Energiepreis-Protest > HanseWerk
Konzessionsabgabe EON Hanse Vertrieb
RuRo:
@nomos
Yes, Sir hier beispielsweise zwei Quellen:
LG Wiesbaden, Urteil vom 22.01.2009, 13 O 159/07
LG Chemnitz, Urteil vom 06.05.08, 1 O 2620/05
Der Fall Ahrensburg hat mit der Frage von Hella nichts zu tun. Dort ging es um die Behandlung von Drittlieferanten durch den Netzbetreiber. Nachdem die Stadt das Gasnetz re-kommunalisiert hatte, sah man in der KA wohl eine auskömmliche Geschäftsgrundlage. Da die Energienetze diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt werden müssen, war das Bundeskartellamt gefordert.
nomos:
--- Zitat ---Original von RuRo
Der Fall Ahrensburg hat mit der Frage von Hella nichts zu tun. .......
--- Ende Zitat ---
@RuRo, ich denke, die KA hat grundsätzlich etwas damit zu tun. Es geht dabei um die Undurchsichtigkeit, die selbst vor den Gerichten selten aufgegriffen und nie beseitigt wird. Das Ganze hat mit Abgabe und Konzession nicht mehr viel zu tun. Die \"KA\" ist eine diffuse kommunale Geldquelle mit vielen Fragezeichen. Sie wird zu 99,9 % mit den Höchstsätzen der KAV berechnet und geht in den allgemeinen Haushalt ein und hat somit eher einen steuerlichen Charakter. Ich bin nicht für noch mehr Belastungen, aber wenn man unbedingt mit dem Energieverbrauch zusätzlich zur vorhandenen Umsatzsteuer u.a. die Kommunalhaushalte bedienen möchte, dann sollte man ehrlich und redlich gleich noch eine transparente Zusatzsteuer oder echte Zusatzabgabe darauf erheben. Das kann ja neutral gestaltet werden. Das hier ist und bleibt ein Murks. Ich bin für die Abschaffung der KA. Die Kommunen müssen anders finanziert werden. Wir brauchen keine Vielzahl von Steuern und Abgaben die kein Mensch mehr durchschaut, von Kontrolle ganz zu schweigen.
Zu den Links: Selbstverständlich haben die Gerichte die Verträge und die konkreten vertraglichen Absprachen festzustellen. Dass eine \"fehlerhafte\" Einstufung und Abführung der Konzessionsabgabe nicht maßgebend sein kann ist unstreitig. Im Streitfall und wenn die Fakten nicht alle klar sind, bleibt die Abführung trotzdem ein Indiz für die Zuordung zur Grundversorgung oder Sondervertrag. Es wird wie immer auf den jeweiligen Einzelfall ankommen. Aus den Urteilen zu schließen, dass der Abführung generell keine Bedeutung zukommt geht mir zu weit.
So ganz nachvollziehbar sind für mich die juristischen Ausführungen nicht. Da ist man meiner Meinung nach nicht auf der kaufmännischen bzw. buchhalterischen Höhe der Zeit. Im Zeitalter der EDV dürfte ein Abgleich bzw. eine Abstimmung zwischen Kassieren und Abführen kein Hexenwerk und eigentlich keine Frage sein. \"Unabsichtliche Fehler \" sehe ich da kaum.
Die KA ist ein Kostenbestandteil und da darf und muss es mich als Verbraucher interessieren, ob die im Preis einkalkulierte KA auch tatsächlich in dieser Höhe angefallen ist bzw. abgeführt wurde. Auch bei einer Billigkeitsprüfung kann diese Frage nicht unbeantwortet bleiben. Der separate Ausweis, was konkret abgeführt wurde mit Angabe der Einstufung, wäre für den Verbraucher nachvollziehbar und hilfreich. Die Mehrwertsteuer wird ja auch auf der Rechnung ausgewiesen und die korrekte Abführung oder Verrechnung wird spätestens bei der nächsten Betriebsprüfung geprüft.
Navigation
[0] Themen-Index
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln