@RuRo, nicht die Diskussion ist wirr, der Topf ist schon so unterschiedlich gefüllt, da muss man nichts reinschmeisen. So sind sie halt, die unterschiedlichen Regelungen und Zuständigkeiten bei der Wasserversorgung in Deutschland. Ob das in Bayern anders läuft kann ich nicht beurteilen. Es geht nicht um Formfehler in Satzungen sondern eben auch wieder einmal um Preisbestandteile und die Offenlegung der Preise. Beim Wasser gibt es nur Monopole, egal ob privatrechtlich organisiert (Preise) oder unmittelbar öffentlich-rechtlich (Gebühren).
Zur Zeit ist die Erhöhung der Wasserpreise landauf und landab in Mode. Man findet als Argumente \"steuerliche Gründe\", die CBL-Geschäfte und manchmal angeblich ein von der Gemeindeprüfanstalt festgestellter \"Missstand\" im Hinblick auf die Berücksichtigung einer Eigenkapitalverzinsung. Kommunalaufsichtsbehörden wie Gemeindeprüfanstalten sind aber nicht zum Bürger- oder Verbraucherschutz da. Sie sehen gerade in Zeiten der knappen öffentlichen Kassen darauf, dass das maximal mögliche Entgeld kassiert wird. Wenn da vermeintlich noch Spielraum ersichtlich ist, wird sofort darauf hingewiesen. Wird dagegen zuviel kassiert oder unzulässig quersubventioniert, wird das kaum beanstanden, schon gar nicht öffentlich.
Z.B. können Kapitalkosten ein bedeutender Kostenfaktor sein, sie haben dann einen signifikanten Einfluss auf die Wasserpreise. Die Frage nach den Rahmenbedingungen für den Ansatz von Eigenkapitalkosten zur Ermittlung von Wasserpreisen und Gebühren ist daher wesentlich. Hier gibt es einen erheblichen bundesweiten Regelungsbedarf. Wichtig und im Interesse der Bürger und Verbraucher ist, dass die Leistungen der Kommunen oder Stadtwerke nicht nur in der Qualität sondern auch im Preis transparent und nachvollziehbar sind. Die Kostendeckung oder besser das Kostenüberschreitungsverbot sind dabei die Messlatte.
Ausgewiesene Experten stellen zur Zeit als Fazit fest, dass eine Kontrolle der Wasserversorgung derzeit weder dem Grunde noch der Höhe nach stattfindet. Auch der Vorsitzende der Monopolkommission, Professor Justus Haucap, hat dies im ZDF- Magazin Frontal 21 am 19. Januar massiv kritisiert.
.... und die Konzessionsabgabe
kommt wieder einmal dazu. Auch die Versorgung mit lebensnotwendigem Wasser, sonst wäre eine Kommune undenkbar, ist wieder einmal mehr ein verkäufliches Recht und keine kommunale Verpflichtung. X(