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Autor Thema: SWD droht mit gerichtlicher Geltendmachung  (Gelesen 30718 mal)

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Offline nomos

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SWD droht mit gerichtlicher Geltendmachung
« Antwort #15 am: 29. Dezember 2009, 11:33:41 »
Zitat
Original von Adonis
Die Stadtwerke können aber bei der SCHUFA anfragen, ob ich in der Vergangenheit Zahlungsprobleme gemacht habe, und wie meine Bonität ist. (das scheint erfolgt zu sein)

Ich kann aber auch (und das ist nicht passiert) Daten an die SCHUFA melden, in denen steht, dass der Kunde XYZ einen Vertrag mit mir hat.
    Das wird immer nebulöser......Rechtsabteilung - SCHUFA-Auskunft ...

    Sorry, das verstehe ich immer weniger. Wenn eine SCHUFA-Auskunft vorliegt steht da ja etwas drin. Das sind dann Datenspeicherungen auf Grund von Meldungen der Vertragspartnern der SCHUFA (z.B. auch ein Energieversorgungsunternehmen), das \"scheint\" dann nicht nur so.

    Ist \"
Ich\" jetzt der Versorger der der SCHUFA etwa aus dem Vertragsverhältnis meldet (Zahlungstörung etc.)?
... und wurde etwas gemeldet das in der genannten Auskunft steht?

Erste Voraussetzung für eine Meldung wäre, dass Sie z.B. eine sogenannte SCHUFA-Klausel akzeptiert haben. Siehe nochmal hier:

SWD droht mit gerichtlicher Geltendmachung

Vielleicht fragen Sie die \"Rechtsabteilung\" (?) noch mal.
[/list]

Offline Adonis

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SWD droht mit gerichtlicher Geltendmachung
« Antwort #16 am: 30. Dezember 2009, 08:59:06 »
Zitat
Original von nomos
    Das wird immer nebulöser......Rechtsabteilung - SCHUFA-Auskunft ...
    Sorry, das verstehe ich immer weniger.
Ich versuche es nochmal zu erklären, habe mich falsch ausgedrückt:
Ich habe einen Onlinezugang bei der SCHUFA, und kann mir zu jeder tages-
und Nachtzeit meine aktuell gespeicherten Daten über mich dort anschauen.
(das meine ich mit SCHUFA-Auskunft).

Dabei habe ich festgestellt, dass die Rechtsabteilung der Stadtwerke dort eine
Anfrage hatte, wie es denn um meine Bonität bestellt ist.

Beispiel:
Ich möchte wissen, wie zahlungskräftig nemos ist:
Also frage ich bei der SCHUFA an, und bitte um Auskunft, wie denn die Bonität
von Nemos ist.

Die SCHUFA sagt mir dann, in einem Scorewert wie die so ist.

Kurzum, ich möchte gerne wissen, wie der Nemos sich gegenüber anderen
Zahlungsempfängern verhalten hat.

Das hat die SCHUFA denen mitgeteilt.

Ich werde auch im Januar ordentlich Rabatz machen, nur möchte ich ersteinmal
abwarten, ob nicht vielleicht doch noch ein Mahnbescheid zugestellt wird.

Wenn dernämlich nicht kommt, habe ich den Beweis, dass die Anfrage vollkommen
willkürlich und ohne jedwede Erklärung und vor allem ohne berechtigtes
Interesse erfolgte, und kann dann richtig loslegen.....

Offline bolli

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SWD droht mit gerichtlicher Geltendmachung
« Antwort #17 am: 30. Dezember 2009, 20:20:54 »
@adonis
Wichtig wäre auch, dass die Tatsache, das eine Abfrage erfolgte, nicht an andere weitergegeben wird. Ich weiss, dass im Bankenbereich da einiges an Unsinn läuft: Wenn da ein Berater bei einem Kreditwunsch ein falsches Feld bei der Schufa-Auskunft anklickt, wird die Abfrage wegen des Kredits nämlich mit in eine Auskunft aufgenommen, so das nach einer Zeit alle Banken wissen, dass man schon bei 5 Banken war und einen Kredit wollte. Nun steht man als potentieller Kreditnehmer bei der letzten Bank. Was wird die sich wohl wegen der vorigen fünf Anfragen denken ? Richtig: Kredit abgelehnt. Schlechte Bonität.

Also aufpassen, was da bei der Schufa hängenbleibt.

