Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Brauche dringend Hilfe  (Gelesen 34908 mal)

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Offline Zeus

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Brauche dringend Hilfe
« Antwort #30 am: 05. Januar 2010, 18:27:48 »
@schnulli_de1

Hören Sie auf immer wieder nur zu jammern, weil man Ihnen angeblich Unrecht angetan hat, ohne handfeste Beweise zu erbringen. Sie wurden mehrmals aufgefordert die Auszüge aus den Gerichtsurteile, die dies belegen hier ins Internet zu stellen. Sie haben es nicht getan. Bisher hat Ihnen niemand geglaubt : die Gerichte nicht, die Staatsanwaltschaft nicht, die Presse nicht, die Rundfunk- und Fernsehsender nicht. Und auch ich glaube Ihnen nicht, weil Sie sich hier im Thread unglaubwürdig verhalten. Und hören Sie endlich auf immer wieder daher zu labern, man könne sich vom gesamten Vorgang an Ort und Stelle überzeugen, ohne die Adresse zu nennen. Hierzu wurden Sie mehrmals aufgefordert. Ihr Verhalten erinnert mich an einen Spruch von Hugo von Hofmannsthal : \" Der mittelmässige Mensch hält zu knapp nach dem richtigen Gedanken inne; daher die vielen Halbwahrheiten in der Welt \".

@jroettges

Die BI Stade wird sich sicher über Ihre Empfehlung bedanken.  :]

Offline schnulli_de1

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Brauche dringend Hilfe
« Antwort #31 am: 05. Januar 2010, 23:10:10 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Eine Einstellung der Versorgung zum 03.06.09 hätte mindestens vier Wochen vorher schriftlich angekündigt werden müssen. Nicht ersichtlich ist, warum  dann erst am 02.06.09 ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt worden sein soll, über welchen dann wohl im Beschlusswege am 03.06.09 ohne mündliche Verhandlung entschieden worden sein soll.

Für die Einstellung der Versorgung ist ein Aufgraben und Abtrennen der Leitung unzulässig. Dies stellt einen Verstoß gegen den bestehenden Netzanschluss- / Anschlussnutzungsvertrag mit dem Netzbetreiber dar.

Die Ablehnung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Kunden verschafft dem Versorger noch kein Zutrittsrecht zum Grundstück.
Ein Hausverbot hätte ihn ggf. gehindert.

Der Versorger hätte - im Falle eines erteilten Hausverbots - allenfalls den Zutritt zum Grundstück und die Duldung der Sperrung/ evtl. Ausbau der Messeinrichtung im Wege einer einstweiligen Verfügung beantragt. Einen weitergehenden Anspruch hätte er jedenfalls auch  nicht zugesprochen bekommen.

Um eine Leitung abzutrennen, ist es erforderlich, diese an einem vorgelagerten Punkt innerhalb der bestehenden Leitung abzuschiebern, weil sonst ja das unter Druck stehende Gas aus der Leitung austritt. Wenn man jedoch durch ein solches Abschiebern die Gaszufuhr unterbrechen konnte, dann folgt daraus wohl denknotwendig, dass es für die Unterbrechung der Gaszufuhr  eben nur eines solchen Abschieberns, keinesfalls jedoch der Abtrennung der Leitung bedurfte.  Zuständig bei solchem so absurden wie gefährlichen Blödsinn der Abtrennung vom Netz wäre wohl die Bundesnetzagentur.

Mir ist ein einziger Fall bekannt geworden, wo ein Energieversorger eine Stromleitung bei Nacht und Nebel im Gehweg vor dem Grundstück ausgegraben und abgeschnitten hatte. Das war am selben Abend Thema in den Landesnachrichten im Fernsehen und Ruckzuck Geschichte. Die Bundesnetzagentur forderte vom Netzbetreiber hinterher eine schriftliche Stellunganhme ab.

Es ist nicht ersichtlich, gegen welche gerichtliche Entscheidung nun ein Rechtsmittel beim BGH eingelegt werden soll, wo alle Rechtsmittelfristen - wenn ein Rechtsmittel zum BGH im konkreten Fall überhaupt zulässig wäre - wohl bereits abgelaufen sind. Nach dem LG kommt wohl erst einmal das OLG, nicht jedoch der BGH.

Zitat
9. Beschwerde Beschluss Landgericht 3T25/09 30.10.2009
10. Ergänzungsbeschluss gleiches AZ am 02.11.2009
11. Seither versuche ich nach Unterstützung für den nächsten Schritt beim BGH

Wo lässt sich der unglaubliche Fall nun vor Ort genau ansehen und wo darf man die Medien dieser Welt zur Berichterstattung in der Weihnachtszeit hinschicken?

