gekündigt werden konnten und die eine unwirksame Preisänderungsklausel enthielten und einseitige Preisänderungen somit nicht zuließen (BGH VIII ZR 81/08].

Genau diese - für die Kunden vorteilhafte Situation - soll nun geändert werden. PR- Leute werden regelmäßig teuer dafür bezahlt, dass sie Wahrheiten kunstvoll verpacken.

Offline bolli

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REWAG kündigt 17.000 Gas- Sonderverträge
« Antwort #3 am: 26. Januar 2010, 08:56:52 »
Junge, Junge,

da sind aber ne Menge Dinge in dem Bericht und der PM, die ja wohl so nicht richtig oder nicht mehr aktuell sein dürften
Zitat
Der Bundesgerichtshof (BGH) sprach sich bei der Gesamtproblematik der Gaspreisgestaltung im ersten Ansatz ganz klar zur Billigkeit der Erdgaspreise gemäß § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für die Energieversorgungsunternehmen aus, soweit diese ihre Preiserhöhungen durch gestiegene Einkaufspreise belegen können. Den Nachweis der Billigkeit über Wirtschaftsprüferbescheinigungen, die bestätigen, dass nur die gestiegenen Gasbezugskosten an die Endkunden weitergegeben wurden, hielt der BGH dabei für ausreichend. Damit sind also auch die REWAG Preiserhöhungen als zulässig anzusehen.

oder ist da was an neuerer Rechtssprechung an mir vorüber gegangen ? ?(

Traurig ist nur, dass die Zeitungsfritzen sich noch nichtmal die Mühe machen, die PM-Inhalte halbwegs auf Stichhaltigkeit zu überprüfen. da wird nur abgeschrieben und somit der Verbraucher und Kunde (auch der Zeitung) falsch informiert.
Traurig, traurig.

 

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