Der klagende Kunde hatte sich in öffentlicher Verhandlung (Güteverhandlung) mit E.ON geeinigt.
E.ON zahlt Geld an ihn zurück.
Spätestens bis 20.01.10 soll das Geld da sein.
Das Geld war schon immer da. Es soll bis dahin beim Kunden sein.
Hätte E.ON sich nicht vorher stur gestellt, hätte es womöglicher gar keiner Klage bedurft.
Derweil ist ein weiterer Rückforderungsprozess eines duravat- Kunden, der allen Preiserhöhungen widersprochen hatte, beim Amtsgericht Erfurt anhängig.
Der betroffene Kunde erstrebt die Rückzahlung von ca. 2.400 €.
Auch diesem Kunde hatte E.ON auf entsprechendes Rückforderungsschreiben mitgeteilt, er könne keine Rückzahlung erwarten.
Man darf gespannt sein, ob E.ON wiederum geltend machen möchte, man sei selber arm (entreichert).
Und so weiter.