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Autor Thema: Mehr Freiraum für was?  (Gelesen 10216 mal)

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Offline nomos

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Mehr Freiraum für was?
« am: 08. Januar 2010, 21:06:29 »
Zitat
Mehr Freiraum für die Stadtwerke auf den Energiemärkten

Die NRW-Stadtwerke sollen wieder mehr Spielraum auf den Energiemärkten erhalten. Noch in dieser Legislaturperiode soll eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg gebracht werden, sagte Wirtschaftsministerin Thoben am Freitag (08.01.10) in Düsseldorf (CDU).

Einem Rechtsgutachten zufolge lässt die derzeitige Gemeindeordnung kommunalen Anbietern kaum Möglichkeiten, sich gegen Konkurrenten zu wehren. Die Stadtwerke sollen künftig auf den Energiemärkten zu den gleichen Bedingungen aktiv werden können wie innerhalb ihrer Gemeindegrenzen, hieß es.
Quelle WDR
    Gleiche Bedingungen innerhalb und außerhalb? Welche Bedingungen, welcher Wettbewerb?  Monopole sind passé, aber waren kommunale Stadtwerke (und sind es teilweise noch), nicht durch Monopolstrukturen bevorzugt?

    Freiheit für den grenzenlosen Profit bei der kommunalen Daseinsvorsorge (Strom, Gas, Wasser)?  Für Quersubventionen, überhöhte Gewinne zur zweckfremden Verwendung? Was man mit bezahlten \"Rechtsgutachten\" alles \"auf den Weg\" bringen kann.  Auch das bezahlte Gutachten ist ein  Preisbestandteil.  :rolleyes:

Offline Netznutzer

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Mehr Freiraum für was?
« Antwort #1 am: 08. Januar 2010, 22:50:06 »
@ nomos

Hier ist etwas anderes gemeint. Durch die beschlossene Massnahme \"Privat vor Staat\" war und ist es in NRW Stadtwerken, bzw. allen Betrieben mit staatlicher Mehrheiteigentümerstruktur, nicht erlaubt, neue Geschäftsfelder zu betreiben, die bisher noch nicht betrieben wurden. Dies könnte z.B. der Betrieb einer Erdgastankstelle, die Errichtung von Nah/Fernwärmegebieten, Erstellung von Energieausweisen oder auch der Verkauf von Heizungen usw. sein. Hier geht es nicht um klassische Geschäftsfelder (Energieverkauf usw.), die bereits seit eh und jeh von Stadtwerken betrieben wurden.

Gruß

NN

Offline RR-E-ft

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Mehr Freiraum für was?
« Antwort #2 am: 09. Januar 2010, 00:51:53 »
Nach dem Kommunalrecht (Gemeindeordnung) unterliegen kommunale Versorgungsunternehmen teilweise Beschränkungen, zum einen durch das Örtlichkeitsprinzip, welches die Betätigung auf das Gemeindegebiet beschränkt, zum anderen durch das Subsidiritätsprinzip, wonach die Gemeinde nur dort wirtschaftlich tätig werden darf, wo es ein Privater nicht besser oder ebensogut kann.

Zur Vertiefung Spannungsverhältnis  siehe auch hier.

Dies benachteiligt Stadtwerke, die sich selbst in ihren klassischen Betätigungsfeldern zunehmend dem Wettbewerb privater insbesondere der Konzerne wie E.ON ausgesetzt sehen, welche solchen Beschränkungen nicht unterliegen. Andererseits ist die Ausdehnung der wirtschaftlichen Tätigkeit der Kommunen auch mit Risiken zum einen für die Privatwirtschaft, zum anderen für die Gemeinde selbst verbunden.

