Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Gasanbieter wechseln trotz vermeintlicher Rückstände beim derzeitigen Versorger  (Gelesen 3793 mal)

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Offline greno04

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Ich möchte den Gasversorger wechseln, obwohl ich aufgrund meines Widerspruches (seit 2006) meine Abschläge gekürzt habe und seither vermeintliche Forderungen seitens RWE von ca. 1600 € aufgelaufen sind. Gibt es diesbezüglich etwas Grundlegendes zu beachten?

Unabhängig davon möchte ich etwas zum Forum loswerden:

Die Anzahl der Themen ist m.E. mitlerweile unüberschaubar gross geworden. Dies hat zur Folge, dass man für seinen individuellen Fall eine unverhältnismäßig große Menge an Zeit investieren muss, um (wenn überhaupt) eine Antwort/ Hilfe zu bekommen.
Ich denke ich spreche nicht nur für mich, wenn ich behaupte, dass eine Vielzahl von \"Widerständlern\" es sich nicht leisten können stundenlang im Forum zu stöbern. Zudem sind die Antworten für \"Nichtjuristen\" (und das dürfte die Mehrheit unter uns ausmachen) oft nur schwer zu verstehen und geben dem Laien definitiv keine Handlungssicherheit. Dies führt m.E. dazu, dass immer mehr \"Widerständler\" des Widerstandes müde werden (nicht zuletzt weil die Versorger es sich im Gegensatz zum kleinen Endverbraucher finanziell leisten können, auf Zeit zu spielen) und gegenüber ihrem Versorger einknicken. Dieses Verhalten wird insbesondere nachvollziehbar, wenn man bedenkt, dass sich die vermeintlichen Forderungen des Versorgers über die Jahre auf einen nicht unerheblichen Betrag summieren. In Verbindung mit eventuellen Mahnkosten, Prozesskosten, etc. bekommen doch immer mehr \"Widerständler\" kalte Füsse und unruhige Nächte. Dies ist m.E. durchaus nachvollziehbar, denn ich bin sicherlich nicht der Einzige, der (finanzielle) Verantwortung für seine Familie trägt.

Fazit: Ein für den Laien übersichtlicheres Forum mit Antworten zu den essentiellen Fragen des \"Widerstandes\" (insbesondere klares Herausarbeiten der (finanziellen) Risiken für den Protestler) wäre wünschenswert. Ein Anfang wäre schon gemacht, wenn man sich überlegen würde, ob Fragen (und Antworten) aus 2006 bis 2008 nicht langsam mal ad acta gelegt werden sollten (natürlich sofern davon keine rechtlichen Auswirkungen bis in die \"Neuzeit\" mehr ausgehen).

Für eine einfache Antwort zu meiner eingangs gestellten Frage bzgl. des Versorgerwechsels wäre ich unabhängig von meiner Kritik dankbar.

greno04

Offline RR-E-ft

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@greno04

Man kann den Gasversorger wechseln, ohne dass sich an den streitigen Forderungen etwas ändert, die entweder zu Recht bestehen oder auch nicht. Das Recht zum Versorgerwechsel wird hierdurch überhaupt nicht beeinträchtigt. Dieses besteht unverändert. Nicht anders verhält es sich im Strombereich.

Das Forum kann und soll keine umfassende  Beratung - gegen angemessenes Honorar - bei einem Rechtsanwalt ersetzen. Auch wer es sich leisten kann, stundenlang im Forum zu stöbern, sollte sich deshalb auch eine umfassende Beratung im konreten Einzelfall durch einen Rechtsanwalt leisten, ggf. unter Nutzung \"Energieschutzbrief\" etc. pp.
Das  sollte man gerade auch dann machen, wenn man finanzielle Verantwortung trägt.

Es ist doch logisch, dass man in einer Gesellschaft mit spezieller Arbeitsteilung für gewöhnlich den Professionals die Arbeit überlässt, sich nicht selbst nach Schnittmusterbogen Schuhe näht, das Brot vom Bäcker, das Fleisch vom Metzger holt, die Haare vom Friseur und den Blinddarm vom Arzt schneiden lässt .... und die Rechtsberatung beim Anwalt einholt. Genauso klar ist, dass jeder Professional für seine Arbeit Geld nimmt, weil er davon sein Leben bestreiten muss. Deshalb gibt der Bäcker das Brot nicht umsonst, der Friseur nimmt Geld und die anderen eben auch.

Einbehaltene Beträge sollte man bis zur endgültigen Klärung beiseite legen und nicht verfrühstücken.

Wegen Grundsatzfragen/ Basics/ Basiswissen/ essentiellen Fragen schon einmal hier gelesen:

http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/site__600/ ?

