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Autor Thema: Anruf von Erdgas Südwest auf AB  (Gelesen 9432 mal)

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Offline Edgar

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Anruf von Erdgas Südwest auf AB
« am: 15. Januar 2010, 11:08:39 »
Hallo, hatte einen Anruf auf dem AB. Ein Mitarbeiter der Erdgas Südwest bittet um Rückruf. Man müsse sich zusammensetzen um nun endlich einen geeigneten Tarif für mich zu finden. Hintergrund: Ich habe Widerspruch gegen alle Preiserhöhungen eingelegt und auch der Kündigung meines Sondervertrages widersprochen worauf ich ungerührt in den Grundtarif gesteckt wurde. Habe bisher aber einfach meine eigene Jahresrechnung auf Basis des Sondervertrags aufgemacht und entsprechend bezahlt.

Wie soll ich mich verhalten ?

Offline darkstar

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Anruf von Erdgas Südwest auf AB
« Antwort #1 am: 15. Januar 2010, 11:19:01 »
Anruf ignorieren, Callcenter-Terror. Auf nichts einlassen.
Anrufe schriftlich verbieten und kostenpflichtige Abmahnung androhen.
Der Anfang jeder Katastrophe ist eine Vermutung

Offline nomos

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Anruf von Erdgas Südwest auf AB
« Antwort #2 am: 15. Januar 2010, 11:19:53 »
Ist denn die Kündigung des Sondervertrags überhaupt frist- und rechtmässig erfolgt?

Wenn ja, jetzt einen anderen Versorger suchen, es gibt sicher bessere Angebote. Dann kann man sich ja mal so vorbereitet die Vorstellungen des Mitarbeiters der Erdgas Südwest anhören.

Ich denke aber, am Wechsel führt kein Weg vorbei.  
Viel Erfolg und eine glückliche Hand beim Suchen.  :)

Offline darkstar

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Anruf von Erdgas Südwest auf AB
« Antwort #3 am: 15. Januar 2010, 11:34:34 »
Zitat
Original von Edgar
Wie soll ich mich verhalten ?

Datenweitergabe an Dritte ausser bei Wechselabsicht die wechseltechnisch unbedingt notwendigen schriftlich verbieten, auf die Straf- und Bussgeldvorschriften des BDSG hinweisen, sonst schreiben die Ihnen womöglich vertragswidriges Verhalten in die Schufa&Co. Dann is Essig mit Wechsel, jedenfalls über Verivox.
Der Anfang jeder Katastrophe ist eine Vermutung

Offline Edgar

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Anruf von Erdgas Südwest auf AB
« Antwort #4 am: 15. Januar 2010, 11:36:01 »
Danke, also ich glaube fristgemäß war die Kündigung schon und beim 2. Mal auch mit offizieller korrekter Unterschrift. Ob sie rechtmäßig war kann ich nicht beurteilen, mein Vertrag ist aus 2004.

Was passiert mit den aus Sicht der ESG offenen Beträgen, wenn ich jetzt versuche den Gasanbieter zu wechseln ? Kann die ESG verhindern, dass ich wechsle ?

Offline darkstar

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Anruf von Erdgas Südwest auf AB
« Antwort #5 am: 15. Januar 2010, 11:42:52 »
Zitat
Original von nomos
Wenn ja, jetzt einen anderen Versorger suchen, es gibt sicher bessere Angebote.

Frischlingsfrage: Wieso wechseln wenn ich über 315BGB etc weniger zahle als beim günstigsten am Markt?
Der Anfang jeder Katastrophe ist eine Vermutung

Offline Edgar

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Anruf von Erdgas Südwest auf AB
« Antwort #6 am: 15. Januar 2010, 11:47:54 »
stimmt, die Frage stellt sich dann, also am besten gar nicht reagieren ? Der Anrufer war übrigens eindeutig nicht von einem Dritten sondern vom lokalen ENBW Stützpunkt.

Offline darkstar

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Anruf von Erdgas Südwest auf AB
« Antwort #7 am: 15. Januar 2010, 11:50:26 »
Zitat
Original von Edgar
am besten gar nicht reagieren ?

