@volker1503:
Sie sollten beiden Erhöhungen widersprechen und nur nach dem Tarifstand vor der ersten Erhöhung zahlen. Es ist auch schon für die erste Entgelterhöhung keinerlei sachliche Rechtfertigung ersichtlich. Eine Zahlung unter Vorbehalt ist eben Zahlung und führt im hochwahrscheinlichen Fall, dass die Preise nahezu aller deutschen Gasversorger als unbillig, weil überhöht, festgestellt werden, dazu dass Sie einen Rückforderungsprozess führen müssten, um sich Ihr Geld - welches dem Versorger nicht zusteht - zurückzuholen.
M.f.G. aus Berlin
Graf Koks