Um so länger ein Streit geht, um so größer die einbehaltenen Beträge deshalb sind, um so relativ geringer wird das Kostenrisiko und um so größer sind die Chancen des Kunden (auch auf eine vergleichsweise Regelung, falls eine solche angestrebt wird).

Das belegen Prozesskostenrechner, mit denen sich jeder sein konkretes Prozesskostenrisiko ausrechnen kann.


Zitat
1. Instanz, zwei Anwälte, Urteil
Streitwert           25,00 €
Ergebnis              0,00 €
Kostenquoten: Klg. 100%  Bkl. 0%
Kosten Klg.         253,50 €
Kosten Bkl.           0,00 €
Ergebnis Klg.      -253,50 €
Ergebnis Bkl.         0,00 €
____________________________________
   Kostenberechnung
Anwaltsgebühren           125,00 €
Auslagenpauschalen            25,00 €
MWSt 19%                    28,50 €
Gerichtsgebühren            75,00 €
                   ---------------
Gesamtkosten               253,50 €


Zitat
1. Instanz, zwei Anwälte, Urteil
Streitwert          100,00 €
Ergebnis              0,00 €
Kostenquoten: Klg. 100%  Bkl. 0%
Kosten Klg.         253,50 €
Kosten Bkl.           0,00 €
Ergebnis Klg.      -253,50 €
Ergebnis Bkl.         0,00 €
____________________________________
   Kostenberechnung
Anwaltsgebühren           125,00 €
Auslagenpauschalen        25,00 €
MWSt 19%                    28,50 €
Gerichtsgebühren            75,00 €
                   ---------------
Gesamtkosten               253,50 €

Zitat
1. Instanz, zwei Anwälte, Urteil
Streitwert        4.500,00 €
Ergebnis              0,00 €
Kostenquoten: Klg. 100%  Bkl. 0%
Kosten Klg.       2.010,95 €
Kosten Bkl.           0,00 €
Ergebnis Klg.    -2.010,95 €
Ergebnis Bkl.         0,00 €
____________________________________
   Kostenberechnung
Anwaltsgebühren         1.365,00 €
Auslagenpauschalen            40,00 €
MWSt 19%                   266,95 €
Gerichtsgebühren           339,00 €
                   ---------------
Gesamtkosten             2.010,95 €

Man streitet sich deshalb besser um größere Beträge denn um kleinere.

Wer leicht kalte Füße bekommt, sollte sich warme Socken anziehen. Das nicht mehr so bequem schlafen kann, wer die zurückbehaltenen Beträge alle unters Kopfkissen getan hat, leuchtet auch ein. Manche \"Widerständler\" sitzen deshalb wohl des nachts in ihren Betten. Jedoch kein Grund, sich deshalb zu beschweren. ;)
Tatsächlich wird die Situation für die Kunden von Tag zu Tag entspannter.

Offline greno04

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Meine Frage bzgl. des Versorgerwechsels ist damit zufriedenstellend beantwortet.  

Und dass das Forum keine honorarfreie Rechtsberatung ist und somit nicht als Anwaltersatz dient, das ist mir auch klar.
Fakt ist jedoch, dass viele Leute die nicht die Zeit haben, sich täglich im Forum (oder sonstwo) über die neuesten Entwicklungen an der \"Widerstandsfront\" zu informieren, immer nervöser werden solange keine Grundsatzentscheidung getroffen ist.
Dass diese dann beim Erhalt von Mahnbescheiden, Prozessandrohungenm, etc. nicht ganz so gelassen reagieren wie der ein oder andere Insider hier, dürfte aber auch klar sein, oder?

Ich persönlich bin am Prozesskostenfond beteiligt, trage mich aber trotzdem mit dem Gedanken, die (vermeintlichen) Forderungen von RWE nicht zu hoch anwachsen zu lassen.
Immerhin würde ich beim neuen Anbieter (zu dessen derzeitigem Tarif) immerhin 459,40 €/Jahr weniger bezahlen als bei RWE - und das entspricht fast exakt der Summe, um die ich die Forderungen von RWE jährlich Kürze.

Offline RR-E-ft

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Die Rechtslage selbst klärt sich immer weiter, zugunsten der Kunden. Es kann wohl niemand erntshaft behaupten, aktuelle Urteile würden hier nicht zeitnah und umfangreich besprochen. Siehste hier.  Diejenigen, die sich in Protestgruppen zusammengeschlossen haben, bekommen zudem  regelmäßig Infos per Mail zu den aktuellen Entwicklungen. Jeden - unorganisierten- \"Widerständler\" regelmäßig zu Hause besuchen, diesen ermutigend über den Kopf streicheln und mit ihm das bisher von ihm schon zurückbehaltene Geld zählen, wird kaum möglich sein.  ;)


Dass das Forum unter \"Grundsatzfragen\" leider allzuschnell \"zugekleistert\" wird, haben die Leute selbst in der Hand. Siehste hier. Wer zusehr kleisterte, wurde auch schon mal für das Forum gesperrt und durfte nur noch lesen.