Ja. Die wollen Sie nur dafür vorab weichklopfen:
Als nächstes trudelt ein neuer Knebel-Vertrag ein den Sie unterschreiben sollen.

Und was die am Telefon alles tolles behaupten und anbieten kann man denen ja nachher nie beweisen, die AB-Aufzeichnung gilt nicht ohne Zeugen und der ist vermutlich digital, die können Sie nicht auf portable Medien sichern.

Typische Überrumpeltour nach bester Callcenter-Manier.
Ausserdem können Sie am Telefon nie wissen wer dran ist, könnte auch deren Anwalt sein, Vorsicht,
eidliche Vernehmung wenn dort ein Zeuge mithört.
Fragen Sie ob Sie das Gespräch mitschneiden dürfen dann legen die ganz schnell auf  :D
Der Anfang jeder Katastrophe ist eine Vermutung

Offline nomos

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Anruf von Erdgas Südwest auf AB
« Antwort #8 am: 15. Januar 2010, 12:08:42 »
Zitat
Original von darkstar
Frischlingsfrage: Wieso wechseln wenn ich über 315BGB etc weniger zahle als beim günstigsten am Markt?
Zitat
Original von Edgar
stimmt, die Frage stellt sich dann, also am besten gar nicht reagieren ? Der Anrufer war übrigens eindeutig nicht von einem Dritten sondern vom lokalen ENBW Stützpunkt.
    @Edgar,@darkstar, bei einem Sondervertrag spielt die Billigkeit des Preises (
§ 315 BGB) keine Rolle. Es kommt auf die vereinbarte Preisänderungsklausel  (§307 BGB) an. Diese ist wie man im Forum vielfach nachlesen kann in aller Regel rechtsunwirksam.

Ein Sondervertrag kann gekündigt werden, was hier wohl geschehen ist. Geklärt werden sollte vielleicht noch, ob die Kündigung rechtmässig war.

Wenn man sich jetzt in der Grundversorgung befindet, gilt dieser erste Preis nach der aktuellen (allerdings umstrittenen) Rechtssprechung (BGH) als unangreifbarer \"Sockel\". Lediglich bei künftigen Preiserhöhungen kann man die Billigkeit gerichtlich überprüfen lassen.

@Edgar, einen Wechsel darf der alte Versorger nicht behindern. Ich empfehle immer noch den Wechsel.  Wer sich vorbereitet und informiert, lässt sich auch nicht \"weichklopfen\". Nichts tun ist nicht der richtige Weg.

siehe auch hier:

Kündigungen durch die Versorger und neue Vertragsangebote[/list]

Offline darkstar

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Anruf von Erdgas Südwest auf AB
« Antwort #9 am: 15. Januar 2010, 12:16:28 »
Zitat
Original von nomos
Wenn man sich jetzt in der Grundversorgung befindet, gilt dieser erste Preis nach der aktuellen (allerdings umstrittenen) Rechtssprechung (BGH) als unangreifbarer \"Sockel\". Lediglich bei künftigen Preiserhöhungen kann man die Billigkeit gerichtlich überprüfen lassen.

Das wäre mein Fall.
Der Anfang jeder Katastrophe ist eine Vermutung

Offline bolli

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Anruf von Erdgas Südwest auf AB
« Antwort #10 am: 15. Januar 2010, 14:19:02 »
Zitat
Original von nomos
@Edgar,@darkstar, bei einem Sondervertrag spielt die Billigkeit des Preises keine Rolle. Es kommt auf die vereinbarte Preisänderungsklausel  an. Diese ist wie man im Forum vielfach nachlesen kann in aller Regel rechtsunwirksam.
Sagen wir mal so, die Billigkeit kommt erst nachrangig ins Spiel. Auch bei Sonderverträgen kann die Billigkeit eine Rolle spielen, aber nur dann, wenn eben eine wirksame Preisänderungsklausel vorliegt und die GasGVV wirksam in den Vertrag einbezogen wurde und damit das einseitige Leistungsbstimmungsrecht aus § 5 GasGVV.

Zitat
Original von nomos
Ein Sondervertrag kann gekündigt werden, was hier wohl geschehen ist. Geklärt werden sollte vielleicht noch, ob die Kündigung rechtmässig war.
Unbedingt, denn mit dem Preis der Grundversorgung als Sockelpreis dürfte man oftmals über dem Preis eines Mitbewerbers im Sondervertrages in einem neuen Vertrag liegen, weshalb ein Wechsel dann sehr wohl überlegenswert wäre.

