Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Sämtliche AGBs in Sachen ankündigung von Preiserhöhungen ungültig?
Christian Guhl:
@andiadm
Nach § 5 Abs.3 StromGVV wird die Preisänderung gegenüber denjenigen Kunden nicht wirksam, der innerhalb eines Monats die Einleitung eines Versorgerwechsels nachweist.
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