Energiepreis-Protest > medl - Mülheim an der Ruhr
medl GmbH Preiserhöhung zum 01.02.2010
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Robin Hood:
Guten Tag,
nachdem die medl GmBH bei mir in Mülheim a.d. Ruhr zum 01.02.2010 eine Preiserhöhung mitgeteilt hat, die sie lediglich mit dem erhöhtem Ölpreis begründet, möchte ich mich dagegen wehren.
Ich habe um Nachweis der Berechtigung zur einseitigen Preisfestsetzung gebeten (ァ 315 BGB)
Wer ist auch betroffen? Ich möchte mich gerne austauschen.
bolli:
Sie dürften doch wahrscheinlich einen Sondervertrag haben. Dabei wird dann zunächst die Frage der wirksamen Preisanpassungsklausel zu prüfen sein (ggf. Verstoß gegen § 307 BGB) und dann wohl erst die Frage nach der Billikeit der Preiserhöhung (§ 315 BGB). Ist aber letztlich nicht entscheidend, auf welchen Paragraphen Sie sich beziehen.
Cremer:
@Robin Hood,
mal hier in dem Forum die verschiedenen Threads dazu lesen.
Entscheidend ist der Vertrag (Grundversorgung oder sondervertrag), wann dieser abgeschlossen wurde und wie dazu der gesamte Vertragstext aussieht.
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