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Autor Thema: Antwort von Enercity auf meine Widersprüche  (Gelesen 7648 mal)

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Offline Hannover2010

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Antwort von Enercity auf meine Widersprüche
« am: 15. Januar 2010, 17:24:03 »
Hallo,

ich habe seit 2007 den Gaspreisen widersprochen unter Benutzung der Musterbriefe von \"Haus und Grund\" und von dieser Website.
Ich habe mich auf §315 und die Entscheidung des Landgerichts Hannover vom 19. Februar 2007 (Az. 21O 83/05 und 21 O 88/06) berufen und die Gasrechnung, wie bei Haus und Grund empfohlen, um 30% gekürzt, bzw. mich jetzt im Dez. 2009 an den Preis von Sept. 2004 gehalten.
Den gekürzten Preis habe ich seit 2007 einbehalten und immer nur die Abschläge an Enercity gezahlt, die bei meiner neuen Rechnung herauskamen.

Ich habe nun einen 3-seitigen Antwortbrief von Enercity erhalten - ein typischer Musterbrief, in dem es auch um Widersprüche gegen den Strompreis geht, gegen den ich aber gar nicht widersprochen habe.

Der Absatz, der den Gaspreis betrifft, lautet folgendermaßen:

\"Hinsichtlich der derzeitigen Gaspreise ist auszuführen, dass aufgrund der Kosten auf der Gasbeschaffungsseite eine Gaspreiserhöhung um durchschnittlich 22,1% zum 1.10.2008 notwendig gewesen ist. Letztendlich wird unsere Gaspreisgestaltung überwiegend durch nicht von uns beeinflussbare Gestehungskosten geprägt, die wir - wie jeder andere Händler am Markt auch - in angemessener Weise an die Kunden weiter berechnen müssen. Mit den letzten Gaspreiserhöhungen gaben wir nur die bislang erhöhten Bezugspreise an die Verbraucher weiter. Dieses haben wir auch dem Landgericht Hannover dargelegt. Das Gericht hatte jedoch über die Bezugskostensteigerungen hinaus Unterlagen verlangt, deren Vorlage aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt war, da sie unsere Kosten- und Erlösstruktur auch für Wettbewerber hätte transparent werden lassen können. Wie Sie der Presse entnehmen konnten, hat das Landgericht deshalb ohne weitere Prüfung die Annahmen der elf Kläger zur Angemessenheit der Preise zugrunde gelegt. Das Gericht traf damit jedoch keine Bewertung über die grundsätzliche Angemessenheit der Preise. Gegen diese gerichtliche Entscheidung wurde von uns Berufung eingelegt.

Bestätigt wurden wir hinsichtlich der Offenlegung unserer Preisgestaltung nun auch durch das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 19.11.08. Der BGH hält demnach lediglich eine Überprüfung der Preiserhöhung für zulässig, nicht aber die Überprüfung des gesamten Tarifs sowie der in der Vergangenheit unbeanstandet gebliebenen Preiserhöhungen. Den Nachweis dafür haben wir in dem uns direkt betreffenden Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Celle erbracht. Eine Entscheidung dazu wird demnächst vom OLG Celle getroffen.

Preiserhöhungen ab dem Frühjahr 2007 unterliegen nicht mehr der Billigkeitskontrolle des §315 BGB, da entsprechend dem o.g. Urteil zur Versorgungssparte Strom, zwischenzeitlich auch ein Gas zu Gas Wettbewerb besteht und der Kunde die Möglichkeit hat, seinen Gasversorger jederzeit zu wechseln.

Sollte von Ihnen bislang ein Einbehalt von Teilbeträgen bzw. der Vorbehalt von Zahlungen erklärt worden sein, der sich nicht nur auf die von uns in der Vergangenheit vorgenommenen Preiserhöhungen bezieht, entbehrt dies nach der vorstehend dargestellten höchstrichterlichen Rechtsprechung allerdings jeglicher Rechtsgrundlage, da sich insoweit auch das Landgericht Hannover bzw. das Oberlandesgericht Celle an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes halten müssen.
Wir sehen uns nach diesen Ausführungen nicht veranlasst, zum Nachweis der Billigkeit unserer Tarife, unserere Preiskalkulation generell offen zu legen und bitten Sie, die zukünftigen Abschlagsbeträge und Verbrauchabrechnungen bei Fälligkeit vollständig zu zahlen. Wir kommen anderenfalls nicht umhin, die ausstehenden Beträge Ihnen gegenüber anzumahnen....\"


Ich bin nun ziemlich verunsichert. Hat Enercity Recht? War ich im Unrecht, ab Mai 2007 mich auf die Preise von Sept. 2004 zu berufen, bzw. die Rechnungen um 30% zu kürzen? Sollte ich jetzt lieber den - nicht ganz geringen - zurückbehaltenen Betrag überweisen?

Ich wäre dankbar, wenn mir jemand einen Rat geben könnte!

Herzliche Grüße

Michael

Offline Cremer

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Antwort von Enercity auf meine Widersprüche
« Antwort #1 am: 15. Januar 2010, 17:41:51 »
@Hannover2010,

Sie sagen es doch schon:

Zitat
ein typischer Musterbrief

Die Firma Enercity ist anscheinend noch nicht in der Realität angekommen :D

Ich gehe davon aus, dass Sie Sonderverträge haben und darauf Widerspruch eingelegt und eigene Jahresrechnungen erstellt haben.

Na, dann lassen Sie mal die Enercity kommen, die haben noch nicht mal Urteile zitiert.
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Antwort von Enercity auf meine Widersprüche
« Antwort #2 am: 15. Januar 2010, 18:03:32 »
@Hannover2010

Wenn Sie Tarifkunde sein sollten, könnte sich der Versorger auf die zwischenzeitlich ergangenen Urteile des BGH vom 13.06.07 VIII ZR 36/06 und vom 19.11.08 VIII ZR 138/07 berufen. Diese Urteile sollte man kennen.

Lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

@Cremer

Beiträge sollten nach Möglichkeit einen Nutzwert haben.
Als wenn es darauf ankäme, ob Urteile zitiert werden oder nicht. :rolleyes:

Offline Hannover2010

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Antwort von Enercity auf meine Widersprüche
« Antwort #3 am: 15. Januar 2010, 18:27:34 »
Ich bin ganz normaler Tarifkunde.

Ich hatte mich schon gewundert, daß es hier zu den Stadtwerken Hannover keine aktuellen Beiträge mehr gibt.

Dann ist es wohl auch mit dem Gaswiderstand vorbei.

Okay!

Offline RR-E-ft

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Antwort von Enercity auf meine Widersprüche
« Antwort #4 am: 15. Januar 2010, 18:34:52 »
Mit dem Gaspreiswiderstand ist es gewiss nicht vorbei.
Man muss aber darauf achten, dass man es auch richtig macht.
Sie sollten die genannten Urteile lesen.

Offline Hannover2010

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Antwort von Enercity auf meine Widersprüche
« Antwort #5 am: 15. Januar 2010, 18:38:29 »
Habe ich gemacht - danke!

Gibt es vielleicht außer den Rechtsanwälten noch andere Hausbesitzer, die Lust haben, mir zu antworten? Ich wüßte gern, was die anderen Hannoveraner gemacht haben.

Offline Hannover2010

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Antwort von Enercity auf meine Widersprüche
« Antwort #6 am: 15. Januar 2010, 19:35:41 »
Für alle, die Hilfe suchen:

Schaut auf die Seite der Verbraucherzentrale Niedersachsen!!!!  :D

 

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