Energiepreis-Protest > Stadtwerke Düsseldorf

SWD droht mit gerichtlicher Geltendmachung

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Pedro:
Original Adonis:

--- Zitat ---Warum, und was würdest Du dann machen ?
--- Ende Zitat ---

Das kommt ganz auf die Art der Anfrage an. Eine Anfrage nur nach der \'\'Bonität\'\' ist für sich allein ja nichts besonderes, wird ja (leider fast) bei jedem Vertragsgeschäft mit einem gewissen Umfang gemacht. Selbst - wie bekannt - findet man Bankenanfragen hinter dem Rücken der  Kunden, die ein Häusle bauen wollen und  lediglich nach den Konditionen für einen Baukredit nachfragen.

Eine Bonitäts-Anfrage des Versorgers bei der Schufa kann m.E. auch nicht als \'Einschüchterung\'\' des Kunden gewertet werden. Hiervon merkt er ja i.d.R. nichts. Vielmehr ist das meistens die erste Stufe für einen beabscihtigten Mahnbescheid. Denn es macht für den Versorger wohl keinen Sinn, einen ernst gemeinten Mahnbescheid an Kunden zu schicken, die bereits in der Schuldnerliste des Amtsgericht stehen oder eine Privatinsolvenz laufen haben.
Dass \'\'Mahnbescheide\'\' in dieser Branche allerdings verschickt werden, um den Protestwiderstand zu brechen, ist zwischenzeitlich mehr als bekannt, und manchmal funktioniert es ja auch. Also abwarten, was passiert.
Bis zum Jahresende vom Versorger beantragte Mahnbescheide können ja noch in den nächsten Tagen eintreffen.

Ansonsten ist das, was man hier an dieser Stelle sagen kann, schon weiter oben ausgeführt.

Adonis:

--- Zitat ---Original von Pedro
Bis zum Jahresende vom Versorger beantragte Mahnbescheide können ja noch
in den nächsten Tagen eintreffen.
--- Ende Zitat ---
Anruf beim Mahngericht hat folgendes ergeben:
Die Stadtwerke haben einen Mahnbescheid gegen mich beantragt.....

Der ist aber noch nicht erlassen, und wird mir wohl in den kommenden Tagen
zugestellt werden.

Vielleicht habe ich ja das Glück, dass dieser Mahnbescheid mich nur einschüchtern
soll, und der Verein macht nach meinem Widerspruch nicht mehr weiter...

@Admin:
Eure Liste mit den Anwälten ist gut.... Nur habe ich keinen geeigneten gefunden,
weil die die für mich in Frage kommen, nach eigenen Angaben völlig überlastet
sind.
Bestünde die Möglichkeit, die List zu erweitern ?

Adonis:

--- Zitat ---Original von Adonis
Anruf beim Mahngericht hat folgendes ergeben:
Die Stadtwerke haben einen Mahnbescheid gegen mich beantragt.....
--- Ende Zitat ---
So,

Mahnbescheid ist am Donnerstag eingetroffen....

Aber die nehmen bezug auf Rechnungen, die ich nicht kenne, und die ich nie
erhalten habe......

bolli:

--- Zitat ---Original von Adonis
Mahnbescheid ist am Donnerstag eingetroffen....

Aber die nehmen bezug auf Rechnungen, die ich nicht kenne, und die ich nie
erhalten habe......
--- Ende Zitat ---
Egal, erstmal Kreuzchen machen, unterschreiben und ab damit zurück.
Wenn Sie Langeweile haben, können Sie ja parallel den SW D\'dorf diesen Sachverhalt mitteilen. Ich glaube aber persönlich nicht, dass das bei denen einen Unterschied macht.

Ausführliche Begründungen oder Rechtfertigungen können (müssen) in einem Klagefall (der ja auch mit dem Mahnbescheid nicht automatisch sicher ist) immer noch gegeben werden.

Cremer:
@Adonis,

Kreuzchen machen, Unterschrift drunter und ab.

Um so besser, wenn die zitierten Rechnungen falsch sein sollen. dann haben sie bereits einen Vorteil, wenns zur klage kommt.

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