Energiepreis-Protest > Stadtwerke Stade
Brauche dringend Hilfe
berghaus:
--- Zitat ---von RR-E-ft
Zum BGH gelangt man nur, wenn die Revision in der anzufechtenden Entscheidung zugelassen wurde und zudem Revision innerhalb der Revisionsfrist durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt wurde
--- Ende Zitat ---
Wurde denn nun die Revision zugelassen?
Und kann man denn mal ein paar entscheidende Passagen aus den ergangenen Urteilen über den Sachverhalt und die Begründungen der Urteile hier eingestellt bekommen?
berghaus 23.12.09
nomos:
--- Zitat ---Original von schnulli_de1
....
Ein Wechsel ist nicht möglich, da der Gasversorger (Stadtwerke Stade) vorsorglich die Leitung richtig getrennt hat. Es wurde aufgegraben und die Leitung richtig gekappt. Somit ist kein anderer Anbieter in der Lage Gas zu liefern.
.....
--- Ende Zitat ---
Unglaublich! Hat die örtliche Presse darüber berichtet?
Der Sozialstaat hilft Menschen in existentieller und unverschuldeter Not, die aus eigener Kraft nicht bewältigt werden kann. Der Staat ist aber kein Dukatenesel, der bei allen Schwierigkeiten einspringt und für alle Dummheiten aufkommt.
RA Fricke hat dazu schon vor langer Zeit eine Empfehlung abgegeben. Ich denke, diese ist immer noch zutreffend und die Sozialämter und Verantwortlichen sind im Interesse der Allgemeinheit aufgerufen, das Notwendige zu tun, aber auch nicht mehr!
Was die Unzulässigkeit der Sperre bei Widerspruch (§315 BGB) angeht, ist das ja nichts Neues. Bei den Verbraucherzentralen, beim BdEV oder hier im Forum gibt es dazu seit langer Zeit genug Hinweise.
Hier ein Beispiel aus dem Jahr 2005:
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Amtsgericht Hamburg-Harburg: Gassperre unzulässig
Das Amtsgericht Hamburg-Harburg hat der E.on Hanse AG per einstweiliger Verfügung verboten, einer Hamburger Familie die Gasversorgung zu sperren (Beschluss vom 8.11.2005, Aktenzeichen 647 C 444/05). Der Verbraucher hatte wie schätzungsweise 20.000 andere Gaskunden auf Empfehlung der Verbraucherzentrale Hamburg die Zahlung der Preiserhöhung verweigert. Der Gaspreis war in drei Schritten seit Oktober 2004 um über 25 Prozent erhöht worden. Der Kunde hatte vom Versorger den Nachweis der Angemessenheit der Erhöhungen verlangt. E.on Hanse drohte gleichwohl nach Mahnung mit der Gassperre per 4. November 2005 und nahm die Drohung trotz mehrfacher schriftlicher Proteste des Kunden nicht zurück. Die Verbraucherzentrale riet dem Gaskunden zur Einschaltung eines Rechtsanwaltes. Dieser beantragte die einstweilige Verfügung und begründete den Antrag damit, dass die Billigkeit der Preisforderung nicht nachgewiesen und damit die Forderung nicht fällig sei. Daher sei der Gaskunde nicht in Verzug geraten und die Androhung der Gassperre erfülle in dieser Situation den Tatbestand der Erpressung.
Das Gericht folgte dem Antrag und verbot die Gassperre sowie deren Androhung, solange der Kunde den bis September 2004 geltenden Preis zahlt, E.on Hanse nicht den Nachweis der Angemessenheit der Preisanhebung geführt hat und der Kunde nicht die Preiserhöhung akzeptiert hat oder deren Billigkeit rechtskräftig gerichtlich festgestellt wurde.
\"Der Beschluss bestätigt unsere Auffassung: Wer die Zahlung von Gaspreisen verweigert, deren Angemessenheit vom Versorger nicht nachgewiesen wurde, muss nicht befürchten, dass der Gashahn abgedreht wird. Daher raten wir allen Gaskunden in Deutschland - gerade angesichts der angekündigten weiteren Preiserhöhungen: Zahlung verweigern - jetzt erst recht!\", sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg.
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Im Kreis Stade gibt es eine Bürgerinitiative die auch über unzulässige \"Sperren\" informiert hat.
Frohe Weihnachten, hoffentlich in einer warmen Stube![/list]
darkstar:
--- Zitat ---Original von nomos
RA Fricke hat dazu schon vor langer Zeit eine Empfehlung abgegeben.
--- Ende Zitat ---
Das BSHG gibt es nicht mehr (jetzt SGB 2/12) und das
--- Zitat ---Kunden, die sich deshalb in ihrer Verzweiflung auf Anraten des Versorgungsunternehmens an das Sozialamt wenden, sollte deshalb nicht die vollständige Bezahlung ihrer Verbindlichkeiten beim Versorgungsunternehmen gewährt werden, sondern statt dessen eine Rechtsberatung zum Einwand der Unbilligkeit gem. § 315 BGB gegen die Tarife der Versorgungswirtschaft.
--- Ende Zitat ---
kann er gerne der RPflin erzählen die mich seit Wochen im Beratungshilfeantragsverfahren rumschikaniert weil die hier alle unter einer Decke stecken weil die Gewinne der Stadtwerke in den Stadtsäckel fliessen, die können das Geld auch gleich intern unter den Kassen umverteilen, soviel zum Bürokratieabbau in einer von FDP/CDU regierten Stadt X(
Wenn die noch ne Weile rumzickt mit ihrer Abwimmeltour dann kann ich gleich PKH beantragen, der Mahnbescheid kommt vorher. Aber ohne Beratungshilfe bekomm ich den PKH-Antrag eben wahrscheinlich nicht richtig hin :( Dazu kommt noch dass der Beratungsschein wohl Bezirksgebunden sein wird aber wir haben anscheinend keinen Spezialisten im Bezirk. Die nächsten sind in MA oder Bietigheim-Bissingen, Hallo nomos, wie wärs? :D
Und die Massenabfertigungsberatung ohne Vertretung vom Anwaltsverein hier kann man gleich kicken, 15 min am Band für Leute die keinen deutschen Brief lesen können.
schnulli_de1:
--- Zitat ---Original von Sukram
Jedoch gibt es bei dem hiesigen Amts- und Landgericht interne Absprachen, die den § 315 ignorieren und sich auf den §320 Abs.1 zurückziehen
Schonmal gehört. dass Richter nicht weisungsgebunden sind, sondern ggf. höchstens einschlägige Rechtsauffassungen übergeordneter Gerichte heranziehen?
Nochwas:
Vor Wiederanschluss wird der Netzbetreiber einen Nachweis gem. TRGI von einem lizensierten Fachbetrieb verlangen- u. a. Belastungs/Dichtheitsprüfung der Leitung, ggf. Strömungswächter nachrüsten, Potentialausgleich der Leitung etc. pp.
--- Ende Zitat ---
Danke für den Hinweis !
Dann werden mir bis dahin die Kinder erfroren sein.
Derzeit kämpfen wir mit Raumtemperaturen um den Gefrierpunkt.
Frohe neues Jahr 2010
Cremer:
@schnulli_de1,
wenn ich so die Sache lese, sind höchstwahrscheinlich in der Vergangenheit entscheidene Fehler Ihrerseits passiert, dass es bis zum Abklemmen der Gasleitung führte, inkl. der Leitungstrennung in der Straße, was eigentlich nicht normal ist.
Jetzt kann man eigentlich nur noch von vorne anfangen, ggf. Umbau der Heizungsanlage, weg von Gas.
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