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Autor Thema: Einstellung der Energiebelieferung nach Versorgerwechse  (Gelesen 13000 mal)

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Offline milena2006

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Einstellung der Energiebelieferung nach Versorgerwechse
« am: 21. Januar 2010, 17:43:16 »
Hallo an alle,

Ich bin seit 2006 Protestkunde bei E.ON Bayern. Bereits 2007 wuirde mir vom Energieversorger mit einer Versorgungseinstellung gedroht, die ich damals mit Hilfe des Forums abwenden konnte, und daraufhin nach diversen Anschreiben (bayr. Staatsministerium, Bund d. Energieverbraucher, Bundesnetzagentur, Verbraucherzentlale) auch eine schriftliche Entschuldigung von EON erhalten habe.

Seit 01.12.2009 bin ich nun zu einem anderen Energieverorger gewechselt, der Preise anbietet, die fast so günstig sind wie meine Protestpreise bei EON. EON hat eine Abschlussrechnung gestellt, der ich wie bisher auch, widersprochen habe. Nun kommt heute ein netter Brief, in den es heisst:

\"Geht der Betrag nicht bei uns ein, werden wir den zuständigen Netzbetreiber beauftragen, die Energielieferung in Ihrer jetzigen von uns versorgten Verbrauchsstelle einzustellen. Oder wir geben die Forderung an unseren Inkassodienstleister ab, der gegebenenfalls in ein gerichtliches Mahnverfahren eintreten wird. In beiden Fällen entsehen weitere Kosten für Sie.\"

Ich versteh nicht ganz: Seit 01.12.2009 beziehe ich kein Gas mehr von EON.  Kann EON wegen dem ausstehenden Betrag trotzdem die Gasversorgung durch den Netzbetreiber (der ja hier auch EON ist) sperren lassen? Oder weiss bei denen wieder mal die eine Hand nicht, was die andere so tut?

Lieben Dank für Anworten, Milena

Offline bjo

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Einstellung der Energiebelieferung nach Versorgerwechse
« Antwort #1 am: 21. Januar 2010, 17:54:19 »
Hallo,

da es sich bei den strittigen Zahlungen um widerspruchsbeträge handelt kann E.on ein Einstellung der Leiferung nciht bewirken!

Das Gas abstellen kann nur dein jetziger Lieferant wenn du seinen Zahlungsaufforderungen nciht nachkommst.

E.on tut jetzt so als wenn das offene Forderungen sind und keine Widerspruchsbeiträge!
Ich würde die Unterlagen aus dem letzten Fall und eine Kopie des aktuellen Schreibens an deien Helfer vom letzen mal schicken

>diversen Anschreiben (bayr. Staatsministerium, Bund d. Energieverbraucher, Bundesnetzagentur, Verbraucherzentlale)

Offline Black

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Einstellung der Energiebelieferung nach Versorgerwechse
« Antwort #2 am: 21. Januar 2010, 18:28:32 »
Ich tippe auf einen Textbaustein.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline bolli

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Einstellung der Energiebelieferung nach Versorgerwechse
« Antwort #3 am: 22. Januar 2010, 07:58:36 »
Zitat
Original von Black
Ich tippe auf einen Textbaustein.
Jau, darauf deutet der fette Pasus in *milena*\'s Beitrag hin. Einzelfallbezogene Behandlung und Argumentation war noch nie die Stärke der Versorger.  :D

Offline Cremer

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Einstellung der Energiebelieferung nach Versorgerwechse
« Antwort #4 am: 22. Januar 2010, 11:12:44 »
@*milena*,

Dies ist ein typischer Einschüchterungsversuch von E.on und grenzt an Nötigung ;)

E.on müßte den normalen Weg einer Klage gehen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline ESG-Rebell

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Einstellung der Energiebelieferung nach Versorgerwechse
« Antwort #5 am: 22. Januar 2010, 18:16:11 »
Zitat
Original von Cremer
Dies ist ein typischer Einschüchterungsversuch von E.on und grenzt an Nötigung ;)
Nur nicht beunruhigen (lassen).

Ich stimme Black und bolli zu - es sieht sehr nach einem Textbaustein aus. Ich selbst habe auch eine ganze Sammlung derselben.

E.ON muss ja auch die vorgeschriebenen Ankündigungsfristen einhalten.
Erst wenn ein individuell verfasstes Schreiben mit Nennung eines Sperrtermins käme, dann könnte man von einem Nötigungsversuch sprechen.

Dieser wird aber mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht kommen, denn E.ON kann nicht einfach die Durchführung eines fremden Vertrags (zwischen Kunde und Neulieferant) stören (durch Versorgungsunterbrechung) um eigene Forderungen aus einem bereits beendeten Vertragsverhältnis durchzusetzen.

Mein Rat: Abwarten.

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline milena2006

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Einstellung der Energiebelieferung nach Versorgerwechse
« Antwort #6 am: 26. Januar 2010, 14:20:32 »
Lieben Dank für die vielen Antworten.

Ich denke ja, dass EO.N hier nicht berücksichtigt hat, dass ich erstens Protestkunde war, und zweitens bereits bei einem anderen Anbieter bin.
Traurig nur, dass solche Umstände im Schreiben nicht berücksichtigt werden. Möchte nicht wissen, was da oft für ein Blödsinn als Post rausgeht.

Ich habe erst mal bei der Hotline angerufen und den Fall in 2007 geschildert, und dass sich damals schriftlich bei mir entschuldigt wurde, nachdem ich die genannten Stellen, wie im Eingangspost beschrieben, benachrichtigt hatte. Ich habe auch in diesem Fall eine Entschuldigung innerhalb einer Woche verlangt, ansonsten würde ich genauso wie in 2007 vorgehen. Der Mann am Telefon war sehr kleinlaut und wollte die Angelegenheit umgehend weitergeben.

Trotzdem ärgert mich diese Vorgehensweise masslos. Ich werde erst mal abwarten und sehen, ob sich weiter was tut.

 

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