Offline Cremer

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SWD droht mit gerichtlicher Geltendmachung
« Antwort #18 am: 30. Dezember 2009, 22:34:37 »
@Adonis,

ein Online-Zugang bei Schufa für seine Daten kostet natürlich Geld, wenn man sich anmeldet, wie ich mir das angeschaut auf der Webseite habe.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Adonis

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SWD droht mit gerichtlicher Geltendmachung
« Antwort #19 am: 01. Januar 2010, 22:26:16 »
Zitat
Original von bolli
Wichtig wäre auch, dass die Tatsache, das eine Abfrage erfolgte, nicht an andere weitergegeben wird.
Also, ich habe mir natürlich auch schon Gedanken gemacht, und mache denen
natürlich gewaltig Feuer unterm Arsch:
Anfrage bei der SCHUFA folgte als angebliche Vertragsbeziehung mit mir als
Kleingewerbetreibender..... eine aktuelle Kundennummer oder so tauchte nicht
auf.

Ich werde meine Argumentation darauf stützen, dass hier ganz gezielt eine
Kreeditgefärdung erfolgte, da ja nachweislich dr Abfrage überhaupt kein Ver-
tragsverhältnis in der angegebenen Form bestand. Und dass man ganz geziehlt
in Kauf genommen hat, mich in meiner Kreditwürdigung heraubzuwürdigen, denn
die Anfrage hätte ja sonst auch anders erfolgen können, nämlich nicht durch
die Rechtsabteilung.

Wie ich aber schon sagte, will ich bis zur zweiten Januarwoche abwarten, und
dann lege ich los:
Ich denke mir, dass ein Strafantrag gegen die Staftwerke wegen Kredit-
gefärdung in der Sache angemessen ist, die SCHUFA wird zeitgleich darüber
informiert, dass ihr \"Partner\" scheinbar ohne Rechtsgrundlage sich Daten der
SCHUFA einholt, und vor allem werde ich der SCHUFA gegenüber mitteilen,
dass in dieser Sache ein Strafverfahren gegen ihr Mitglied anhänglich ist.

Ich bin schon bewusst, dass das Verfahren ohnehin eingestellt wird (weil der
Schuldige nicht zu ermitteln ist), aber ich denke mir, damit habe ich dann wieder
für etwas mehr Respekt dem Verbracher gegenüber getan.

Aber ich will jetzt abwarten, die Frist bis mir ein möglicher MB zugestellt werden
kann ist noch nicht abgelaufen....

Offline Pedro

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SWD droht mit gerichtlicher Geltendmachung
« Antwort #20 am: 02. Januar 2010, 12:31:30 »
@Cremer:
Zitat
ein Online-Zugang bei Schufa für seine Daten kostet natürlich Geld, wenn man sich anmeldet, wie ich mir das angeschaut auf der Webseite habe.  

Nein, das ist nicht der Fall. Wenn ich als Privatmensch wissen möchte, was die Schufa über mich gespeichert hat, kann ich mich auf der Schufa-Homepage über \'Meine Schufa-Auskunft\'\' dort anmelden. Nach Hinterlegung der abgefragten persönl. Daten (welche die Schufa ohnehin weiss   :) ), bekommt man einen sehr sicheren Zugang freigeschaltet:  Kostenlos! Diesen kann  nur ich allein abfragen, bei Beachtung der Regeln natürlich (z.B. pin-Nrn. usw.)
Auch die laufende Nutzung kostet nichts. Mache ich schon seit Jahren, ganz interessant!
 Mein Versorger hat dort noch keine Anfrage gestellt. Ich kann ihn davor auch nur warnen!!

Offline Cremer

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SWD droht mit gerichtlicher Geltendmachung
« Antwort #21 am: 02. Januar 2010, 17:39:18 »
@Pedro,

auch bei einer Registierung werden einmalig 15 € fällig.

Kostenlos ist nichts
MFG
Gerd Cremer
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Offline Pedro

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SWD droht mit gerichtlicher Geltendmachung
« Antwort #22 am: 02. Januar 2010, 18:37:41 »
Hallo Cremer,
sorry, aber ich ging von meiner Registrierung in 2006 aus. Da war es noch kostenlos! Wie ich (leider erst) eben nachgesehen habe, kostet es nun einmalig und zeitlich unbegrenzt 15,60 Euro.
Gruß
Pedro

Offline darkstar

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SWD droht mit gerichtlicher Geltendmachung
« Antwort #23 am: 03. Januar 2010, 15:57:12 »
Hab gehört demnächst ab 2010 gibt es jährlich 1 Selbstauskunft kostenlos.
Der Anfang jeder Katastrophe ist eine Vermutung

Offline Adonis

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« Antwort #24 am: 05. Januar 2010, 10:56:06 »
Zitat
Original von Pedro
Mein Versorger hat dort noch keine Anfrage gestellt. Ich kann ihn davor auch
nur warnen!!
Warum, und was würdest Du dann machen ?