Um mit einigen Irrtümern aufzuräumen:

Dieses Forum wird nicht redaktionell betreut. Es gibt keine Redaktion. Jeder kann schreiben, was er denkt. Einige wollen ersichtlich einfach nur quasseln, aus welchen Gründen auch immer. Die Themenvielfalt ergibt sich dabei von allein. Wer eine Redaktion mit allen Vor- und Nachteilen will, muss eine Redaktion einstellen und bezahlen.

Die Moderatoren können die Beiträge nur katalogisieren, umverschieben, zur Not auch löschen oder einzelne Forenteilnehmer ausschließen. Wollte man zurückliegende Threads oder gar einzelnen Beiträge daraus neu kataolgisieren, müsste man sie alle inhaltlich sichten. Wer soll das wann machen? Und wie können Sie sich dabei einbringen?


Zitat
Original von greno04

Fakt ist jedoch, dass viele Leute die nicht die Zeit haben, sich täglich im Forum (oder sonstwo) über die neuesten Entwicklungen an der \"Widerstandsfront\" zu informieren, immer nervöser werden solange keine Grundsatzentscheidung getroffen ist. Dass diese dann beim Erhalt von Mahnbescheiden, Prozessandrohungenm, etc. nicht ganz so gelassen reagieren wie der ein oder andere Insider hier, dürfte aber auch klar sein, oder?

Und nu? Siehste hier.

Eine von einigen erwartete (die!) \"Grundsatzentscheidung\" wird es nie geben. N i e.

In jedem konkreten Einzelfall ist vielmehr jeweils zu prüfen, ob es überhaupt ein Preisänderungsrecht im konkreten Vertrag gibt, ob dieses ggf. korrekt ausgeübt wurde und ob das Ergebnis stimmt.

Zuerst prüft man, ob es sich um einen Sondervertrag oder die Grundversorgung handelt, wobei die Abgrenzung weiter umstritten ist.

Beim Sondervertrag kommt es darauf an, ob eine Preisänderungklausel im konkreten Vertrag überhaupt gem. (Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB iVm.) § 305 Abs. 2 BGB wirksam einbezogen wurde, ob eine etwaig wirksam einbezogene Preisänderungsklausel der Inhaltskontrolle gem. § 307 BGB standhält, ggf. ob ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht wirksam ausgeübt und die einzelne einseitige Leistungsbestimmung der Billigkeit entspricht.

Bei der Grundversorgung prüft man, ob die Formalien zur Ausübung eines gesetzlichen Leistungsbestimmungsrechts gem. § 4 AVBV/ 5 GVV eingehalten wurden, die einseitige Leistungbestimmung gem. § 315 BGB der Billigkeit entsprach.

Die gerichtliche Billigkeitskontrolle hat - hie wie da - nie eine Grundsatzentscheidung zur Folge. Siehste hier.

Ein jeder betroffene Kunde hat die Möglichkeit, sich mit allen seinen Unterlagen zu einem Anwalt zu begeben und seinen konkreten Einzelfall prüfen zu lassen, dabei unter anderem auch dies und   jenes berücksichtigen zu lassen.

Schließlich hat derjenige, der schnell eine Klärung will, es in der Hand, selbst auf Feststellung zu klagen, dass die Forderungen, derer sich der Versorger berühmt, gar nicht bestehen. Klagen wollen die Leute aber auch nicht. Wäre ja wieder mit Risiko verbunden. Möglicherweise klagt ja der Versorger selbst nie und die bestrittenen Forderungen verjähren, so eine andere Hoffnung. Dass man am liebsten alles und dazu noch kosten- und risikolos hätte, liegt in der Natur des Menschen.

Das ist die Wahrheit, die gewiss auch morgen und übermorgen noch Gültigkeit hat. Wer mehr gesicherte Aussagen erwartet, der erwartet gewiss zuviel.

Offline userD0010

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@greno04

Ich persönlich bin am Prozesskostenfond beteiligt, trage mich aber trotzdem mit dem Gedanken, die (vermeintlichen) Forderungen von RWE nicht zu hoch anwachsen zu lassen.

