Energiepreis-Protest > Erdgas Schwaben
OLG München schlägt Vergleich vor
RR-E-ft:
Möglicherweise steht in der neuen Klage auch wieder der Satz, Erdgas Schwaben habe gegenüber allen Haushalts- und Kleingewerbekunden zu bestimmten Terminen die Gaspreise einseitig erhöht.
Eine nicht beweisbare Behauptung, die einfach zu bestreiten ist.
In Wahrheit hatten man wohl die ganze Zeit über gegenüber keinem einzigen dieser Kunden die Preise einseitig erhöht.
Gem. § 4 Abs. 2 AVBV, § 5 Abs. 2 GasGVV werden Preisänderungen frühestens mit öffentlicher Bekanntgabe wirksam. An diesen öffentlichen Bekanntgaben im Sinne des Norm fehlte es jedoch und deshalb hatte Erdgas Schwaben allenfalls die Absicht, gegenüber allen Haushalts- und Kleingewerbekunden die Preise einseitig zu erhöhen. Ein starker Wunsch allein genügt indes oft nicht. Was wohl auch nicht helfen wird.
DieAdmin:
Grad auf Twitter gelesen:
--- Zitat ---AG Kaufbeuren lehnt \"Sammelklage\" ab und trennt Verfahren
--- Ende Zitat ---
http://twitter.com/anwaelte_rl/status/10509293646
RuRo:
Verbraucher, die Erdgas Schwaben auffordern, die rechtsgrundlos erhaltenen erhöhten Verbrauchszahlungen für den Zeitraum vom 01.10.04 bis 31.12.06 auf der Basis des OLG-Vergleichs zurück zu erstatten, erhalten eine deutliche Absage.
--- Zitat ---O-Ton Erdgas Schwaben:
Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihre Interpretation der von Ihnen genannten Gerichtsfälle nicht teilen. Im besagten Zeitraum waren wir berechtigt Preiserhöhungen in der erfolgten Höhe vorzunehmen.
Dies hat auch das OLG München in seiner mündlichen Verhandlung betont. Ein Rechtsanspruch für Ihre auf x,xx Euro bezifferte Rückforderung besteht somit nicht.
--- Ende Zitat ---
mip:
Mit dieser Antwort bin ich ja total überrascht !
bolli:
--- Zitat ---Original von mip
Mit dieser Antwort bin ich ja total überrascht !
--- Ende Zitat ---
Hm, warum überrascht Sie diese Antwort ? Die Aktionen und Reaktionen der Versorger waren bisher selten von Offenheit und Ehrlichkeit geprägt.
Man arbeitet mit Drohungen (z.B. \"wenn sie nicht unterschreiben, fallen sie in die wesentlich ungünstigere Grundversorgung\"), Zitaten aus nicht passenden Gerichtsurteilen und anderen Taschenspielertricks, einzig mit dem Ziel,
1. den Verbraucher möglichst (passiv) an einer Klage zu hindern und
2. keine Fakten zu schaffen, die noch mehr Verbraucher auf den Plan rufen, ebenfalls ihre zuviel gezahlten Beträge zurückzufordern.
Manch einer lässt sich davon auch durchaus ins Bockshorn jagen und der Versorger kann die restlichen verlorenen Fälle dann verschmerzen.
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