Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
E.ON Avacon verliert Prozess um Gaspreiserhöhungen vor dem LG Hannover
bolli:
--- Zitat ---Original von Christian Guhl
--- Zitat ---Original von bolli
Da das LG Hannover sich für Variante 1 entschieden hat, müssen die Kunden dem folgen.
--- Ende Zitat ---
Entweder habe ich oder Sie was falsch verstanden: Es geht hier meiner Meinung nach nicht ausschließlich um Kunden, die die Klage vor dem LG Hannover geführt haben. Von daher sind andere Avacon-Kunden auch nicht an das Urteil des LG Hannover gebunden und können Rückforderungen stellen, wie es ihnen beliebt. Es könnte ja sein, dass der BGH die Frage des Umfangs der Rückforderung anders sieht als das LG Hannover (nämlich so wie OLG Frankfurt und OLG Oldenburg). Dann würde ein zu hoher Rückforderungsanspruch abgelehnt. Wenn man auf der sicheren Seite stehen bleiben will, kann man sich durchaus auch mit den eigenen Widerspruchspreisen zufrieden geben. Ich bin mir sicher, das EON dagegen nicht protestieren wird (also das man \"nur\" die Widerspruchspreise ansetzt) ;)
--- Zitat ---Original von Christian Guhl
Alle Leute, die sich bisher um nichts gekümmert haben, haben eben Pech gehabt. Wer jahrelang auf der faulen Haut liegt und (trotz laufender Berichte in der Presse) erst dann aus dem Loch gekrochen kommt, wenn andere die Kastanien aus dem Feuer geholt haben, hat es nicht besser verdient.
--- Ende Zitat ---
Auch hier unterliegen Sie meiner Meinung nach einem Irrtum. Wenn man der Meinung des LG Hannover folgt, ist eben kein Widerspruch notwendig, um die unwirksame Preisanpassungsklausel in Gang (oder besser \'außer Kraft\') zu setzen. Wer bis heute nichts getan hat und nun heute aktiv wird und einen Mahnbescheid für seine 2006 Rechnung beantragt, obwohl er im warmen Sessel gesessen hat, hat die gleichen Chancen auf die Rückerstattung wie jemand, der sich in dieser Zeit schon so manche Stunde beim Rechtsanwalt rumgetrieben hat und auch noch ein gewisses Kostenrisiko dafür getragen hat, dass er den anderen die Kastanien aus dem Feuer geholt hat. X( So ist das halt im Leben.
Nur wenn man der anderslautenden Meinung der OLGs Frankfurt und Oldenburg folgt, bekommt der, der bisher nichts unternommen hat (vor allem keinen Widerspruch eingelegt hat) für die Vergangenheit auch nichts erstattet.
Man mag das eine oder andere als gerecht empfinden, welche Variante letztlich \"gewinnt\" entscheidet wohl alleine der BGH bei den Ball-Spielen. :D
Trotzdem ist das Vorgehen Ihrer Initiative natürlich sehr zu begrüßen. Ohne solche Vorreiter würden wir ja auch an der Widerspruchsfront nicht so dastehen, wie wir dastehen.
--- Ende Zitat ---
Winfried Kopp:
Verweigere als Classic-Kunde seit 2004 die Preiserhöhungen und argumentiere mit §308 sowie §315. Bin von E.ON Avacon verklagt worden, habe widersprochen und jetzt im Februar zu einem Termin beim Amtsgericht Lüneburg geladen. Hat jemand aus dieser Runde ebensolche Erfahrungen?
Christian Guhl:
@Winfried Kopp
Es gibt Hunderte, denen es genau so ergeht. Allein bei uns im Landkreis sollen es mehr als 120 sein. Darunter sogar einige der Kläger, die vor dem LG Hannover gesiegt haben.
Winfried Kopp:
@Christian Guhl
Nach dem Gerichtstermin im Februar werde ich über meine Erfahrungen berichten.
Blau Bär:
Rückforderung bei Erdgas Classic
http://www.energieverbraucher-wendland.de/energieverbraucher/?page_id=113
Musterschreiben des RA Maul zur Rückzahlung Gastarif Classic
http://www.energieverbraucher-wendland.de/downloads/Musterschreiben%20Classic.pdf
Schon weitere Erfahrungen vorhanden?
Viele Grüße
Blau Bär
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