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Autor Thema: Gaspreis verweigert, nun steht der Wechsel an. Muss ich was befürchten?  (Gelesen 5509 mal)

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Offline ostum

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Hallo,

habe seit 2004 bei der ESB den Gaspreis verweigert.
Mit Hilfe dieser \"Gemeinde\" und den Musterschreiben hat alles wunderbar geklappt. Hatte keine Problem.
Lediglich die jährliche Aufforderung zur Zahlung der inzwischen aufgestauten/fehlenden Kosten kam per Post ins Haus.

Nun möchte ich den Versorger wechseln.
- Was sollte ich nun genau beachten?
- Muss ich seitens ESB nun mit rechtl. Schritten gegen mich rechnen?

Hier im Forum habe ich zu diesem Thema noch nichts gefunden.
Gibt es einen Thread dazu?

Vielen Dank für eure Hilfe.
Grüße!!

Offline Cremer

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Gaspreis verweigert, nun steht der Wechsel an. Muss ich was befürchten?
« Antwort #1 am: 10. November 2010, 15:56:11 »
@ostum

was heißt \"Gaspreis verweigert\"? sie meienn wohl die Preissteigerungen

Die Forderungen aus 2004 bis einschließlich 2006 sind verjährt.

Wenn Sie wechslen wollen, dann tun Sie es.

Es obliegt der Versorger seine vermeintlichen Forderungen möglicherweise einzuklagen
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline ostum

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Gaspreis verweigert, nun steht der Wechsel an. Muss ich was befürchten?
« Antwort #2 am: 10. November 2010, 21:14:17 »
Stimmt, meinte natürlich die Preissteigerungen.

Wenn 2004 bis 2006 verjährt sind, dann wäre der Streitwert unter 1000,- Euro.
Kann mir kaum vorstellen, dass die ESB da klagen möchte.

Vielen Dank!

Was noch kommen könnte, ist wahrscheinl. eine Abschlußrechnung?

Offline RR-E-ft

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Gaspreis verweigert, nun steht der Wechsel an. Muss ich was befürchten?
« Antwort #3 am: 10. November 2010, 21:17:01 »
Den Versorgern bereitet es besonderen Spaß, kleine Beträge unter 600 € einzuklagen.

Offline bolli

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Gaspreis verweigert, nun steht der Wechsel an. Muss ich was befürchten?
« Antwort #4 am: 11. November 2010, 08:44:20 »
Zitat
Original von ostum
Nun möchte ich den Versorger wechseln.
- Was sollte ich nun genau beachten?
- Muss ich seitens ESB nun mit rechtl. Schritten gegen mich rechnen?
Beim reinen Wechsel haben Sie nichts außergewöhnliches zu beachten. Suchen Sie sich einen neuen Versorger und lassen Sie diesen ambesten alles notwendige veranlassen. Rechnen Sie mit 6-8 Wochen Wechselfrist und VOR ALLEM beachten Sie mögliche Kündigungsfristen, falls Sie Sondervertragskunde sind. Leiten Sie den Wechsel rechtzeitig ein.

Da der Wechsel weder etwas an Ihren Ansprüchen gegen die ESB für bereits verstrichene Zeiträume ändert noch dieses auf der Gegenseite geschieht, bestehen diesbezüglich keine Gefahren.

Ob Sie mit rechtlichen Schritten rechnen müssen, kann Ihnen wahrscheinlich NIEMAND genau sagen. Man hat manchmal das Gefühl, die Versorger wissen selbst nicht, warum sie bestimmte Fälle auswählen, die sie vor Gericht bringen.

Zitat
Original von ostum
Wenn 2004 bis 2006 verjährt sind, dann wäre der Streitwert unter 1000,- Euro.
Kann mir kaum vorstellen, dass die ESB da klagen möchte.
Wie RR-EF-t schon ausführte, manchmal versuchen Versorger mit Streitwerten unter 600,- EUR ihr Glück vor den Amtsgerichten (da sie auf diese Weise ein unanfechtbares Urteil erhalten und sich die Amtsgerichte in der Vergangenheit nicht immer als Wissensfest in diesem Rechtsbereich erwiesen haben).
Sollte es Sie mit solch einer Klage treffen, sollten Sie versuchen, mittels einer Widerklage den Streitwert über 600,- EUr zu heben, damit Sie ggf. in Berufung gehen können. Es empfiehlt sich für diesen Fall ein Rechtsbeistand, ggf. sollte dieser auch Erfahrung in der Problematik haben.
Eine Liste solcher Anwälte findet sich z.B. hier: BdEV-Liste Rechtsanwälte

 

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