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Autor Thema: E.ON Avacon verliert Prozess um Gaspreiserhöhungen vor dem LG Hannover  (Gelesen 84233 mal)

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Offline RR-E-ft

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E.ON Avacon verliert Prozess vor dem LG Hannover

Zitat
Das Landgericht Hannover erklärte Gaspreiserhöhungen für unwirksam, wie ein Sprecher sagte. Das Gericht habe entschieden, eine entsprechende Klausel in den Verträgen der Kunden sei zu ungenau. Diese lautet, dass bei einer «nachhaltigen Preisänderung» im Heizölmarkt die Gaspreise entsprechend angepasst werden. Geklagt hätten mehr als 50 Kunden. Dabei ging es um sogenannte Sonderverträge

Offline Christian Guhl

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E.ON Avacon verliert Prozess um Gaspreiserhöhungen vor dem LG Hannover
« Antwort #1 am: 01. Dezember 2009, 15:52:45 »
Die Preiserhöhungen im ErdgasClassic sind unwirksam. Eine stillschweigende Anerkennung ist nicht erfolgt, da Eon-Avacon kein Recht zur Preisanpassung hatte. http://www1.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/gaspreis112.html Die Urteilsbegründung wird hier eingestellt, sobald sie vorliegt.

Offline Opa Ete

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E.ON Avacon verliert Prozess um Gaspreiserhöhungen vor dem LG Hannover
« Antwort #2 am: 02. Dezember 2009, 08:34:11 »
Avacon legt Berufung ein. Wichtiger ist mir, dass festgestellt wurde, dass es sich um Sonderverträge handelt, bin auf die Begründung gespannt.
Gruß Opa Ete

Offline AKW NEE

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E.ON Avacon verliert Prozess um Gaspreiserhöhungen vor dem LG Hannover
« Antwort #3 am: 02. Dezember 2009, 09:25:50 »
Zitat
Original IGEL
Alle Preiserhöhungen sind unwirksam. Widerspruchsloses Bezahlen der Rechnungen führt nicht zur Anerkenntnis der Preise (Az. 18 O 52/07).

Stammt diese Feststellung wirklich aus dem Urteil (Az. 18 O 52/07) des Landgerichtes Hannover?

Offline Christian Guhl

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E.ON Avacon verliert Prozess um Gaspreiserhöhungen vor dem LG Hannover
« Antwort #4 am: 02. Dezember 2009, 10:35:02 »
Der Richter führte in der Urteilsverkündung aus, dass das Urteil des BGH nicht auf die vorliegenden Sonderverträge übertragbar ist, da hier schon gar kein Preisänderungsrecht besteht. Warten wir auf die Urteilsbegründung.

Offline AKW NEE

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E.ON Avacon verliert Prozess um Gaspreiserhöhungen vor dem LG Hannover
« Antwort #5 am: 02. Dezember 2009, 11:04:01 »
OK.

Ist es dann aber nicht besser bis dahin den Zusammenhang mit dem Urteil nicht herzustellen?

Offline Christian Guhl

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Offline Roli1964

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E.ON Avacon verliert Prozess um Gaspreiserhöhungen vor dem LG Hannover
« Antwort #7 am: 02. Dezember 2009, 22:44:15 »
Was war den mit dem Tarif Constant? War der Bestandteil des Urteils?

Offline Christian Guhl

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E.ON Avacon verliert Prozess um Gaspreiserhöhungen vor dem LG Hannover
« Antwort #8 am: 02. Dezember 2009, 23:13:54 »
Die Klage gegen den Constant lief gesondert. Mir ist aber nichts über den Kläger bzw. den Rechtsanwalt bekannt.Das Urteil sollte eigentlich schon längst verkündet sein. Veröffentlicht wurde aber noch nichts. Der Richter sagte in der mündlichen Verhandlung, dass er die Preisänderungsklausel als unwirksam ansieht.

Offline AKW NEE

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E.ON Avacon verliert Prozess um Gaspreiserhöhungen vor dem LG Hannover
« Antwort #9 am: 03. Dezember 2009, 08:34:51 »
Die 18. Zivilkammer des Landgerichts Hannover verhandelte am 15.09.2009,  in zwei Zivilverfahren über die Wirksamkeit von Preiserhöhungsklauseln für Gaslieferungen der E.ON Avacon ErgasClassic Az.: 18 O 52/07 und ErdgasConstant Az.:18 O 102/07.

Am 01. 12. 2009 war zumindest für -ErgasClassic Az.: 18 O 52/07- der Termin für die Verkündigung des Urteils.

Offline Winfried Kopp

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E.ON Avacon verliert Prozess um Gaspreiserhöhungen vor dem LG Hannover
« Antwort #10 am: 03. Dezember 2009, 11:43:45 »
Guten Tag,

Anfang November 2009 habe ich die Klageschrift von E.ON Avacon über das Lüneburger Amtsgericht erhalten. Ich bin Classic-Kunde und zahle seit 2004 keine Preiserhöhungen. Vor den Hintergrund des hier besprochenen Urteils bin ich gespannt, wie sich mein Verfahren entwickelt. Vorläufig habe ich fristgerecht Widerspruch eingelegt.

MfG
Winfried Kopp

Offline Schwalmtaler

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E.ON Avacon verliert Prozess um Gaspreiserhöhungen vor dem LG Hannover
« Antwort #11 am: 03. Dezember 2009, 11:48:36 »
Haben Sie die Klageschrift oder einen Mahnbescheid erhalten?

Einer Klageschrift folgt eine Erwiderung Ihrerseits bzw. Ihres Anwaltes. Ich hoffe Sie haben schon einen!

Würde ihrem Anwalt dieses Forum zeigen und auf Nichtzuständigkeit des AG verweisen lassen!

Viel Erfolg!!!

Offline Winfried Kopp

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E.ON Avacon verliert Prozess um Gaspreiserhöhungen vor dem LG Hannover
« Antwort #12 am: 03. Dezember 2009, 12:44:47 »
Danke Herr Schwalmtaler,

habe eine Klageschrift erhalten und zur Fristenwahrung an meinen Anwalt weitergeleitet. Ihren Vorschlag bez. der Zuständigkeit des AG werde ich an ihn weitergeben.

Ich trage mich mit dem Gedanken den Gasanbieter zu wechseln. Können über dieses Forum diesbezüglich Fragen und Antworten ausgetauscht werden?

MfG
Winfried Kopp

Offline Cremer

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E.ON Avacon verliert Prozess um Gaspreiserhöhungen vor dem LG Hannover
« Antwort #13 am: 03. Dezember 2009, 13:48:42 »
@Winfried Kopp,

dafür ist das Forum da. ;)
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Opa Ete

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E.ON Avacon verliert Prozess um Gaspreiserhöhungen vor dem LG Hannover
« Antwort #14 am: 03. Dezember 2009, 14:13:08 »
@Winfried Kopp

Etwas genauer bitte. Sie haben also einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen und diesem widersprochen. Dann hat Eon Avacon Klage eingereicht und sie haben vom Amtsgericht die Klageschrift bekommen  -richtig? Mich würde jetzt interessieren, auf was genau verklagt sie denn die Avacon? Ich meine jetzt nicht die Summe.

Gruß Opa Ete

 

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