Preise der Stadtwerke Stade für Gas- Versorgungsunterbrechung/ Wiederinbetriebnahme (Unterbrechung 26,10 €/ Wiederanschluss 18,45 €)

Der letzte Eintrag zu den Stadtwerken Stade hier im Forum datiert aus 2007.

Wie bereits mehrfach geschrieben, Sie können hierher kommen und alle Unterlagen einsehen. Jedoch meine Personenbezogenen Daten (wie Adresse) werde ich hier nicht veröffentlichen. Über einen geschützten Mailbereich können Sie gerne meine Adresse bekommen.

Offline schnulli_de1

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Brauche dringend Hilfe
« Antwort #32 am: 06. Januar 2010, 00:16:34 »
Zitat
Original von Zeus
@schnulli_de1

Hören Sie auf immer wieder nur zu jammern, weil man Ihnen angeblich Unrecht angetan hat, ohne handfeste Beweise zu erbringen. Sie wurden mehrmals aufgefordert die Auszüge aus den Gerichtsurteile, die dies belegen hier ins Internet zu stellen. Sie haben es nicht getan. Bisher hat Ihnen niemand geglaubt : die Gerichte nicht, die Staatsanwaltschaft nicht, die Presse nicht, die Rundfunk- und Fernsehsender nicht. Und auch ich glaube Ihnen nicht, weil Sie sich hier im Thread unglaubwürdig verhalten. Und hören Sie endlich auf immer wieder daher zu labern, man könne sich vom gesamten Vorgang an Ort und Stelle überzeugen, ohne die Adresse zu nennen. Hierzu wurden Sie mehrmals aufgefordert. Ihr Verhalten erinnert mich an einen Spruch von Hugo von Hofmannsthal : \" Der mittelmässige Mensch hält zu knapp nach dem richtigen Gedanken inne; daher die vielen Halbwahrheiten in der Welt \".

@jroettges

Die BI Stade wird sich sicher über Ihre Empfehlung bedanken.  :]

Ich jammer nicht, nur ist meine Exitenz bedroht. Sagen Sie mir wohin ich Ihnen den Beweis liefern soll.  Ja, und meine Adresse gibt es hier nicht veröffentlicht, die nur per Mail.
Eines noch, ich sitze nicht den ganzen Tag vor meinem Rechner, um hier zu tippseln.

Hier die Urteile und meine Zahlungsbelege

http://i43.photobucket.com/albums/e376/hafi_girl/Urteile/Gerichtsbeschluss_03062009.jpg

http://i43.photobucket.com/albums/e376/hafi_girl/Urteile/Gerichtsbeschluss_12062009.jpg

http://i43.photobucket.com/albums/e376/hafi_girl/Urteile/Gerichtsbeschluss_17062009_1.jpg

http://i43.photobucket.com/albums/e376/hafi_girl/Urteile/Gerichtsbeschluss_17062009_2.jpg

http://i43.photobucket.com/albums/e376/hafi_girl/Urteile/Gerichtsbeschluss_17062009_3.jpg

http://i43.photobucket.com/albums/e376/hafi_girl/Urteile/Gerichtsbeschluss_17062009_4.jpg

http://i43.photobucket.com/albums/e376/hafi_girl/Urteile/Gerichtsbeschluss_15092009.jpg

http://i43.photobucket.com/albums/e376/hafi_girl/Urteile/Gerichtsbeschluss_02112009_1.jpg

http://i43.photobucket.com/albums/e376/hafi_girl/Urteile/Gerichtsbeschluss_02112009_2.jpg

http://i43.photobucket.com/albums/e376/hafi_girl/Urteile/Gerichtsbeschluss_02112009_3.jpg

http://i43.photobucket.com/albums/e376/hafi_girl/Urteile/Gerichtsbeschluss_03112009.jpg

http://i43.photobucket.com/albums/e376/hafi_girl/Urteile/Gerichtsbeschluss_05112009_1.jpg

http://i43.photobucket.com/albums/e376/hafi_girl/Urteile/Gerichtsbeschluss_05112009_2.jpg

http://i43.photobucket.com/albums/e376/hafi_girl/Urteile/Belege_Gaszahlung.jpg

Offline berghaus

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Brauche dringend Hilfe
« Antwort #33 am: 06. Januar 2010, 02:31:24 »
@schnulli_de1

Ich nehme meine Vorwürfe (an der Nase herumführen) zurück.

Ich halte das Aufgraben gegenüber einer Klage zur Eintreibung der Rückstände für unverhältnismäßig, insbesondere bei Rückständen von (nur) 2.244,-- EUR.

