Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Übertriebene Jahresabrechnung  (Gelesen 21395 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Crazycreek5

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
Übertriebene Jahresabrechnung
« Antwort #15 am: 18. Dezember 2009, 09:30:51 »
Sie sollten auf der Rechnung 2007,02008 und 2009 mal gucken, ob es ein geschätzter Stand ist, das würde die Ablesung erklären.

Wenn das der Fall ist, würde ich auf jeden Fall und eine Korrektur der Abschläge bitten, wenn hier gemittelte Werte zu Grunde liegen, könnte der Abschlagsbetrag relativiert werden.

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Übertriebene Jahresabrechnung
« Antwort #16 am: 18. Dezember 2009, 11:12:03 »
@Jaky,

ich würde nicht auf eine ratenzahlung gehen, sodern der Versorger soll einen Vorschlag eines max. Verbrauches machen über den man sich einigt, z.B. Durchschnitt über 2-3 Jahre der letzten Verbräuche.

Natürlich wil der zunächst seine Forderung durchsetzen, nur hart dranbleiben.

Machen Sie ihm keinen konkreten Verbrauchsvorschlag in kWh, das soll er tun. !!!!!
Sie können ihm höchstens anbieten den Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Übertriebene Jahresabrechnung
« Antwort #17 am: 18. Dezember 2009, 11:45:34 »
Leute, nun lasst Jaky doch erstmal in den Rechnungen nachschauen, was denn nun genau drinsteht, sowohl ob die Zählerstände (die Verbräuche hat er ja schon genannt) abgelesen oder geschätzt waren als auch, ob es immer die gleiche Zählernummer war. Wenn sich da keine Unkorrektheiten  oder Überraschungen ergeben, erscheint mir Zeus Erklärung (Ablesefehler oder Eingabefehler des EVU bei der 2008er Rechnung) am plausibelsten.

Und dann wird sich das EVU auch nicht auf eine Regelung à la Cremer einlassen, da die sehr genau sehen werden, dass der über drei Jahre gemittelte Verbrauch genau dem von Jaky in diesen 3 Jahren entspricht und der mögliche Fehler aus 2008 zu Jaky\'s Gunsten nun halt ins Gegenteil umschlägt. Ich würde da auch versuchen, über Ratenzahlung bzw. erhöhte Abschläge wieder von runter zu kommen.

Es hilft alles nichts, wir Verbraucher müssen schon auch ein wenig aufpassen, ob die Angaben in Rechnungen stimmen, egal ob beim Discounter oder beim EVU. Fehler können alle machen, Versorger und Verbraucher.

Offline Zeus

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 547
  • Karma: +0/-0
Übertriebene Jahresabrechnung
« Antwort #18 am: 18. Dezember 2009, 12:34:46 »
Es hilft in dieser Situation gar nicht \"dicke Ärme\" machen zu wollen. Ein vernünftiges Gespräch mit den Verantwortlichen des Versorgers, bei dem ruhig dezidiert Aufklärung über die Frage wie sowas passieren kann, gestellt werden sollte, wird weiterführen. Keinem von uns wird Jacky sagen können, dass er, im vorigen Jahr nicht gemerkt hat, dass sein Verbrauch plötzlich um 65 % gesunken ist, er entsprechend eine Rückzahlung erhalten hat und auch entsprechend eine niedrigere Abschlagszahlung entrichten mußte. Schon hier hätte er das Warum hinterfragen müssen. Zu hoffen, dass der Versorger seinen eventuellen Fehler früh oder spät nicht merken würde, ist naiv.
Dass, letzten Endes, Jacky seinen reel Verbrauch über die zwei Jahre nachzahlen muss, darüber dürfte  keine Meinungsveschiedenheit bestehen. Es geht also darum, dass für ihn ein großzügiger Ratenzahlungsplan für die Rückstände seitens des Versorgers erarbeitet wird und dieser auch niedrigere Abschlagszahlungen errechnet. Alles Andere ist vergeudete Zeit und Energie.

Offline bjo

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 983
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Übertriebene Jahresabrechnung
« Antwort #19 am: 18. Dezember 2009, 13:47:42 »
hallo,

wenn man der Meinung ist das die Abrechnung so nicht stimmen kann und zu hoch ist sollte man NUR den Durchschnitt der letzen 3 Jahre zahlen.
(Eventulle Verbrauchsänderungen sind natürlich zu berücksichtigen)

Eine Zahlung des kompletten Betrages egal ob Rate oder in einer Summe kann im gerichtlichen Streitfall ein Annerkenntis der Rechnung darstellen.

folgender Fall hat sich in meiner Heimatstadt zugetragen.
Gas Grundversorger RWE
schickt Jahresrechnung 3000 EUR höher als üblich (Preissteigerungen berücksichtigt)
Kunde bittet um Prüfung
RWE will erst Geld sehen
RWE droht mit Sperrung
Kunde zahlt den vollen Betrag
Kunde beantragt die Prüfung
RWE will Prüfen und FINDET den ausgebauten Zähler nicht mehr!
eine Prüfung ist NICHT mehr möglich!
Gerichtsprozess Urteil in erster Instanz
- Kunde hat gezahlt d. h. war mit Rechnungshöhe einverstanden

Die Sperrdrohung war nur mündlich durchgeführt worden.
5 oder 6 Mann von der RWE sind überfallartig bei der 80 jährigen Dame mit schwerstpflegebedürftigen Mann aufgetausch!

Offline Zeus

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 547
  • Karma: +0/-0
Übertriebene Jahresabrechnung
« Antwort #20 am: 18. Dezember 2009, 15:13:03 »
@bjo

Alles gelesen ?
Verbrauch 2006 =  9111 kWh
Verbrauch 2007 =  8698 kWh
Verbrauch 2008 =  2605 kWh ?
Verbrauch 2009 =14339 kWh ?
Jacky selbst schreibt : \" Ich selbst glaube 8000 bis 9000 kWh sind für unsere Verhälnisse normal \".
Hier hat niemand gesagt, er solle die Rechnung ohne weiteres bezahlen. Vielmehr seinen Versorger um Aufklärung bitten, wie es zu den Zahlen aus 2008 und 2009 gekommen ist. Alles spricht dafür, dass dieser Fehler im Jahre 2008 liegt. Worauf dieser zurückzuführen ist ( falsche Ablesung des Zählers, falscher Schätzwert, irrtümliche Eintragung der Daten in den Computer durch den Versorger oder eventuell auch eine Fehlmeldung durch den Verbraucher) spielt hier eine untergeordnete Rolle. Und deshalb kann das Jahr 2008 in die Ermittlung des Verbrauchdurchnitts der letzten Jahren auch nicht einbezogen werden.
An die Möglichkeit eines defekten Zählers, der in einem Jahr zu wenig Verbrauch anzeigt und im nächsten zuviel registriert, dabei dann auch noch den Durchschnitt der vorhergehenden Jahre voll trifft, zu glauben, liegt jenseits meiner geistigen Fähigkeiten. ;)
Ein Vergleich mit dem Fall der alten Dame und ihrer Probleme mit RWE ist hier deshalb nicht weiterführend

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz