Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Avacon schreibt zu Preisanpassungsklausel im Tarif Akzent  (Gelesen 5693 mal)

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Offline Opa Ete

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Hallo zusammen, die Avacon schreibt mir zum Thema Preisanpassungsklausel im Tarif Akzent, ich zitiere :
\"ihr Stromliefervertrag enthät unter Punkt 4 eine Preisanpassungsklausel,
die zweifellos auch zur Weitergabe von Kostensteigerungen über das gesetzlich veranlasste Maß hinaus berechtigt. Im gegenzug haben wir ihnen bei Änderung der Konditionen - entsprechend der vereinbarten  Regelung - ein Sonderkündigungsrecht eingeräümt\". Und dann bla,bla
weiter, dass eine Erstattung nicht in Frage kommt.

Meine Frage: Gibt es verschiedene Akzentverträge, in denen die Preisanpassungsklausel unter Punkt 4 beschrieben ist? Also verschiedene Preisanpassungsklauseln?

Gruß Opa Ete

Offline Christian Guhl

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Avacon schreibt zu Preisanpassungsklausel im Tarif Akzent
« Antwort #1 am: 19. Juni 2009, 10:54:14 »
In Verträgen, die später als Febr./März 2000 abgeschlossen wurde, gibt es eine andere Klausel. Avacon ist berechtigt, die Preise und Allgemeinen Bedingungen zu ändern, oder so ähnlich. Genauso ungültig !Wir werden eine Sammelklage für diese Kunden durchführen.Mir ist ein Fall bekannt, in dem bei einem 2002 abgeschlossenen Vertrag, mit der neuen Klausel, eine Erstattung gezahlt wurde. Wahrscheinlich aus Versehen !

Offline AKW NEE

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Avacon schreibt zu Preisanpassungsklausel im Tarif Akzent
« Antwort #2 am: 19. Juni 2009, 14:00:52 »
Zitat
Strom: Akzent –Preisanpassungsklausel
vom 01.04.2009 07:24

Strom: Akzent -Preisanpassungsklausel

Schon hier haben Christian Guhl und ich Ihnen geschrieben, dass es seit 1999 unterschiedliche Akzent-Verträge mit unterschiedlichen Klauseln gibt!

Am 01. 04. 2009 habe ich Ihnen dazu folgendes geschrieben.
„Im ersten Akzentvertrag 10. 99 bis ca. 03.2000 wurde die Anpassungsklausel wie von @ Christian Guhl verwendet. Im Folgevertrag Akzent2000 wurde bis Ende 2000 diese Klausel ebenfalls verwendet.“

Um das Forum nicht unnötig aufzublähen, wäre es nett, wenn die gleichen Fragen nicht als neue Themen hier eingestellt werden.

Offline Opa Ete

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Avacon schreibt zu Preisanpassungsklausel im Tarif Akzent
« Antwort #3 am: 19. Juni 2009, 14:33:48 »
@AKW NEE

tut mir leid, sie haben mich nicht richtig verstanden!! Ich will wissen,
ob die Klausel unter Punkt 4 steht und nicht unter Punkt 5,6,oder was weiß ich!

Gruß Opa Ete

Offline AKW NEE

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Avacon schreibt zu Preisanpassungsklausel im Tarif Akzent
« Antwort #4 am: 19. Juni 2009, 14:57:23 »
Auch Ihre Erklärung macht die Sache nicht besser, warum müssen Sie ein neues thema aufmachen.

Dennoch sollten Sie, wenn Sie schon hier schreiben, das schreiben, was Sie fragen wollen, hier noch mal Ihre Ausgangsfrage:
Zitat
Meine Frage: Gibt es verschiedene Akzentverträge, in denen die Preisanpassungsklausel unter Punkt 4 beschrieben ist? Also verschiedene Preisanpassungsklauseln?

Ja es gibt verschiedene Akzentverträge, in denen die Preisanpassungsklausel unter Punkt 4 beschrieben ist!
Ja es gibt verschiedene Preisanpassungsklauseln!
Ich habe selber keinen Akzent-Vertrag, kenne aber nur Verträge, in denen die Klausel unter 4. steht., ist aber auch egal wo diese im Vertrag steht.

