Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Rückforderung für Gas und Strom offen halten  (Gelesen 8560 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline nomos

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.448
  • Karma: +0/-0
Rückforderung für Gas und Strom offen halten
« am: 04. Dezember 2009, 14:03:27 »
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg empfiehlt den vorsorglichen Widerspruch.

Wenn Gas- und Stromkunden ihre Jahresrechnung unbeanstandet hinnehmen, erklären sie sich nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt mit dem Preis einverstanden (Az. 11 U 28/09).

Wenn man nicht gerade einen befristeten Festpreisvertrag vereinbart hat, ist es sicher kein Fehler, allen künftigen Jahresrechnungen solange zu widersprechen bis diese Zwickmühle per Gesetzes- oder Verordnungsnovellierung aufgelöst ist. Aus solchen Urteilen und schlechten Regelungen sollten die daraus logischen Folgen deutlich werden. Je mehr Widersprüche je deutlicher  ;) .  

Veröffentlicht z.B. u. a.  hier

Offline tangocharly

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.139
  • Karma: +5/-0
Rückforderung für Gas und Strom offen halten
« Antwort #1 am: 05. Dezember 2009, 19:01:50 »
.... nur mal so nota bene:

Wenn es recht ist, dass Gaspreisprozesse vor die Kammer für Handelssachen beim LG gehören, dann erscheint es auch billig, auf die Rechtsverhältnisse handelsrechtliche Usancen anzuwenden. Und da im Handelsrecht, d.h. beim Handelskauf, sowohl mit Reden, als auch mit Schweigen operiert wird (Schweigen = Zustimmung), Untätigkeit jedenfalls nicht belohnt wird, ist es ein Muß zu widersprechen    ;)

Da gab\'s doch noch was: Reden ist silber; Schweigen ist gold (oder so ähnlich....)
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline nomos

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.448
  • Karma: +0/-0
Rückforderung für Gas und Strom offen halten
« Antwort #2 am: 05. Dezember 2009, 19:34:18 »
Zitat
Original von tangocharly
..... dann erscheint es auch billig, auf die Rechtsverhältnisse handelsrechtliche Usancen anzuwenden. ;)
........

Da gab\'s doch noch was: Reden ist silber; Schweigen ist gold (oder so ähnlich....)
    @tangocharly, demnächst wird dann aus HGB + BGB das HBGB  ;).

    Wer Verbraucher quasi zu Kaufleuten macht, sollte damit rechnen müssen, dass diese dazu nicht Schweigen.
    Jede Jahresrechnung = ein Widerspruch!

    Da bei Urteilen der Unverstand permanent zunimmt wird aus \"
Reden ist Silber, Schweigen ist Gold\" dann wohl bald:[/list]
Reden ist Schweigen, Silber ist Gold
Die Forderung nach,  auch für den juristischen Laien verständlichen Gesetzen und einer nachvollziehbaren Rechtsprechung wurde von Juristen oft belächelt. Heute sind wir soweit, dass auch der gemeine Jurist sehr oft hoffnungslos und einsam im Wald steht.  ;)

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz