Energiepreis-Protest > Erdgas Schwaben
OLG München schlägt Vergleich vor
RuRo:
oder einfach hier: Rückforderungsansprüche und Verjährung bei Sonderverträgen
Bei Tarifkundenverträgen kann es sich wohl nicht anders verhalten, wenn die öffentliche Bekanntgabe als Wirksamkeitsvoraussetzung fehlte.
Der Befragte antwortet dort direkt. Öfter mal die Suchfunktion benutzen. ;)
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