Energiepreis-Protest > Mainova

Teilerfolg gegen MAINOVA - ein erster Schritt!

<< < (3/4) > >>

RR-E-ft:
@Hennessy

Was ist man denn bereit zu zahlen?

Das Problem lässt sich ggf. lösen.

Immerhin können auch die Abschläge individuell angepasst werden.

Mithin sind in der Buchhaltung immer nur die individuell festgelegten Abschläge in Summe abzüglich geleisteter Zahlungen fällig und können automatisch gemahnt werden.

Der Betrag der JVA ergibt sich erst später aus dem Verbrauch, den zugrundegelegten Preisen und den bisher geleisteten Zahlungen.
Der Rechnungsbetrag wird sodann auch automatisch angemahnt.

Bis hierhin unproblematisch.

Wenn man also die Abschläge individuell anpasst, nämlich bei Zugrundelegung der alten und damit nur verbindlichen Preise, ist man insoweit auf der sicheren Seite.

Hierauf haben die Versorger schon reagiert, indem die Abschläge bei Preiserhöhungen gar nicht erst angehoben werden- nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden.

Schlussendlich müssen auch in der JVA die alten und damit verbindlichen Preise zugrundegelegt werden.

Natürlich will man auf den Rest nicht verzichten und kann diesen deshalb nicht ausbuchen.

Es handelt sich um bestehende Forderungen, die jedoch bis auf weiteres nicht fällig sind - etwas ganz besonderes, allenfalls vergleichbar mit Forderungen aus unvollkommenen Verbindlichkeiten.

Insoweit muss eine zweite \"JVA Rechnung\" im System angelegt werden zu den vom Versorger gewünschten Preisen, die er für berechtigt hält.

Das wäre aus Sicht des Versorgers die eigentliche JVA, so wie man sie ursprünglich verschicken wollte.

Diese sollte man dem Kunden als Entwurf gekennzeichnet zu Informationszwecken gleich mitschicken, so dass dieser die Differenz ersehen kann.

Die eigentliche Rechnung wird so bis auf weiteres zu einer Simultantrechnung.

Die Differenz aus der tatsächlich gelegten JVA mit den alten Preisen und der \"Schattenrechnung\", die der Versorger eigentlich haben will, ist bis zur Klärung in das \"Schattenreich\" zu verweisen.

Es sammeln sich also Beträge auf einem gesonderten - neu anzulegenden - Kundenkonto an.

Die Kunden haben von hier die Empfehlung ebenso Geld zurückzulegen, also ein Konto anzulegen, auf dem die einbehaltenen Beträge angespart werden.

Das Schatten- Debitkonto des Versorgers und das nicht fällige Kredit- Konto des Versorgers beim Kunden sollten deshalb jederzeit übereinstimen.

Allein die Zinserträge fallen beim Kunden und nicht beim Versorger an.

Kleiner Trost: Mangels Fälligkeit auch kein Verjährungsbeginn.  

Die Situation mit dem zweiten Kundenkonto ist übrigends dabei gar nicht neu.

Sie stimmt mit der überein, wenn mit dem Kunden eine gesonderte Ratenzahlungsvereinbarung abgeschlossen wird.
Nur dass eben gerade keine Raten fällig sind.

Mit anderen Worten:

Eine solche Variante ist im System schon enthalten, man muss sie nur modifizieren.

Nach alldem stellt sich nur noch das Problem, welchen verbindlichen Preis man nimmt.

Hierfür kommt es darauf an, wie die Kunden die Einrede erhoben haben.

Da zumeist Standard- Musterbriefe verwandt wurden, handelt es sich auch um Standard- Situationen, für die man also Kategorien bilden kann:

a) mit Sicherheitsaufschlag 2 Prozent
b) ohne Sicherheitsaufschlag
 
Die dritte Kategorie nenne ich hier fairerweise nicht.

Jetzt stellt sich nur noch die Frage, wann die \"Ratenzahlungsvereinbarung bis auf weiteres ohne Tilgung\" zustande kamen.

Die Widersprüche beziehen sich immer auf eine konkrete Preiserhöhung, somit ist ab dem Zeitpunkt der angegriffenen Preiserhöhung entsprechend zu verfahren, ggf. infolge.

Nach hiesiger Auffassung setzt sich ein einmal erklärter Unbilligkeitseinwand auf die folgenden Preiserhöhungen fort- wie auch anders?

Nach alldem glaube ich nicht, dass die Umsetzung tatsächlich so problematisch sein sollte.

Es ergibt sich noch eine feine Nuance:

Wurde der Unbilligkeitseinwand erst spät erhoben und die erhöhten Abschläge zunächst wie gefordert geleistet und basiert dann die fällig gestellte Rechnung auf den alten Preisen, ergibt sich für den Kunden ein Guthaben.

Fraglich ist, ob eine Verrechnung mit dem Schatten- Debitkonto erfolgen kann.

M.E. ist das nicht der Fall, weil eine Aufrechnung grundsätzlich gegenseitig fällige Forderungen voraussetzt.

So wird man das Guthaben auszukehren haben. Es erhöht das bestehende Kredit- Konto des Versorgers beim Kunden.

Sieht insgesamt fast nach einem Kontokkorrent aus.

Liegt die Lösung nahe?

Man sollte den SAP- Leuten Beine machen, weil mit dem Unbilligkeitseinwand bereits seit Inkrafttreten des BGB zu rechnen war.

