Energiepreis-Protest > Erdgas Schwaben

OLG München schlägt Vergleich vor

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RuRo:
oder einfach hier: Rückforderungsansprüche und Verjährung bei Sonderverträgen

Bei Tarifkundenverträgen kann es sich wohl nicht anders verhalten, wenn die öffentliche Bekanntgabe als Wirksamkeitsvoraussetzung fehlte.

Der Befragte antwortet dort direkt. Öfter mal die Suchfunktion benutzen.  ;)

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