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Original von BlackDas Problem der Spitzabrechnung hat sich damit erledigt.
Original von Christian GuhlZitatOriginal von BlackDas Problem der Spitzabrechnung hat sich damit erledigt. Und alle in der Vergangenheit rechtswidrig (ohne Spitzabrechnung) in Rechnung gestellten EEG/KWKG-Abschläge werden den Kunden selbstverständlich erstattet ? Seit dem Urteil des LG Münster (21 O 221/04) vom 09.02.2005 ist bekannt, dass die Abschläge ohne Spitzabrechnung nicht an die Kunden hätten weitergegeben werden dürfen. Die gesamte Strombranche hat sich jahrelang über ein rechtskräftiges Urteil hinweggesetzt und Milliarden an Zusatzgewinnen eingefahren.
Original von BlackIn vielen Verträgen war geregelt, dass statt einer Spitzabrechnung eine vorher benannte Pauschale angesetzt wird.
Original von Black Denn in Zeiten steigender EEG Kosten hätten Spitzabrechnungen einen noch höheren Umlagewert bedeutet.
Original von BlackDer Stromversorger hatte davon nichts.
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