Offline nomos

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Mehr Freiraum für was?
« Antwort #3 am: 09. Januar 2010, 11:45:44 »
Zitat
Original von Netznutzer
Hier ist etwas anderes gemeint......
    @NN, ich denken nicht, dass es nur um Energieausweise und Erdgastankstellen etc. geht. Ob Stadtwerke z.B. Tankstellen betreiben sollen ist schon die erste Frage. Wo ist da der Bedarf für eine kommunale wirtschaftliche Betätigung oder wo ist die kommunale Aufgabe? Es geht in der Zukunft auch um Stromtankstellen für Elektroautos. Sollen Kommunen auch in den PKW-Handel einsteigen? Ich denke Städte und Gemeinden haben andere Aufgaben. Bemerkenswert ist, dass die Kommunen auch dort nach Wettbewerbsfreiheit rufen wo sie aus gutem Grund keine Aufgaben haben. Außerdem waren Stadtwerke gerade beim Erdgas vor Ort für die Bürger und Endverbraucher vor wenigen Jahren noch überwiegend reine Monopolisten.

    Stadtwerke verkaufen Erdgas und machen Werbung dafür. Das ist in Ordnung!  z.B.

Erdgastankstelle

Erdgasfahrzeuge

Der Energieauweis ist auch nicht das Problem:
Energieausweis

Kommunen haben sich durch Steuern, Abgaben und Gebühren zu finanzieren und nicht über Gewinne aus (monopolträchtigen) Stadtkonzernen. Wer sich die Forderungen ansieht erkennt, dass es den Kommunalpolitikern um die grenzenlose Freiheit geht! Das kann und darf nicht sein! Die Grenzen für die Kommunen haben gute Gründe. Das ist ein weites Feld, ich möchte jetzt nicht weiter darauf eingehen. Die Grenzen wurden leider schon viel zu oft überschritten. Die Verflechtungen und Doppelmandate in der Kommunal- Landes- und Bundespolitik sind mit ein Grund. Wir können hier in BW ein Lied davon singen: Cross-Border-Leasing (CBL).[/list]
Hier die Forderungen der Stadtwerke in NRW:
  • Unternehmerische Freiheit

Dazu gehören Marktfreiheit, Organisationsfreiheit, Eigentümerhoheit und eine deutlich geringere Landesaufsicht über Stadtwerke. Stadtwerke und ihre kommunalen Eigentümer müssen selbst entscheiden können, wie sie sich organisieren, in welchen Märkten und mit welchen Produkten sie am Wettbewerb teilnehmen wollen. Einengungen dieser Entscheidungsräume laufen dem Wettbewerbs- und Marktgedanken zuwider, würden die Stadtwerke schwächen und damit letztendlich dem Verbraucher schaden.

  • Eine gerechte und wettbewerbsfreundliche NRW- Gemeindeordnung

Gerecht bedeutet für uns, dass es keine weiteren Einschränkungen der unternehmerischen Freiheit und keine weiteren bürokratischen Auflagen für Stadtwerke geben darf.

Die Umgestaltung der Gemeindeordnung sollte vielmehr dazu genutzt werden, Marktorientierung und Chancengleichheit zu berücksichtigen, um NRW wettbewerbsfähig zu halten. Generell sollte gelten: Das, was private Unternehmen dürfen, müssen Stadtwerke auch dürfen. Bisherige Einschränkungen wie bspw. die Ortsgebundenheit oder die Einschränkung, dass Stadtwerke sich nur betätigen dürfen, wenn sich kein privates Unternehmen findet, passen nicht in Wettbewerbsmärkte und sollten aufgehoben werden.

  • Abbau von Überregulierung und Bürokratie

Wir fordern eine Wirtschaftpolitik für Stadtwerke, eine Politik für Investitionen und Arbeitsplätze in NRW. Dazu gehören bspw. der Abbau von Überregulierung und Bürokratie für Stadtwerke, die Stärkung der Stadtwerke zur Verhinderung eines Wettbewerboligopols von Großkonzernen, die Sicherung der Versorgungs-Sicherheit und insbesondere die Verhinderung von Ungleichheiten im Wettbewerb.[/list]

 

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