Energiepreis-Protest > EVA Energieversorgung Apolda GmbH
Sonderangebot EVA Apolda
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RR-E-ft:
Quelle: http://www.thueringer-allgemeine.de
10.08.2005
Ein Zehntel Cent Rabatt
Einen Sonder-Gastarif bietet jetzt die Energieversorgung Apolda (EVA) ihren Kunden. Während das kommunale Unternehmen mit einem Rabatt dafür wirbt, monieren Kunden die Laufzeit von zwei Jahren und das einseitige Sonderkündigungsrecht durch das Versorgungsunternehmen.
....
Zu diesem Vertrag ist nicht zu raten. Kunden, die Unbilligkeit einwenden und die alten Preise zahlen, fahren wohl besser. Der Kunde soll sich auf zwei Jahre binden, ohne Preisgarantie. Der Versorger kann sich jederzeit lösen.
Kunden, die sich so fesseln lassen, haben zudem keine Möglichkeit, den Versorger schnell zu wechseln, wenn es doch zu einem Gas- zu - Gas- Wettbewerb und in dessen Folge zu sinkenden Preisen kommen solte.
Sie sind dann bei den jetzt hohen Preisen, die individuell vereinbart wurden und deshalb keiner Billigkeitskontrolle unterliegen, gefangen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Cremer:
Hallo Herr Fricke,
dies ist nicht der erste Fall, wo ein Versorger neue Verträge \"wie warme Semmeln\" anpreist.
Da habe ich die Untersuchung der RA\'s Gersemann & Koll. im Ohr, wonach sie den EVU\'s empfehlen, mit den Kunden möglichst neue Verträge abzuschließen, die so formuliert werden, dass der Widerspruch nach § 315 BGB nicht mehr zulässig ist.
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