Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Anmeldung von Rückforderungsansprüchen beim Versorger hemmt die Verjährung nicht!

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RR-E-ft:
Nach Lektüre mancher Presseberichte könnte man meinen, Verbraucherzentralen würden die Kunde verbreiten, durch Forderungsansmeldungen beim Verorger könne man die Verjährung hemmen.

Siehe hier     oder hier.


--- Zitat ---Die Verbraucherzentrale bietet einen Rechner an, mit dessen Hilfe Erstattungsbeiträge für Rechnung ab 2006 ermittelt wreden können. Ebenfalls haben die Verbraucherschützer einen Musterbrief online gestellt, mit dem zuviel gezahlte Beträge zurückgefordert werden können. „Weil Rückforderungsansprüche aus Jahresrechnungen von 2006 Ende 2009 zu verjähren drohen, raten wir Gaskunden, ihre Ansprüche gegen RWE alsbald anzumelden“, so die Verbraucherzentrale. Die entsprechenden Hinweise gibt es unter http://www.vz-nrw.de.
--- Ende Zitat ---

Siehe hier.


--- Zitat ---Da Ansprüche aus Rechnungen des Jahres 2006 Ende 2009 zu verjähren drohen, sollten diese jetzt bei dem Versorgungsunternehmen angemeldet werden. Mit einem neuen Erstattungsrechner hilft die Verbraucherzentrale NRW, individuelle Rückforderungsbeträge zu ermitteln.

Mit unserem Musterbrief können Sie den zuviel gezahlten Betrag zurückfordern. Weil Rückforderungsansprüche aus Jahresrechnungen von 2006 Ende 2009 zu verjähren drohen, raten wir Gaskunden, ihre Ansprüche gegen RWE alsbald anzumelden.
--- Ende Zitat ---


Dem ist keinesfalls so.

Anmeldung von Rückforderungen beim Versorger hemmt die Verjährung nicht. Wichtig ist für Rückforderungen aus 2006 die gerichtliche Geltendmachung bis zum 31.12.2009, wenn der Versorger nicht zuvor ausdrücklich schriftlich wegen dieser Forderungen auf die Einrede der Verjährung verzichtet.

Pedro:
RR-E-ft @

--- Zitat ---Wichtig ist für Rückforderungen aus 2006 die gerichtliche Geltendmachung bis zum 31.12.2009
--- Ende Zitat ---
 

Das darf doch wohl nicht wahr sein:
Die Verbraucherzentrale NRW stellt Interessenten sogar ein Musterschreiben mit der falschen Rechtsauskunft zur Verfügung:


--- Zitat ---Geben Sie die Daten aus Ihren Jahresabrechnungen ein. Unser Programm errechnet auf Basis der jeweils gültigen Tarife, wie viel Sie von RWE im Einzelfall zurückfordern können. Mit unserem Musterbrief können Sie den zuviel gezahlten Betrag zurückfordern. Weil Rückforderungsansprüche aus Jahresrechnungen von 2006 Ende 2009 zu verjähren drohen, raten wir Gaskunden, ihre Ansprüche gegen RWE alsbald anzumelden.
--- Ende Zitat ---

RR-E-ft:
Ich weiß nicht, ob der Kollege Schröder bei der VZ NRW im Dienst ist.
Die bundesweit dringende Warnung an alle angeschlossenen Anstalten ist jedenfalls raus.

Ansprüche müssen verjährungshemmend gerichtlich geltend gemacht werden (Klage oder Mahnbescheid).
Die gerichtliche Geltendmachung ist mit Tücken verbunden, weil man den Anspruch individualisierbar konkret  bezeichnen muss, sog. Saldoklagen unzulässig sind.  

Sollte man zuvor den Versorger nicht zur Rückzahlung aufgefordert haben, riskiert man zudem, dass dieser die Klageforderung gem. § 93 ZPO sofort anerkennt.

Dieses Risiko erscheint indes recht überschaubar.
Es erscheint deutlich  geringer als das Risiko, dass die Rückforderungsansprüche mit Ablauf des 31.12.2009 verjähren.

Auf die Forderungs- Anmeldung beim Versorger würde es allenfalls irgendwann im neuen Jahr von RWE ein Antwortschreiben geben:

\"Vielen Dank. Wir erheben vorsorglich die Einrede der Verjährung. Weiterhin alles Gute für das neue Jahr.\"

Pedro:
Empfehlung der VZ - NRW auf der Homepage am 9. 12. 09 :


--- Zitat ---Wir raten Ihnen, Ihre Ansprüche zunächst außergerichtlich geltend zu machen und RWE unter Fristsetzung zur Rückzahlung auffordern.
--- Ende Zitat ---

RWE wird sich vor Freude auf die Schenkel klatschen!

RR-E-ft:
Wo gearbeitet wird, können sich leider auch Fehler einschleichen. Kein Grund zur Häme.

Bei der VZ NRW ist bei der redaktionellen Übertragung der Informationen in ihren Internetauftritt ein Fehler unterlaufen, der unverzüglich korrigiert wird.

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