Die Frage ist, ob der Versorger begründete Zweifel haben musste, nach einem Gewinn der Klage die Rückstände, die Gerichtskosten und Anwaltskosten eintreiben zu können.

Die Auswertung der Urteile und dessen, was da im Vorfeld alles falsch gemacht worden ist, überlasse ich lieber den Rechtsexperten hier im Forum.

berghaus 06.01.09

Offline Zeus

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Brauche dringend Hilfe
« Antwort #34 am: 06. Januar 2010, 10:10:10 »
@schnulli_de1

Niemand hätte Sie aufgefordert Ihre Adresse zu veröffentlichen, wenn Sie nicht dazu aufgefordert hätten die Akten an Ort und Stelle einzusehen.
Aus den jetzt von Ihnen veröffentlichenten Urteile lässt sich leider erkennen - unabhängig von der Vorgenhensweise der Stadwerke Stade, die auch ich nicht gut heißen kann - , dass Ihnen Fehler unterlaufen sind, die eigentlich nicht hätten passieren dürften. Vielleicht damit angefangen, dass Sie möglicherweise zu spät einen Rechtsanwalt eingeschaltet haben. Eine eingehende Beurteilung aufgrund der nunmehr vorliegenden Dokumente, möchte ich, genau wie berghaus, den Rechtsexperten überlassen.
Bevor noch mehr Porzellan zerschmettert wird, sollten Sie, bevor weitere Schritte in die Öffentlichkeit unternommen werden, diese abwarten.

Offline DieAdmin

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Brauche dringend Hilfe
« Antwort #35 am: 06. Januar 2010, 10:59:36 »
@schnulli_de1,

ich habe in Ihrem Beitrag die Img-Verknüpfung entfernt. Einerseits weil der Beitrag sehr lang wurde und hauptsächlich wegen der User, die ohne Breitband im Internet sich bewegen.
Beim img-Tag wird automatisch gleich das Bild mit geladen.

Offline darkstar

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« Antwort #36 am: 06. Januar 2010, 15:03:20 »
Zitat
Original von schnulli_de1
Wo lässt sich der unglaubliche Fall nun vor Ort genau ansehen und wo darf man die Medien dieser Welt zur Berichterstattung in der Weihnachtszeit hinschicken?

...

Allerdings ist es für mich nach Aktenlage naheliegender dass Ihr Anwalt nicht fähig war.

...

Versuchen Sie die Presse und den Verfassungsschutz/Staatsschutz einzuspannen. ...
Der Anfang jeder Katastrophe ist eine Vermutung

Offline Zeus

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« Antwort #37 am: 06. Januar 2010, 17:08:19 »
@dakstar

Dies ist eine Ebene auf die man den Fall nicht herrunter- ( oder wenn Sie es lieber mögen hoch- ) spielen sollte. Eine solche Argumentation wird ins Leere laufen.

Offline darkstar

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Brauche dringend Hilfe
« Antwort #38 am: 06. Januar 2010, 17:32:28 »
Pressefritzen fressen alles... und andere Erklärung seh ich nicht für die Brutalität dieser Stadtwerke.
Der Anfang jeder Katastrophe ist eine Vermutung

Offline Ronny

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Brauche dringend Hilfe
« Antwort #39 am: 07. Januar 2010, 07:42:07 »
Liebe Teilnehmer dieses Threads,

wäre es nicht langsam an der Zeit, hier etwas mehr Sachlichkeit walten zu lassen?

Ein Teilnehmer rät Schnulli, er möge doch das Sorgerecht abgeben.

Ein anderer Teilnehmer versteigt sich zu der Theorie, dass die Stadtwerke Stade eine NPD-Seilschaft sei.

Eine Vielzahl anderer Beiträge war nicht wirklich viel besser...

@ Schnulli
Haben Sie denn die Stadtwerke Stade tatsächlich aufgeordert, den Netzanschluss wieder einzubinden? Ich sehe nur eine Fristsetzung auf dem Überweisungsträger. Das dürfte als Aufforderung kaum reichen! Ich kenne die Wetterlage in Stade nicht, aber könnte es sein, dass Tiefbauarbeiten im Augenblick wegen gefrorenen Bodens nicht möglich sind oder dass sich die Stadtwerke zumindest darauf zurückziehen?

Offline schnulli_de1

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Brauche dringend Hilfe
« Antwort #40 am: 07. Januar 2010, 09:24:28 »
Zitat
Original von berghaus
@schnulli_de1

Ich nehme meine Vorwürfe (an der Nase herumführen) zurück.

Ich halte das Aufgraben gegenüber einer Klage zur Eintreibung der Rückstände für unverhältnismäßig, insbesondere bei Rückständen von (nur) 2.244,-- EUR.

Die Frage ist, ob der Versorger begründete Zweifel haben musste, nach einem Gewinn der Klage die Rückstände, die Gerichtskosten und Anwaltskosten eintreiben zu können.

Die Auswertung der Urteile und dessen, was da im Vorfeld alles falsch gemacht worden ist, überlasse ich lieber den Rechtsexperten hier im Forum.

berghaus 06.01.09

Sie irren, der angebliche Rückstand seitens der Aufrechnung der Stadtwerke betug nur 480,96€

Offline DieAdmin

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« Antwort #41 am: 07. Januar 2010, 09:34:14 »
@darkstar,

ich habe Ihren Beitrag editiert. Brauche dringend Hilfe

Sie äußern Vermutungen, die schon als Unterstellungen und Behauptungen auslegbar waren.

Und ob dieses Argument den Betroffenen wirklich hilft, dass die Presse/Medien den Fall nicht als wilden Fake ansieht?

Offline darkstar

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Brauche dringend Hilfe
« Antwort #42 am: 07. Januar 2010, 23:57:40 »
Ich hab ja gesagt \"Fernliegend\".
Der Anfang jeder Katastrophe ist eine Vermutung

Offline schnulli_de1

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Brauche dringend Hilfe
« Antwort #43 am: 10. Januar 2010, 00:09:00 »
Zitat
Original von Ronny
Liebe Teilnehmer dieses Threads,

wäre es nicht langsam an der Zeit, hier etwas mehr Sachlichkeit walten zu lassen?

Ein Teilnehmer rät Schnulli, er möge doch das Sorgerecht abgeben.

Ein anderer Teilnehmer versteigt sich zu der Theorie, dass die Stadtwerke Stade eine NPD-Seilschaft sei.

Eine Vielzahl anderer Beiträge war nicht wirklich viel besser...

@ Schnulli
Haben Sie denn die Stadtwerke Stade tatsächlich aufgeordert, den Netzanschluss wieder einzubinden? Ich sehe nur eine Fristsetzung auf dem Überweisungsträger. Das dürfte als Aufforderung kaum reichen! Ich kenne die Wetterlage in Stade nicht, aber könnte es sein, dass Tiefbauarbeiten im Augenblick wegen gefrorenen Bodens nicht möglich sind oder dass sich die Stadtwerke zumindest darauf zurückziehen?


Ich stimme Ihnen zu, hier werden einige Teilnehmer etwas unsachlich.
Schade nur, dass dieser unsachliche Vortrag bzgl. des Sorgerechts von einem Anwalt kommen, der sich hier als Moderator bezeichnet.

Schade , gerade von diesem Herrn hätte ich mehr Sachlichkeit erwartet.

Zur Sache:
natürlich wurden die Stadtwerke neben der Bemerkung auf dem Überweisngsträger mit einem Schreiben vom 17.12.2009 aufgefordert die Versorgung unverzüglich herzustellen. Auf dieses Schreiben haben die Stadtwerke erst am 04.01.2010 mit der Behauptung, es wäre kein Geld angewiesen worden, reagiert. Diese Reaktion erfolgte erst, nachdem mein Anwalt noch 2x angemahnt hatte. Zum Zeitpunkt der Überweisung was der Boden frostfrei. Jetzt verweigern die Stadtwerke weiter die Herstellung, wie Sie es schon richtig angemerkt haben, aufgrund der Witterungsverhältnisse. Jedoch mit entsprechendem Gerät düfte es kein Problem sein die Versorgung wieder herzustellen.

Die Wetterverhältnisse sind ähnlich wie überall in Deutschland. \" Bitterkalt\"  X( X( X( X( X(

Offline schnulli_de1

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Brauche dringend Hilfe
« Antwort #44 am: 10. Januar 2010, 00:26:42 »
Zitat
Original von berghaus
@schnulli_de1

Ich nehme meine Vorwürfe (an der Nase herumführen) zurück.

Ich halte das Aufgraben gegenüber einer Klage zur Eintreibung der Rückstände für unverhältnismäßig, insbesondere bei Rückständen von (nur) 2.244,-- EUR.

Die Frage ist, ob der Versorger begründete Zweifel haben musste, nach einem Gewinn der Klage die Rückstände, die Gerichtskosten und Anwaltskosten eintreiben zu können.

Die Auswertung der Urteile und dessen, was da im Vorfeld alles falsch gemacht worden ist, überlasse ich lieber den Rechtsexperten hier im Forum.

berghaus 06.01.09

Es waren nur 480€  X( Die Aufgrabung darauf ist erst Recht unverhältnismäßig, genau so wie die Mieter in Mitleidenschaft zu ziehen.

 

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