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Autor Thema: Erste Mahnbescheide der Stadtwerke Delmenhorst  (Gelesen 18234 mal)

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Offline 07010714

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Erste Mahnbescheide der Stadtwerke Delmenhorst
« am: 07. Januar 2010, 14:29:07 »
Die ersten Mahnbescheide der Stadtwerke Delmenhorst sind bereits seit Dezember unterwegs. Heute erhielten wir ebenfalls einen, oder besser 2, für dieselbe Forderung, eine an meinen Mann und eine an mich.
Nun die Frage an die Experten. Kann man den Widerspruch per Fax an das Gericht senden? Oder muss es per Post sein. Und wenn per Post muss es dann per Einschreiben sein?
Ab wann sollte man einen Anwalt einschalten? Erst wenn eine Klageschrift kommt?
Wer von den Delmenhorstern ist noch betroffen?
Grüße aus Delmenhorst

Offline chilihead

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Erste Mahnbescheide der Stadtwerke Delmenhorst
« Antwort #1 am: 07. Januar 2010, 19:37:34 »
Ich würde unbedingt den dem Mahnbescheid beifügten Vordruck verwenden, es geht aber auch persönlich bei Gericht.


Das Antwortformular abtrennen, richtig ausfüllen, UNTERSCHREIBEN und per Einschreiben mit RS zurück zum zuständigen Gericht.

Bis auf die Portokosten kein weiterer Aufwand. Einen Anwalt ist dafür nicht zwingend erforderlich da keinerlei Begründung eines Widerspruches angegeben werden muß.

Gruß
Chilihead

Offline RR-E-ft

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Erste Mahnbescheide der Stadtwerke Delmenhorst
« Antwort #2 am: 07. Januar 2010, 19:56:13 »
Man kann seinen Widerspruch - unter Verwendung des Formulars - auch an das Mahngericht faxen, Argument § 130 Nr. 6 ZPO.

Offline 07010714

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Erste Mahnbescheide der Stadtwerke Delmenhorst
« Antwort #3 am: 07. Januar 2010, 22:08:08 »
Herzlichen Dank!!!!

Offline Cremer

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Erste Mahnbescheide der Stadtwerke Delmenhorst
« Antwort #4 am: 07. Januar 2010, 23:16:17 »
@07010714,

es ist doch keine Eile angesagt oder?

dann als original zurück ans Gericht. da passiert ja auch weiter zunächst nichts. Es obliegt nun dem Versorger, ob er Klage erhebt oder nicht.

Welches Datum trägt der Mahnbescheid? Noch das alte Jahr? Dann könnte es sich noch um Forderungen aus 2006 handeln.
MFG
Gerd Cremer
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Offline 07010714

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Erste Mahnbescheide der Stadtwerke Delmenhorst
« Antwort #5 am: 08. Januar 2010, 08:17:18 »
@Cremer,
ja der Mahnbescheid trägt noch das Datum vom letzten Jahr (28.12.). Gefordert wird zunächst nur der Betrag aus der Rechnung 2006.

Offline Cremer

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Erste Mahnbescheide der Stadtwerke Delmenhorst
« Antwort #6 am: 08. Januar 2010, 10:37:48 »
@07010714,

damit will der Versorger zunächst nur seine Ansprüche wahren, damit diese nicht verjähren. Ist bei uns ebenfalls gegen 8 mitglieder der BIFEP ergangen, allerdings Ansprüche aus 2005  :D
MFG
Gerd Cremer
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Offline 07010714

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Erste Mahnbescheide der Stadtwerke Delmenhorst
« Antwort #7 am: 10. Januar 2010, 18:51:04 »
@Cremer
Noch sehe ich das auch so, aber mal abwarten. Jedenfalls scheinen die Stadtwerke hier massenweise Mahnbescheide versandt zu haben.

Offline 07010714

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Erste Mahnbescheide der Stadtwerke Delmenhorst
« Antwort #8 am: 12. Januar 2010, 14:42:11 »
Zitat
Original von Cremer
@07010714,

damit will der Versorger zunächst nur seine Ansprüche wahren, damit diese nicht verjähren. Ist bei uns ebenfalls gegen 8 mitglieder der BIFEP ergangen, allerdings Ansprüche aus 2005  :D

@Cremer
Wann wurden denn diese 8 Mahnbescheide versandt und gab es im Anschluss an die Widersprüche Anklagen?

Bekannt geworden sind hier inzwischen mind. 25 Parteien, die einen Bescheid erhielten. Alle melden sich aber wohl nicht, meine Mutter z.B. hat auch einen erhalten und meldet das nicht beim Gaspreisforum. Bin mal gespannt wie es weitergeht.

