Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Preisänderungsklausel im Vertrag  (Gelesen 11743 mal)

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Offline e-non

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Preisänderungsklausel im Vertrag
« am: 20. November 2009, 18:38:55 »
Hallo,
ich habe einen Erdgasliefervertrag aus den 90\'er Jahren.

Dort steht unter Pkt. 2 ...für die Berechung des gelieferten Gases gilt das als Anlage beigefügte Preisblatt (Preisgruppe 1). ....

Diese Preisblatt ist Überschrieben mit \" Preise für Sondervertragskunden\".

Unten auf dem Blatt steht folgendes:

Preisänderungsklausel
Wird der Gasbezugspreis aufgrund seiner jeweils gültigen vertraglichen Änderungsklausel des Vorlieferanten geändert, so wird der Gaslieferpreis
entsprechend angepasst. Die Preisänderung kann sowohl in der Höhe als auch in der zeitlichen Wirksamkeit auf andere Abschnitte aufgeteilt werden.

Das zum einen.

Desweiteren ist im Vertrag zu lesen, ... im übrigen gilt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV)...... die mir auch in der Anlage zusammen mit dem Preisblatt, mit gleicher Post wie der Vertrag selbst, zugegangen ist.

In der Vergangenheit wurde mehrfach versucht den Sondervertrag zu kündigen.

Meine Frage an das Forum:
1. Habe ich tatsächlich einen Sondervertrag ( ich meine eigenlich schon, da das Thema ja ausführlich diskutiert worden ist, aber als Laie bin mir nicht ganz sicher)

2. Ist die Preisänderungsklausel auf dem angefügten Preisblatt von damals
tatsächlich unwirksam

Wenn dem so wäre, dann wäre ich doch in einer ganz guten Ausgangsposition für eine gerichtliche Auseinandersetzung?

Offline ESG-Rebell

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Preisänderungsklausel im Vertrag
« Antwort #1 am: 21. November 2009, 18:46:17 »
Zitat
Original von e-non
ich habe einen Erdgasliefervertrag aus den 90\'er Jahren.
So wie viele andere Kunden der ehemaligen Badenwerk GmbH auch.

Zitat
Original von e-non
In der Vergangenheit wurde mehrfach versucht den Sondervertrag zu kündigen.
So wie vielen anderen Kunden auch. Siehe etwa hier. In dem Punkt gibt es inzwischen Neuigkeiten. Siehe unten.

Zitat
Original von e-non
1. Habe ich tatsächlich einen Sondervertrag
Ja.

Zitat
Original von e-non
2. Ist die Preisänderungsklausel auf dem angefügten Preisblatt von damals
tatsächlich unwirksam
Es handelt sich um eine sog. Leistungsvorbehaltsklausel. Zwar bezieht sich die Klausel auf den Vorlieferantenvertrag, die ESG behält sich aber die Anwendung nach eigenem Gutdünken vor. Sie kann Kostensenkungen mit beliebiger Verzögerung weitergeben. Nach gefestigter Rechtsprechung hält die Klausel einer Inhaltskontrolle nach §307 BGB nicht stand.

Zitat
Original von e-non
Wenn dem so wäre, dann wäre ich doch in einer ganz guten Ausgangsposition für eine gerichtliche Auseinandersetzung?
Für Sie ja. Allerdings müssen Sie nicht selbst klagen (Feststellungsklage) sondern können ihre Zahlungen kürzen und auf eine Zahlungsklage der ESG warten.

Ich warte seit Juli 2006 darauf; andere ESG-Kunden noch länger.

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline reblaus

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Preisänderungsklausel im Vertrag
« Antwort #2 am: 21. November 2009, 19:08:04 »
@e-non
Sie haben einen Sondervertrag mit einer unwirksamen Preisänderungsklausel abgeschlossen. Die Unwirksamkeit der Klausel ergibt sich schon daraus, dass es der ESG freisteht in welcher Höhe und wann sie die Preisänderungen des Vorlieferanten weitergibt. Sie könnte damit alle Preiserhöhungen sofort weitergeben, die Preissenkungen jedoch erst verzögert oder gar nicht. Das benachteiligt Sie als Kunden unangemessen und ist nicht zulässig.

Die ESG kann den Vertrag allerdings ohne Angabe von Gründen ordentlich kündigen. Wenn in Ihrem Vertrag kein Kündigungsrecht vereinbart oder ausgeschlossen wurde, ergibt sich das Kündigungsrecht in entsprechender Anwendung der §§ 584, 624, 723 BGB. Dies wurde von BGH Beschl. v. 15.09.09 VIII ZR 241/08 erst kürzlich bestätigt.