Wie hoch können denn die Forderungen Ihres Anbieters anwachsen?
Doch wohl auf die maximale Summe der einbehaltenen Beträge für drei Jahre, oder?
Und wer einerseits sich gern dem Protest anschließt in der Annahme, dass damit für ihn jegliches Kostenrisiko ausgeschlossen ist und er nur noch darauf warten muss, dass Andere die Sache regeln und dann beim kleinsten Gegenangriff seines Versorgers \"kalte Füße bekommt\", dem ist nicht zu helfen.
Der soll lieber schnell nachzahlen um seine vermeintliche Ruhe zu haben, denn ... der nächste Preisanstieg kommt bestimmt!
Und dann gibt es solche sog. Mitstreiter, die bei einer Klage lauthals schreien und um Hilfe dabei bitten, wie man die Gerichtskosten, Anwaltsgebühren der Gegenseite ggf. noch sparen könnte.

Das Forum bzw. die Moderatoren sollten allerdings solchen Allgemeinfürchtern ehrlich darlegen, dass deren weiteres Bemühen des Forums dessen so beklagtes Volumen sprengt und dazu führt, dass der Sucher sich durch unendliche Fragestellungen und Anmerkungen wühlen muss, ohne das für ihn (gewünschte oder erhoffte) Ergebnis.

Offline Schützin

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Zitat
Original von h.terbeck
Und dann gibt es solche sog. Mitstreiter, die bei einer Klage lauthals schreien und um Hilfe dabei bitten, wie man die Gerichtskosten, Anwaltsgebühren der Gegenseite ggf. noch sparen könnte.

Das Forum bzw. die Moderatoren sollten allerdings solchen Allgemeinfürchtern ehrlich darlegen, dass deren weiteres Bemühen des Forums dessen so beklagtes Volumen sprengt und dazu führt, dass der Sucher sich durch unendliche Fragestellungen und Anmerkungen wühlen muss, ohne das für ihn (gewünschte oder erhoffte) Ergebnis.
Dem kann man nur zustimmen!
Es sollte außerdem jedem Gaspreis-Zahlungsverweigerer von Anfang an klar gewesen sein, dass man irgendwann vom Versorger auch ein Gerichtsverfahren aufgedrückt bekommen könnte. Klar war auch bei mir immer im Hintergrund die Hoffnung da \"ach, vielleicht trifft es mich ja nicht, und ich kann dann aber am Ende als Nutznießer von einem Grundsatzurteil profitieren\". Aber man muss von Beginn an zugleich so realistisch sein, damit zu rechnen, dass der Versorger alle Hebel in Bewegung setzen wird, um den Gaskunden einzuschüchtern und an das geforderte Geld zu kommen.
Bei so einer Materie gibt es ab einem bestimmten Moment (Zugang des gerichtlichen Mahnbescheides) nur noch die Optionen: aufgeben und zahlen, oder weitermachen und dann in jedem Fall schon mal das Geld für die anwaltliche Unterstützung vor Gericht einplanen.
Grüße

die Schützin

Offline userD0010

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@Schützin
Wer sich auf die Kürzung von Energiekosten-Rechnungen eingelassen und dies konsequent durchgezogen hat, wird hoffentich den Kürzungsbetrag nicht \"verfrühstückt\", sondern auf die sog. hohe Kante gelegt haben.
Und wer in dem vermutlichen Schriftwechsel mit seinem Energieversorger und auf der Grundlage seines Liefervertrages jeweils hier im Forum sorgfältig gelesen und daraus Lehren gezogen hat, dem dürfte es nicht schwerfallen, solch einer Klage relativ gelassen entgegen zu sehen.
Und in dieser relativen Gelassenheit könnte er dann ja auch mangels Rechtschutzversicherung ggf. auf die Rücklagen/Kriegskasse zurückgreifen, zumal in den letzten Monaten die richterlichen Entscheidungen nicht unbedingt gegen die Verbraucher gefällt wurden.

Und solche Anwaltskanzleien, wie dort genannt, verfahren bei Klagen relativ häufig nach dem Motto, dass viel Papier und viele Anlagen schon das Gericht überfordern könnten. Da werden dann schon mal angebliche Urteile von Amtsgerichten zitiert, die sich hinterher nur als Beschluß herausstellen, da wird mit obskuren Gutachten der vom Energieversorger beauftragen Wirtschaftsprüfer herumgewedelt, die natürlich die Sorgfalt in der Kalkulation bestätigen und \"nach den ihnen vorgelegten Unterlagen\" tatsächlich \"\"nur\"\" die gestiegenen Bezugskosten weitergegeben haben wollen.

Ganz verschwiegen wird aber, ob oder wann die gefallenen Bezugskosten \"weitergegeben\" wurden. Beim Anstieg der Bezugskosten ist man sehr sehr schnell, bei gefallenen Bezugskosten wird gern abgewartet und ggf. gern vergessen.

 

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