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Autor Thema: EEG-Umlage  (Gelesen 14566 mal)

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Offline Christian Guhl

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EEG-Umlage
« Antwort #15 am: 27. Januar 2010, 10:24:50 »
Zitat
Original von BlackDas Problem der Spitzabrechnung hat sich damit erledigt.
Und alle in der Vergangenheit rechtswidrig (ohne Spitzabrechnung) in Rechnung gestellten EEG/KWKG-Abschläge werden den Kunden selbstverständlich erstattet ? Seit dem Urteil des LG Münster (21 O 221/04) vom 09.02.2005 ist bekannt, dass die Abschläge ohne Spitzabrechnung nicht an die Kunden hätten weitergegeben werden dürfen. Die gesamte Strombranche hat sich jahrelang über ein rechtskräftiges Urteil hinweggesetzt und Milliarden an Zusatzgewinnen eingefahren.

Offline Black

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EEG-Umlage
« Antwort #16 am: 27. Januar 2010, 10:58:52 »
Zitat
Original von Christian Guhl

Zitat
Original von BlackDas Problem der Spitzabrechnung hat sich damit erledigt.


Und alle in der Vergangenheit rechtswidrig (ohne Spitzabrechnung) in Rechnung gestellten EEG/KWKG-Abschläge werden den Kunden selbstverständlich erstattet ? Seit dem Urteil des LG Münster (21 O 221/04) vom 09.02.2005 ist bekannt, dass die Abschläge ohne Spitzabrechnung nicht an die Kunden hätten weitergegeben werden dürfen. Die gesamte Strombranche hat sich jahrelang über ein rechtskräftiges Urteil hinweggesetzt und Milliarden an Zusatzgewinnen eingefahren.

Wenn ich sagte, das Problem habe sich erledigt war das auf den jetzigen Zeitpunkt bezogen.

Für die Vergangenheit gilt:

In vielen Verträgen war geregelt, dass statt einer Spitzabrechnung eine vorher benannte Pauschale angesetzt wird. Das birgt auch für den Versorger ein Risiko. Denn in Zeiten steigender EEG Kosten hätten Spitzabrechnungen einen noch höheren Umlagewert bedeutet.

EEG Umlagen stellten auch keine \"eingefahrenen Zusatzgewinne\" der Energieversorger dar, sondern wurden 1:1 an die EEG Anlagenbetreiber ausgezahlt. Der Stromversorger hatte davon nichts.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline Christian Guhl

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EEG-Umlage
« Antwort #17 am: 27. Januar 2010, 11:56:04 »
Zitat
Original von Black
In vielen Verträgen war geregelt, dass statt einer Spitzabrechnung eine vorher benannte Pauschale angesetzt wird.
Das kann nur in Verträgen mit Großabnehmern gewesen sein. Beim normalen Haushaltskunden waren die Abschläge im Gesamtpreis versteckt. Die Höhe wurde noch nicht einmal auf der Rechnung ausgewiesen.
Zitat
Original von Black Denn in Zeiten steigender EEG Kosten hätten Spitzabrechnungen einen noch höheren Umlagewert bedeutet.
Voraussichtliche Steigerungen der EEG-Kosten wurden stets recht großzügig in die Abschläge einberechnet.
Zitat
Original von BlackDer Stromversorger hatte davon nichts.
Das wage ich zu bezweifeln. Wieso hat man sich denn jahrelang gegen eine Spitzabrechnung gewehrt, bzw. das Urteil des LG Münster einfach ignoriert ?
Bestimmt nicht, weil man im Falle einer Spitzabrechnung höhere Zahlungen erhalten hätte. Der Skandal ist doch, dass jahrelang gegen ein  Gerichtsurteil verstoßen wurde. Aber wahrscheinlich wird die Vergangenheit die Energieversorger einholen, wenn Kunden wegen gekürzter Stromrechnungen verklagt werden und diese sich unter anderem auf die Nichtigkeit der EEG/KWKG-Abschläge berufen.

Offline Black

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EEG-Umlage
« Antwort #18 am: 27. Januar 2010, 12:26:59 »
@ Christian Guhl

Da Sie pauschal für sämtliche Energieversorger sprechen kann ich keine Aussage treffen, ob die Pauschalen konkret vereinbart, versteckt und in welcher Höhe kalkuliert waren.

Spitzabrechnungen hat man deswegen durch Pauschalen ersetzt, weil der Abrechnungsaufwand zu hoch gewesen wäre. Gegen ein Urteil kann man nur \"verstoßen\" wenn man selbst Partei des Rechtsstreites war und entsprechend verurteilt wurde. Ein Urteil ist kein Gesetz.
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Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline jan_pb

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EEG-Umlage
« Antwort #19 am: 29. Januar 2010, 10:56:13 »
da ich bisher 16,8 cent / kwh bezahlt hab, heißt das, daß ich entsprechend meine abschlagzahlung auf 17,647 cent / kWh (ergibt sich aus : 16,8 + (2,047-1,2)) erhöhen muß ? sprich ich die EEG-Umlageerhöhung komplett tragen muß?

Offline superhaase

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EEG-Umlage
« Antwort #20 am: 29. Januar 2010, 11:02:10 »
@jan:
Nein.
Die Erhöhung der EEG-Umlage ergibt sich zu einem bedeutenden Teil daraus, dass die Großhandelspreise für Strom gesunken sind und auch die Netzkosten durch Herausrechnen der EEG-Anteile gesunken sind. Beides ergibt schon rein rechnerisch eine Erhöhung, ohne die wirklichen (geringeren) Steigerungen der EEG-Vergütungen zu berücksichtigen. Beides müsste also durch Einsparungen an anderer Stelle beim Versorger kompensiert werden: Beim Stromeinkauf und beim Netzentgelt.

Wenn man Widerspruch gegen die Strompreise eingelegt hat, muss man so eine Änderung der Berechnungsgrundlagen überhaupt nicht berücksichtigen. Entweder man hat einen Sondervertrag mit ungültigen Preisänderungsklauseln, oder man ist Tarifkunde und bestreitet die Billigkeit des Strompreises an sich.
In beiden Fällen ist es nicht angezeigt, von sich aus die Zahlungen wegen der EEG-Umlage zu erhöhen. Sie spielt in beiden Fällen keine Rolle.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline jan_pb

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EEG-Umlage
« Antwort #21 am: 29. Januar 2010, 14:06:17 »
danke sehr.

 

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