Wenn die Software diese Möglichkeit nicht berücksichtigt, stellt sich die Frage, ob die Software insgesamt vollständig zu gebrauchen ist.

Im alten RIVA konnten auch schon keine Verzugszinsen berechnet werden und man musste deshalb auf Renoflex o. ä. zurückgreifen und die Daten dabei manuell übertragen...


Wenn entsprechend verfahren werden könnte, wäre dies fair.

Vor allem wäre es rechtskonform.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Cremer:
Hallo Herr Fricke,


--- Zitat ---Bis hierhin unproblematisch
--- Ende Zitat ---


verstehe ich und ist unproblematisch für den Versorger.

Aber ist es nicht zu aufwendig für einen Versorger für jeden Kunden bzw. einem Teil von Kunden, nämlich den Widersprüchlern, ein zweites Konto anzulegen.

Im Prinzip wollen die Versorger dies ja auch nicht, es läßt sich so viel einfacher rechnen und die Mahnungen mit Mahnkosten ausstellen.

RR-E-ft:
@Cremer

Ein zweites Konto anzulegen ist vollkommen unproblematisch.

Die Kunden, welche die Unbilligkeit eingewandt haben, werden sowieso in der EDV erfasst, um sie besonders zu berücksichtigen. Schließlich werden die Argumentationsbriefe regelmäßig an sie verschickt.

Da muss man nur noch den Zeitpunkt und die Kategorie gesondert vermerken und alles andere wird ein einziges mal programmiert und passiert sodann automatisch.

Das Ausdrucken einer zusätzlichen Rechnung ist nicht aufwendiger als der automatische Versand der umfangreichen Argumentationsschreiben an diese Kunden. Das erfolgt alles vollautomatisch.

Sie dachten hoffentlich nicht, Sie bekommen jedesmal persönliche Post.

Die Schreiben an die Thüringer Kunden werden oft zentral etwa in Nürnberg ausgedruckt und gehen von dort auf die Reise.

Sie kommen also nicht eben vom Versorger, wo sich jemand die Mühe gemacht hat, sich mit Ihren Zeilen persönlich auseinanderzusetzen.

Das geht schon nicht angesichts der Masse.

Wenn Sie das wissen, wissen Sie auch wie belanglos es ist, was Sie Ihrem Versorger schreiben. Auch die Briefe der Kunden werden allenfalls nach Argumenten sortiert in verschiedene Kategorien, bei denen leicht abgewandelte Mustertextbausteine zur Anwendung kommen.

Oft gleichen sich die Schreiben inhaltlich in weiten Teilen von Hamburg bis nach München, wenn mal gerade wieder jemand eine neue Idee hatte.

Deshalb hat Hennessy recht, wenn er darauf hinweist, Sie sollen nicht jedes Schreiben Ihres Versorgers persönlich nehmen, weil es schon gar nicht persönlich gedacht  und gemeint ist.

Die Mahnungen werden vollautomatisch von der EDV ausgedruckt und versandt, ohne dass sich irgendwer noch etwas anschaut.....

Das System wurde zu einem Zeitpunkt programmiert, als es den Unbilligkeitseinwand in der Form, wie die Versorger jetzt damit konfrontiert sind, noch nicht gab.

Oft also kein böser Wille.

Man sucht selbst nach einer Lösung, die man wohl noch nicht hat. Haben Sie also auch mit Ihren Stadtwerken ein Nachsehen und versuchen Sie nicht alles emotional anzugehen.

Ruhig und sachlich gibt es oft sehr banale Erklärungen.

Der Versand von Anfang an unnützer Mahnungen ist auch für die Versorger ein Problem, weil Kosten verursacht werden, von denen man ganz genau weiß, dass man sie nicht wieder hereinbekommt.

Ich kenne keinen, der die geforderten Mahnkosten bezahlt.
Schließlich besteht darauf schon kein Anspruch.

Das wissen auch die Versorger und deshalb wollen sie solche Mahnungen eigentlich selbst nicht mehr, weil sie nur schlechte Stimmung machen.

Mancher Kunde mag seinen Widerspruch schon vergessen haben, wenn er irgendwann die Verbrauchsabrechnung bekommt.

Mit den regelmäßigen Mahnungen wird der Kunde jedoch ständig daran erinnert und baut neuen Frust auf.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Cremer:
@ Fricke,

das mag zwar bei großen Versorgern der Fall sein, aber die kleinen Stadtwerke Kreuznach mit 58 Mio € Umsatz bei Strom, Gas und Wasser mit 143 Beschäftigten und etwa 50.000 Kunden ist das nicht der Fall.

Die Mahnungen werden automatisch generiert, alle anderen Antwortschreiben der SW auf meine Schreiben sind persönlich. Auch die Mahnungen kommen vom Drucker aus den SW. Früher war das anders, da wurden die  Rechnungen vom RWE - Rechenzentrum erstellt und verschickt.

Die Versendung aller SW-Schreiben erfolgt mit dem örtlichem Privatpostunternehmen RZ-Post (Geschäftszweig der Rhein-Zeitung) in KH.

Sonst sind mir Ihre Argumentationen und Folgerungen schon schlüssig.

RR-E-ft:
@Cremer

Dass man Ihnen persönlich schreibt, mag an Ihrer exponierten Stellung liegen und daran, dass sich noch nicht viele Kunden Ihres Versorgers  beteiligen.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln