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Autor Thema: Neuer Trick der SWK?  (Gelesen 10218 mal)

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Offline leo.p.ard

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Neuer Trick der SWK?
« am: 20. Januar 2010, 13:37:03 »
Hallo Widerständler der SWK,
ich bin seit 2005 Widerständler gegen die Gaspreise der SWK und habe bisher erfolgreich allen Drohungen und Mahnbescheiden etc. erfolgreich widerstanden. Die Forderungen von 2005 und 2006 wurden nicht eingeklagt und sind nunmehr verjährt.
Heute habe ich ein völlig undurchsichtiges und widersprüchliches Schreiben nebst Vertrag vom 26.10.2006 !!!! erhalten mit der Aufforderung der Annahme innerhalb von 6 Wochen, sonst wüde er seitens der SWK mir in Textform bestätigt, also einseitig geschlossen!!!
Wer hat noch so eine \"Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden ---\" erhalten und welche Konsequenzen hat es, wenn ich a) nicht antworte b) widerspreche c) annehme?
Alles kam nict nachweisbar zugestellt mit der normalen Post.

Mein Motto: Eisern bleiben!
Es grüßt Euch
leo.p.ard

Offline RR-E-ft

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Neuer Trick der SWK?
« Antwort #1 am: 20. Januar 2010, 15:12:35 »
Entweder man hat einen Sondervertrag und dieser ist sowieso nicht einseitig abänderbar und ist bisher auch nicht gekündigt. Oder man ist längst grundversorgter Kunde und braucht als solcher auch keine Erklärungen zu einem Vertrag abgeben. Möglicherweise will der Versorger einem grundversorgten Kunden rückwirkend den Abschluss eines Sondervertrages antragen.

Offline chilihead

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Neuer Trick der SWK?
« Antwort #2 am: 20. Januar 2010, 16:57:44 »
Zitat
Original von leo.p.ard
Hallo Widerständler der SWK,
ich bin seit 2005 Widerständler gegen die Gaspreise der SWK und habe bisher erfolgreich allen Drohungen und Mahnbescheiden etc. erfolgreich widerstanden. Die Forderungen von 2005 und 2006 wurden nicht eingeklagt und sind nunmehr verjährt.
Heute habe ich ein völlig undurchsichtiges und widersprüchliches Schreiben nebst Vertrag vom 26.10.2006 !!!! erhalten mit der Aufforderung der Annahme innerhalb von 6 Wochen, sonst wüde er seitens der SWK mir in Textform bestätigt, also einseitig geschlossen!!!
Wer hat noch so eine \"Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden ---\" erhalten und welche Konsequenzen hat es, wenn ich a) nicht antworte b) widerspreche c) annehme?
Alles kam nict nachweisbar zugestellt mit der normalen Post.

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leo.p.ard


Ob die dir irgendetwas Bestätigen, in Textform oder sonstwie, ist eigentlich völlig egal. Ohne deine Einwilligung werden sie schwerlich was am Vertrag ändern können.

Bist du dir sicher das die Forderung des Versorgers aus dem Jahr 2006 auch verjährt ist?
Oft ist es so, dass die Abrechnung für ein Versorgungsjahr erst im darauffolgenden Jahr erfolgt.
Wenn du die Rechnung für 2006 erst in 2007 bekommen hast, musst du dich noch bis Jahresende gedulden...;)

Offline leo.p.ard

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Neuer Trick der SWK?
« Antwort #3 am: 21. Januar 2010, 15:51:47 »
Hallo,
es handelt sich natürlich um die Rechnungen der Jahre 2005 und 2006, jeweils September und die Forderungen sind vom 9/2004 bis 9/2006.
Für 10-12/2006 muß ich mich noch gedulden.
Grüß von leo.p.ard

Offline leo.p.ard

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Neuer Trick der SWK?
« Antwort #4 am: 21. Januar 2010, 16:30:10 »
Sondervertrag oder grundversorgter Kunde?
Ich entnehme seit 2003 Gas aus dem Netz der SWK und habe lediglich ein \"Begrüßungsschreiben\" mit der Mitteilung des Preises auf der Grundlage des Tarifes HG83. Mein Verbrauch beträgt als Nutzer und Vermieter ca 120.000 kWh / Jahr. Einen speziellen Vertrag habe ich nicht.
Wie ist denn unter diesem Aspekt die Vertragsnachholung \"Grundversorgung\" zu sehen?

Offline bolli

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Neuer Trick der SWK?
« Antwort #5 am: 22. Januar 2010, 08:13:52 »
Zitat
Original von leo.p.ard
Sondervertrag oder grundversorgter Kunde?
Ich entnehme seit 2003 Gas aus dem Netz der SWK und habe lediglich ein \"Begrüßungsschreiben\" mit der Mitteilung des Preises auf der Grundlage des Tarifes HG83. Mein Verbrauch beträgt als Nutzer und Vermieter ca 120.000 kWh / Jahr. Einen speziellen Vertrag habe ich nicht.
Wie ist denn unter diesem Aspekt die Vertragsnachholung \"Grundversorgung\" zu sehen?
Also, sie haben in jedem Fall einen Vertrag, nach Ihren Aussagen, wird nach dem Tarif HG83 abgerechnet. Bei diesem Tarif handelt es sich ziemlich sicher um einen Sondervertrag, da die Erstvertragslaufzeit von 2 Jahren von der gesetzlichen Regelung der GasGVV abweicht.
Inwieweit die Preisänderungsklauseln, die in den dem Vertrag beiliegenden und mit vereinbarten \"Bedingungen des Gaslieferungsvertrages zum Tarif HG 83/92\" wirksam sind und vor allem, ob dieses auch für die Bedingungen zu Ihren Vertragsabschlusszeitpunkt gilt (die derzeit einsehbaren haben eine Stand vom 01.07.2007), bliebe zu überprüfen. Dieses müssten aber im Zweifel die SWK vortragen, wenn klar ist, das Sie SV-Kunde sind und die sich ggf. weigern, Ihnen die alten Bedingungen auszuhändigen. Spätestens wenn Sie die Preisänderungsberechtigung bestreiten müssen die \"Butter bei die Fische\" geben.

Offline F.Schlork

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Neuer Trick der SWK?
« Antwort #6 am: 25. Februar 2010, 23:30:43 »
Auch ich habe als langjähriger \"Widerständler\" dieses SWK-Schreiben erhalten, dessen Wortlaut ich im Originalton mit Kommentaren in Klammern aufführen werde:

\"Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

wir haben unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG) für unsere Sondervertragskunden einer Prüfung unterzogen und angepasst. Da Sie gemäß der \"Verordung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz\" (GasGVV) vom 26.10.2006 versorgt werden, sind Sie von unserer Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen insoweit nicht betroffen.

Wir können Ihnen hiermit bestätigen und versichern, dass Sie auch weiterhin zu den Ihnen bekannten Preisen ...(denen habe ich aber widersprochen!!)..und Bedingungen der GasGVV versorgt werden. An dem bislang bestehenden Preis für die Gasversorgung durch uns ändert sich daher nichts.

Um jedoch Vertragssicherheit zu schaffen, kündigen (hallo !!!!) wir hiermit ein eventuell aus früheren Zeiten noch bestehendes anderweitiges Vertragsverhältnis zum vertraglich vorgesehenen nächst möglichen Zeitpunkt... (das wäre zum Ende des 1. Quartals 2010). Damit ist sichergestellt, dass Sie auch zukünftig gemäß dem gesetzlichen Leitbild zu Preisen und Bedingungen der GasGVV von uns versorgt werden.

Nach der GasGVV soll der Grundversorgungsvertrag in Textform abgeschlossen werden. Ein Ausdruck dieser Verordung ist unserem Schreiben beigefügt. Wir bitten Sie daher, uns die beigefügte Bestätigung, dass Ihre Versorgung durch uns künftig gemäß vorgenannter Grundversorgungsverordung erfolgt, innerhalb der nächsten 6 Wochen zuzuleiten.

Sollten wir von Ihnen innerhalb dieser sechs Wochen keine Rückmeldung der benannten Bestätigung erhalten haben und Sie dennoch den Gasbezug durch uns fortsetzen, werden wir Ihnen den Vertagsabschluss unsererseits in Textform bestätigen. (meinerseits wird hier nichts bestätigt)

Haben Sie noch Fragen......  MfG....)

Wie ist das jetzt zu verstehen? Es werden vorsorglich Altverträge zu Gunsten des neuen \"Knebelvertrages\" gekündigt? Wie wirkt sich das jetzt -auch für die Widerständler- aus?

Ich muß allerdings sagen, dass dieses Schreiben offensichlich fast allen SWK-Kunden zugegangen ist und dass die SWK offensichtlich flächendeckend Ihre AGB ändert. Es ist also nicht so, dass nur die \"Widersprecher\" angeschrieben worden sind. Wie verfährt man jetzt? Ich werde das Schreiben zunächst erstmal ignorieren.

Offline RR-E-ft

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Neuer Trick der SWK?
« Antwort #7 am: 26. Februar 2010, 00:34:21 »

Offline energie-fair

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Neuer Trick der SWK?
« Antwort #8 am: 26. Februar 2010, 08:16:59 »
Der zuständige Jurist der Verbraucherzentrale NRW hält das Schreiben der SWK an die Strom- und Heizgas-Sonderkunden wegen der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für dilettantisch und verwirrend. Er hat dazu in einem Schreiben an die SWK von Dienstag Stellung bezogen und für die Antwort eine Frist bis heute gesetzt.

Das berichtet heute die Westdeutsche Zeitung: http://www.wz-newsline.de/?redid=767683

Nach Meinung der VZ ist es ein verwirrendes Schreiben, in dem es um eine Klausel zur Preisänderung gehen soll. Das werde aber für den Kunden nicht klar. Auch das ein Schweigen des Kunden eine Zustimmung sein soll, ist nicht haltbar, da ein Schweigen keine Willenserklärung bedeutet. Die VZ rät den Kunden, zunächst nichts zu tun und den neuen Vertrag nicht zu unterschreiben. „Wenn man widerspricht, fällt man auch als Sondertarif-Kunde zurück in die Grundversorgung. Die SWK werden ihre Kunden ohnehin noch einmal informieren müssen, was sie nun eigentlich wollen.“

Die SWK wird auf das Schreiben der Verbraucherzentrale antworten. Die Absicht der SWK ist, die bestehenden Energielieferverträge wirksam zu kündigen und  Änderungen bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich wirksam umzusetzen.

Offline Ehändler

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Neuer Trick der SWK?
« Antwort #9 am: 02. Oktober 2011, 09:20:57 »
Hallo,
ist dieses Schreiben per Einschreiben gekommen, oder auf dem normalen Postwege?

Das sollte wichtig sein für die weitere Vorgehensweise.

 

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