LG
Adonis

Offline Pedro

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SWD droht mit gerichtlicher Geltendmachung
« Antwort #25 am: 05. Januar 2010, 11:41:33 »
Original Adonis:
Zitat
Warum, und was würdest Du dann machen ?

Das kommt ganz auf die Art der Anfrage an. Eine Anfrage nur nach der \'\'Bonität\'\' ist für sich allein ja nichts besonderes, wird ja (leider fast) bei jedem Vertragsgeschäft mit einem gewissen Umfang gemacht. Selbst - wie bekannt - findet man Bankenanfragen hinter dem Rücken der  Kunden, die ein Häusle bauen wollen und  lediglich nach den Konditionen für einen Baukredit nachfragen.

Eine Bonitäts-Anfrage des Versorgers bei der Schufa kann m.E. auch nicht als \'Einschüchterung\'\' des Kunden gewertet werden. Hiervon merkt er ja i.d.R. nichts. Vielmehr ist das meistens die erste Stufe für einen beabscihtigten Mahnbescheid. Denn es macht für den Versorger wohl keinen Sinn, einen ernst gemeinten Mahnbescheid an Kunden zu schicken, die bereits in der Schuldnerliste des Amtsgericht stehen oder eine Privatinsolvenz laufen haben.
Dass \'\'Mahnbescheide\'\' in dieser Branche allerdings verschickt werden, um den Protestwiderstand zu brechen, ist zwischenzeitlich mehr als bekannt, und manchmal funktioniert es ja auch. Also abwarten, was passiert.
Bis zum Jahresende vom Versorger beantragte Mahnbescheide können ja noch in den nächsten Tagen eintreffen.

Ansonsten ist das, was man hier an dieser Stelle sagen kann, schon weiter oben ausgeführt.

Offline Adonis

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SWD droht mit gerichtlicher Geltendmachung
« Antwort #26 am: 06. Januar 2010, 09:53:41 »
Zitat
Original von Pedro
Bis zum Jahresende vom Versorger beantragte Mahnbescheide können ja noch
in den nächsten Tagen eintreffen.
Anruf beim Mahngericht hat folgendes ergeben:
Die Stadtwerke haben einen Mahnbescheid gegen mich beantragt.....

Der ist aber noch nicht erlassen, und wird mir wohl in den kommenden Tagen
zugestellt werden.

Vielleicht habe ich ja das Glück, dass dieser Mahnbescheid mich nur einschüchtern
soll, und der Verein macht nach meinem Widerspruch nicht mehr weiter...

@Admin:
Eure Liste mit den Anwälten ist gut.... Nur habe ich keinen geeigneten gefunden,
weil die die für mich in Frage kommen, nach eigenen Angaben völlig überlastet
sind.
Bestünde die Möglichkeit, die List zu erweitern ?

Offline Adonis

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SWD droht mit gerichtlicher Geltendmachung
« Antwort #27 am: 14. Januar 2010, 19:01:11 »
Zitat
Original von Adonis
Anruf beim Mahngericht hat folgendes ergeben:
Die Stadtwerke haben einen Mahnbescheid gegen mich beantragt.....
So,

Mahnbescheid ist am Donnerstag eingetroffen....

Aber die nehmen bezug auf Rechnungen, die ich nicht kenne, und die ich nie
erhalten habe......

Offline bolli

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SWD droht mit gerichtlicher Geltendmachung
« Antwort #28 am: 15. Januar 2010, 10:08:48 »
Zitat
Original von Adonis
Mahnbescheid ist am Donnerstag eingetroffen....

Aber die nehmen bezug auf Rechnungen, die ich nicht kenne, und die ich nie
erhalten habe......
Egal, erstmal Kreuzchen machen, unterschreiben und ab damit zurück.
Wenn Sie Langeweile haben, können Sie ja parallel den SW D\'dorf diesen Sachverhalt mitteilen. Ich glaube aber persönlich nicht, dass das bei denen einen Unterschied macht.

Ausführliche Begründungen oder Rechtfertigungen können (müssen) in einem Klagefall (der ja auch mit dem Mahnbescheid nicht automatisch sicher ist) immer noch gegeben werden.

Offline Cremer

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SWD droht mit gerichtlicher Geltendmachung
« Antwort #29 am: 15. Januar 2010, 12:06:46 »
@Adonis,

Kreuzchen machen, Unterschrift drunter und ab.

Um so besser, wenn die zitierten Rechnungen falsch sein sollen. dann haben sie bereits einen Vorteil, wenns zur klage kommt.
MFG
Gerd Cremer
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