Ich würde allerdings derzeit zumindest nicht mit denen verhandeln, denn derzeit sind noch einige Sachen ungeklärt (Sondervertrag: vereinbarter Preis [Vertragsanfangspreis/Widerspruchspreis], Rückforderungszeitraum [AG Dannenberg: 10 Jahre]; Grundversorgung: Sockelpreis ? ) dass kaum anzunehmen ist, dass der Versorger Ihre Optimalposition einnehmen wird. Und die vorgeschlagenen \"Kuhhandel\", von denen ich bisher gehört habe, würden mich persönlich nicht befriedigen. Es wird höchstens der Widerspruchspreis freiwillig anerkannt und logischerweise die 3-jährige Verjährung gerechnet. Dazu wird im Grundpreis NATÜRLICH der Sockelpreis angewendet. Dafür opfere ich meine Zeit nicht.

Offline bobbes

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Anruf von Erdgas Südwest auf AB
« Antwort #11 am: 14. Juni 2010, 14:28:22 »
Hallo zusammen,

bin neu hier im Forum, habe aber auch wie Edgar 2005 Widerspruch eingelegt und zahle seither nach meiner eigenen Berechnung. Mir wurden regelmäßig neue Verträge angeboten und ich war Gott sei Dank so intelligent, nie zu unterschreiben. Der letzte Vertrag, der vor ein paar Wochen kam, war nicht einmal der günstigste im sortiment; Bauernfängerei! Angerufen haben Sie vor Jahren auch \'mal bei mir, ich lasse mich aber so schnell nicht erschrecken und habe denen klar gemacht, dass ich auch gerne vor Gericht ziehe.

allerdings ist mir diese Streiterei zu blöde; ich wechsle jetzt. Natürlich bekomme ich nirgends mehr den Preis von 2005, aber ich will meine Ruhe haben und mein bißchen Freizeit nicht auch noch für so einen Ärger opfern.

Bin \'mal gespannt, was losgeht, wenn ich dann weg bin von Erdgas Südwest. Weiß jemand, ob die dann meine Rückstände einfach fallen lassen, oder ob die Klage dann erst losgeht?

Grüß vom Neuling
bobbes

Offline bolli

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Anruf von Erdgas Südwest auf AB
« Antwort #12 am: 15. Juni 2010, 08:23:05 »
Na, das wird möglicherweise davon abhängen, wie Ihr konkreter VVertrag aussieht und wie der Versorger seine Aussichten vor Gericht sieht.
Falls Sie Sondervertragskunde sind, dürften deren Chancen ja nicht besonders gut stehen, da Sie seit 2005 Widerspuch eingelegt haben und nur diese Widerspruchspreise gezahlt haben (so vermute ich mal).

Bei unwirksamer Preisanpassungsklausel oder nicht wirksam einbezogenem Preisänderungsrecht dürfte der Versorger wohl keine besonders guten Karten haben, da noch irgendwas raus zu bekommen. Sollte der BGH am 14.07.10 sogar noch klarstellen, dass auch nicht widersprochene Preise keine (neu) vereinbarten Preise sind, müsste der Versorger befürchten, im Rahmen einer Widerklage sogar noch was rausgeben zu müssen.  8)

Aus diesen Gründen würde ich mal vorsichtig vermuten, dass er (wenn er einigermaßen klug ist) sich still verhält und sich keine medienwirksame Abfuhr abholt.  :D

Offline bobbes

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Anruf von Erdgas Südwest auf AB
« Antwort #13 am: 15. Juni 2010, 21:06:37 »
Hallo bolli,

danke für die Einschätzung, bin selber \'mal gespannt. Ich hatte damals noch einen Sondertarif. Die Restforderung ist nicht sehr hoch, deshalb ist das Risiko eine Klage zu verlieren oder die Klageskosten selbst vielleicht höher als der Gewinn. Warten wir \'mal ab. Ich kann ja berichten, wird aber sicher einige Zeit dauern.
Gruß
Bobbes

 

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