Energiepreis-Protest > EWE

Mahnung trotz Musterschreiben

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RR-E-ft:
Hände weg von Strafanträgen !

Allenfalls Sachverhalte der StA eröffnen, d. h. mitteilen, damit diese prüfen kann, ob etwa strafbare Handlungen vorliegen, jedoch als Laie nicht die Behauptung gegenüber der StA aufstellen, es handele sich um strafbares Handeln.

Das ist ein gravierender Unterschied.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Gasfix:
Sehr geehrter Herr Fricke ,

vielen Dank für Ihren Tip !

Welche Nachteile hat es denn , wenn man einen Strafantrag stellt ?

Freundliche Grüße

Gasfix

RR-E-ft:
@Gasfix

Wenn Sie einen Strafantrag stellen, werden Sie die Nachteile ggf. gewärtigen.

Strafanträge müssen nicht gestellt werden.

Die StA prüft selbst, ob eine Straftat vorliegt oder nicht und handelt entsprechend.

Sie brauchen als Kunde die Mahnungen einfach nur ignorieren.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

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