Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Abschlagszahlung - Gasverbrauch niedriger durch Brennwert
Cremer:
@Alan5
richtig.
Errechnen Sie aus dem aktuellen Verbrauch bzw. Vorjahresverbrauch die Jahresabschlagshöhe auf der Basis des alten Preises dividiert durch die Anzahl von 12 (monatlichen) Abschlägen.
Damit erhalten Sie sodann die monatlichen Abschläge die zu leisten wären.
Wieso haben die SW L die Abschlaäge von 60 auf 200 erhöhen wollen? hatten Sie einen so eklatanten Mehrverbrauch?
alan5:
Eigentlich nicht…Ich musste lediglich 116€ nachzahlen nach meiner Korrektur waren es noch 94€(alter Preis+2%). Sie schrieben mir ich soll die Abschläge bezahlen und dann mein Geld einklagen. Ich habe das mit Verweis auf besagtes Urteil und andere Quellen abgelehnt. Wahrscheinlich wollten sie Ärger von Vornherein vermeiden und hofften ich würde nicht klagen wenn ich erst mal die volle Abschlagshöhe zahle.MFG alan5
RR-E-ft:
@Alan5
Verlangen Sie von Ihrem Versorger die Abschlagsberechnung zu den alten Preisen, weil Sie die Unbilligkeit eingewandt haben und hiernach nichts weiter fällig ist.
Verweisen Sie zur Billigkeitskontrolle von Gaspreisen auf die Urteile der LG Frankenthal, LG Mannheim und AG Heilbronn sowie zur Nichtfälligkeit auf die BGH- Urteile vom 05.07.2005 - X ZR 60/04 und 99/04 sowie auf LG Köln, RdE 2004, 306.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
alan5:
danke schön....herr fricke :Würden sie mich vor Gericht vertreten wenn es zu einer Verhandlung kommt? MFG alan5
Gasfix:
Sehr geehrter Herr Cremer ,
vielen Dank für Ihre Information !
Es steht allerdings in den Jahresabrechnungen nichts davon , daß der Grundpreis abhängig von der KW Kesselleistung ist , sondern es gibt 3 Tarife seit September 2004 :
1. Basistarif bis 4999 kWh
2. Sondervereinbarung SI 5000 - 374.000 kWh
3. SII über 374 000 kWh
Gruß
Gasfix
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