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Autor Thema: Frisch- und Abwassergebühren  (Gelesen 7347 mal)

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Offline KlaDa

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Frisch- und Abwassergebühren
« am: 20. August 2005, 15:02:01 »
Hallo Forumteilnehmer/in,
kann es sein, daß die Frisch- und Abwassergebühren der Billigkeitsüberprüfung nach § 315 BGB unterliegen? Wer kennt sich damit aus?
Gruß aus Friedrichsdorf
KlaDa

Offline Cremer

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Frisch- und Abwassergebühren
« Antwort #1 am: 20. August 2005, 18:50:49 »
@KlaDa,

sofern das Frischwasser von einem Versorgungsunternehmen geliefert wird, unterliegt es ebenfalls dem § 315 BGB.

Z.B. wenn Stadtwerke Strom, Gas und Wasser liefern.


Ich habe am 13.8.05 Widerspruch gemäß § 315 BGB gegen die Wasserpreise der SW KH eingelegt:

Wasser bildet die Grundlage der Nahrungsmittelversorgung und gleichzeitig ist es ein Lebensmittel sowie aufgrund seiner Eigenschaften unabdingbar für die Herstellung von Gütern und für die Hygiene. Die ausreichende Versorgung mit Trinkwasser und die hygienisch einwandfreie Entsorgung der Abwässer sind wichtige Bedingungen für den Erhalt der Gesundheit. Unter gewöhnlichen Umständen ist dies ausschließlich Aufgabe der öffentlichen Wasserversorger (Zweckverbände, evtl. privatisierte Unternehmen, Städte, etc.), die nach dem Wassersicherstellungsgesetz (WasSG) vom 24.8.1965 handeln.

Der Wasserpreis ist seit dem 1.10.2001 unverändert.
Nach dem Haushaltsplan 2005 der Stadt Bad Kreuznach, Seite 1383, haben Sie in 2005 ein Ergebnis von 1.814 T€ bei 9.216 T€ Umsatzerlöse eingeplant; dies sind
19,8 %.
Im Vorjahr 2004 betrug das Ergebnis vergleichsweise nur moderate 10,4%.

Unbillig ist insbesondere, dass Sie Ihre bereits in der Vergangenheit üppigen Gewinne auf meine Kosten sichern und erhöhen wollen. Ich weise auf den Haushaltsplan der Stadt Bad Kreuznach von 2004 hin. Darin wurden im Haushaltsjahr 2003 12% Gewinn und im Haushaltsjahr 2002 18,4% Gewinn für die Sparte Wasser ausgewiesen.

Trotz der gestiegenen allgemeinen Lebenshaltungskosten sowie Energiebeschaffungs-kosten, ferner unter den kostenintensiven Investitionen für die Wasseraufbereitung greade hier in unserer Region, konnte für die Sparte Wasser bei einem seit 1.10.2001 unverändertem Preis der Gewinn immer über 10% gehalten werden.  

Dieser Ertrag ist für einen Versorger, der das Lebensmittel Wasser absetzt und somit für die Daseinsvorsorge da ist, zu hoch, unbillig und unverschämt!

Nicht umsonst investiert die Gemeinde Bretzenheim eine kostenintensive, neue Wasserleitung zum Wasserverband Trollbachtal, um sich von den hohen Bezugskosten der Stadtwerke Kreuznach für Wasser von abzukoppeln.  

Der durchschnittliche Wasserpreis in Deutschland lag 2004 bei 1,77 Euro pro Kubikmeter (Pressestatement von BGW-Vizepräsident Dr. Peter Rebohle, Geschäftsführer Südsachsen Wasser GmbH, Chemnitz, anlässlich der wat 2005 in Magdeburg am 4. April 2005). Damit liegen die Stadtwerke 30% über dem Durchschnittspreis.

Ich fordere Sie hiermit auf, mir die Erforderlichkeit und die Angemessenheit der Preise durch nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlagen nachzuweisen.

Solange Sie mir nicht die Angemessenheit der Wasserpreise nachweisen, werde ich eine Kürzung der Preise für Wasser von 10% bei der ausstehenden Jahresrechnung vornehmen.

Auch ein Wasserverlust von 14%, 11% und in 2004 von 13% ist nicht gerade überzeugend für ein technisches Sicherheitsmanagement nach W1000.


Die Abwasser sind normalerweise kommunale Unternehmen, wie von Städten. Aber auch hier erscheint mir ein Widerspruch möglich zu sein, wie der Fall nach dem BGH Urteil aus Berlin zeigt. Da war ein Kunde gegen die zu hohen kommunalen Gebühren für die Abfallbeseitigung vorgegangen (siehe Beitrag hier im Forum)  Urteil BGH vom 5.7.2005, Az. X ZR 60/04
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Frisch- und Abwassergebühren
« Antwort #2 am: 21. August 2005, 14:12:06 »
@KlaDa

Wasserpreise unterliegen der Billigkeitskontrolle, sind jedoch hier kein Thema.

Folgende Urteile sollten Sie sich auf den Seiten der Gerichte ansehen:

BGH, Urt. v. 30.04.2003, Az. VIII ZR 278/02 und VIII ZR 279/02.
Kammergericht Berlin, Urt. v. 15.02.2005, Az. 7 U 140/04.

Zu diesen bestehen hier auch Beiträge im Forum.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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