LG

Offline Cremer

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Erste Mahnbescheide der Stadtwerke Delmenhorst
« Antwort #9 am: 12. Januar 2010, 23:33:13 »
@07010714,

die Mahnbescheide datieren vom 10.12.09 und wurden alle widersprochen.

Wenn nun nichts innerhalb von 6 Monaten erfolgt, sind die Mahnbescheide verfallen und die Ansprüche damit automatisch verjährt.
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Erste Mahnbescheide der Stadtwerke Delmenhorst
« Antwort #10 am: 12. Januar 2010, 23:37:09 »
@Cremer

Herr Canis liest hier womöglich alle Beiträge mit.
Es könnte auch sein, dass mit den Mahnbscheiden nur vermeintliche Ansprüche geltend gemacht wurden.
Solche verjähren nicht, weil sie nie bestanden.

Mahnbescheide verfallen auch nicht. Kommt es erst später - in fünf Jahren - zur Abgabe an das Streitgericht, weil der Antragsteller zwischenzeitlich das Verfahren nicht weiterbetrieben hat - und dort zu einem streitigen Verfahren, geht die Klage für den Kunden wohl verloren, wenn er die Absicht der Verteidigung nicht fristgerecht anzeigt, die Klageerwiderungsfrist versäumt, möglicherweise auch nur deshalb, weil er in dem Streitverfahren die Einrede der Verjährung nicht erhebt.

Offline Cremer

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Erste Mahnbescheide der Stadtwerke Delmenhorst
« Antwort #11 am: 12. Januar 2010, 23:57:43 »
@H. Fricke,

zunächst waren ja nur Mahnbescheide ergangen, welche alle widersprochen wurden.

Der Ball ist zurückgeworfen, die SW KH sind am Zuge ;)

Von Verteidigung ist zunächst nicht die Rede
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Gerd Cremer
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Offline 07010714

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Erste Mahnbescheide der Stadtwerke Delmenhorst
« Antwort #12 am: 13. Januar 2010, 08:13:44 »
Ich korrigiere: Inzwischen meldeten 40 Haushalte den Eingang von Mahnbescheiden.

Offline userD0010

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Erste Mahnbescheide der Stadtwerke Delmenhorst
« Antwort #13 am: 13. Januar 2010, 09:12:11 »
@07010714
Fleißig fleißig diese Stadtwerke.
Aber gesetzt den Fall, all die vierzig Betroffenen tun sich zusammen und beauftragen EINEN Anwalt mit ihren Interessen für den Fall, dass es zum Verfahren kommt.
Das wird für den Richter dann spannend, weil er vierzig gleichlautende Schriftsätze, nur mit dem Unterschied der streitigen Beträge, lesen kann oder darf.
Allerdings sind diese MB vermutlich nur wegen der Verjährungsfrist beantragt worden.
Das ändert aber nichts daran, dass ein Zusammenschluss der 40 Betroffenen baldmöglichst, d.h. nach dem erfolgten Widerspruch gegen die MB erfolgen sollte, um sich entsprechend abzustimmen.

Offline 07010714

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Erste Mahnbescheide der Stadtwerke Delmenhorst
« Antwort #14 am: 13. Januar 2010, 11:54:43 »
Zitat
Original von h.terbeck
@07010714
Fleißig fleißig diese Stadtwerke.
Aber gesetzt den Fall, all die vierzig Betroffenen tun sich zusammen und beauftragen EINEN Anwalt mit ihren Interessen für den Fall, dass es zum Verfahren kommt.
Das wird für den Richter dann spannend, weil er vierzig gleichlautende Schriftsätze, nur mit dem Unterschied der streitigen Beträge, lesen kann oder darf.
Allerdings sind diese MB vermutlich nur wegen der Verjährungsfrist beantragt worden.
Das ändert aber nichts daran, dass ein Zusammenschluss der 40 Betroffenen baldmöglichst, d.h. nach dem erfolgten Widerspruch gegen die MB erfolgen sollte, um sich entsprechend abzustimmen.

Ja, so soll es auch geschehen. Morgen versammelt sich das Gaspreisforum hier und sammelt alle Mahnbescheide ein. Diese sollen dann zusammen an das Mahngericht gesandt werden, nachdem diese von einigen bereits vorab per Fax an das Gericht gesandt wurden. Außerdem wird eine Prozeßkostenhilfekasse eingerichtet. Der Anwalt, der mit dem Gaspreiswiderstand hier vertraut ist, wird auch erscheinen. Und dann schauen wir mal.....

 

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