Offline Opa Ete

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Avacon schreibt zu Preisanpassungsklausel im Tarif Akzent
« Antwort #5 am: 19. Juni 2009, 16:25:41 »
@AKW NEE

Lieber guter Mann, was ist so schlimm daran ein neues Thema aufzumachen? Sind sie der neue Administrator? Warum so unfreundlich?
Eine Sache kann auch einen Sinn haben, auch wenn der Sinn für Sie nicht sofort ersichtlich ist!

Gruß Opa Ete

Offline Roger

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Avacon schreibt zu Preisanpassungsklausel im Tarif Akzent
« Antwort #6 am: 19. Juni 2009, 16:27:25 »
Was ist eigendlich mit Strom Alpha ????
Roger

Offline Christian Guhl

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Avacon schreibt zu Preisanpassungsklausel im Tarif Akzent
« Antwort #7 am: 19. Juni 2009, 19:50:09 »
@Roger
Alpha ist die Grundversorgung.

Offline Roger

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Avacon schreibt zu Preisanpassungsklausel im Tarif Akzent
« Antwort #8 am: 19. Juni 2009, 20:08:18 »
Was ist da anders ?
Keine ungültige Preisanpassungsklausel ?

Hier können die Ver........ die Preise machen wie sie wollen ????
Roger

Offline AKW NEE

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Avacon schreibt zu Preisanpassungsklausel im Tarif Akzent
« Antwort #9 am: 19. Juni 2009, 20:53:03 »
Hallo Roger!

Was macht die Klage?

Zum Thema Grundversorgung und die rechtlichen Möglichkeiten für die Verbraucher gibt es hier einiges zu lesen, nutze die Suchfunktion!

siehe auch hier:
Billigkeitskontrolle von Strompreisen (Stand)
oder
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1707

In der Grundversorgung kann der Versorger die Preise bestimmen, eigentlich gelten dabei die Grenzen des § 315 BGB. Eine Kontrolle findet aber nicht statt, außer der Kunde wehr sich!

Offline Roger

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Avacon schreibt zu Preisanpassungsklausel im Tarif Akzent
« Antwort #10 am: 20. Juni 2009, 11:07:19 »
Es läuft noch alles.
Der zweite Termin vorm Landgericht Braunschweig wurde abgesagt.
Es gibt noch keinen neuen.
Nun versucht Avacon über ein Inkassobüro aus Brandenburg Angst zu schüren
Aber naja, dass kenn wir ja !!!
Roger

Offline Bors

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Avacon schreibt zu Preisanpassungsklausel im Tarif Akzent
« Antwort #11 am: 06. Januar 2010, 22:06:36 »
Hallo Roger,

gibt es bei Ihnen schon etwas neues? Warum wurde der Termin eigentlich abgesagt?

Gruß

Bors

Offline Roger

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Avacon schreibt zu Preisanpassungsklausel im Tarif Akzent
« Antwort #12 am: 07. Januar 2010, 15:10:14 »
Es gibt noch nichts neues !
Warum der Termin abgesagt wurde weiss ich nicht !
Werde mich dazu melden
Roger

Offline HarryS

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Avacon schreibt zu Preisanpassungsklausel im Tarif Akzent
« Antwort #13 am: 07. Januar 2010, 19:02:41 »
Hallo Roger!

Zum Thema Alpha noch folgenden Hinweis. Am 7.3.2007 fand eine Bilanzpressekonferenz der E.on AG statt. Da hat der Vorstandsvorsitzende Dr. Wulf Bernotat folgendes gesagt: \"Auch die Stromhandelspreise sind europaweit in den letzten Wochen deutlich gesunken. Dieser Rückgang wird im nächsten Schritt auch den Endkunden zugute kommen. Alles in allem sind das natürlich gute Nachrichten für Verbraucher.\"

Dieser \"Schritt\" ist m. E. zum damaligen Zeitpunkt nicht erfolgt. Es stellt sich somit die Frage, was wir daraus machen, wenn es zum Streit kommt. Wenn z. B. die Frage der Billigkeit gestellt wird, dürfte die Antwort nicht so leicht zu finden sein.

HarryS

 

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