Offline ESG-Rebell

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Preisänderungsklausel im Vertrag
« Antwort #3 am: 21. November 2009, 19:34:22 »
Zitat
Original von reblaus
Die ESG kann den Vertrag allerdings ohne Angabe von Gründen ordentlich kündigen. Wenn in Ihrem Vertrag kein Kündigungsrecht vereinbart oder ausgeschlossen wurde, ergibt sich das Kündigungsrecht in entsprechender Anwendung der §§ 584, 624, 723 BGB.
Nun - dies würde bedeuten, dass alle ehemaligen Sondervertragskunden mit den o.g. Voraussetzungen, denen erstmals im Mai 2007 ein neuer Sondervertrag angeboten und denen bei Nichtannahme gekündigt worden ist, sich inzwischen längst in der Grundversorgung der ESG befinden und schlimmstenfalls 30% mehr zahlen müssten. Um soviel liegt der Allgemeine Tarif über dem Sondertarif der ESG.

Ist der Fall eines Kunden, der Zahlungen aus Sondertarifen wegen §307, hilfsweise §315, gekürzt hatte und mittels Änderungskündigung in die Grundversorgung befördert worden ist, schon verhandelt worden?

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline e-non

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Preisänderungsklausel im Vertrag
« Antwort #4 am: 21. November 2009, 22:09:25 »
Erst einmal ein Dankeschön für die Bestätigungen, die sich auch mit meiner
Sicht der Dinge decken. Da lehnt man sich doch erst mal entspannt zurück.

Ich sehe mich also derzeit in einer unklaren Vertragssituation, der Versorger geht vermutlich von einer wirksamen Kündigung in die Grundversorgung aus, ich sehe mich, aus welchen Gründen auch immer(ich habe einen Vertrag!), noch in der komfortablen Situation einen Sondervertrag mit unzulässiger Preisanpassungsklausel zu haben. Klar, dass ich weiterhin auf die Preise von 2004 kürze. Ich habe auch nicht vor meinerseits zu Klagen (Feststellungsklage).

Stelle mir aber doch die Frage, mit welcher Berechtigung der Versorger von einem gekündigten Vertrag ausgehen kann
und wieso es nicht notwendig ist selbst aktiv zu werden, um eben die Klärung der Vertragssituation herbeizuführen.

Offline reblaus

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Preisänderungsklausel im Vertrag
« Antwort #5 am: 21. November 2009, 22:46:33 »
@e-non
Was heißt das, man hat versucht Ihnen zu kündigen? Haben Sie eine Kündigung erhalten? Erfolgt die Jahresabrechnung seither zu Grundversorgungsbedinungen? Welche Kündigungsfrist wurde eingehalten? Haben Sie widersprochen? Wie hat der Versorger gegebenenfalls reagiert?

Offline e-non

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Preisänderungsklausel im Vertrag
« Antwort #6 am: 21. November 2009, 23:09:19 »
- 1. Kündigung 2007
- danach Widerspruch
- 2. Kündigungsschreiben 2008 auf  31.8.08
- Widerspruch
- Jahresabrechnung ab 31.8.08 in der Grundversorgung.
- Kündigungsfristen wurden nicht eingehalten.
 -Widerspruch
- Keine Reaktion des Versorgers

Wer ist jetzt am Zuge?

Offline Cremer

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Preisänderungsklausel im Vertrag
« Antwort #7 am: 22. November 2009, 00:19:57 »
@e-non,

vermutlich Sie, indem Sie die Abschläge kürzen, eigene Jahresrechnungen erstellen und nur diesen Differenzbetrag zahlen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
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gerd@cremer-kreuznach.de

Offline e-non

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Preisänderungsklausel im Vertrag
« Antwort #8 am: 22. November 2009, 13:12:24 »
@Cremer
Das tue ich ja bereits seit mehreren Jahren, Danke für die Antwort.

Mir ist im Moment eher daran gelegen zu erfahren, wieso ich nicht aktiv gegen die Änderungskündigung vorgehen muss.

Offline bolli

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Preisänderungsklausel im Vertrag
« Antwort #9 am: 23. November 2009, 08:41:31 »
Weil der, der klagt, die Beweislast trägt.
In der Vergangenheit hat sich meist gezeigt, dass der Kläger oft in der defensiveren Position ist, da er quasi immer mit Argumenten \"vorlegen\" muss und der Beklagte mehr oder minder diese \"nur\" parieren muss.

Es gibt zwar auch immer einige Unverdrossene, die es von sich aus probieren, aber die Mehrheit wartet zu, zumal in den letzten Jahren doch einiges an Rechtssprechung dazu gekommen ist, was einem die Einschätzung der eigenen Lage erleichert. Und auch in den kommenden Monaten stehen da wohl noch einige Entscheidngen an.

Nicht verhehlen darf man aber das Risiko, dass man bei wirksamer Kündigung eben doch in der teureren Grundversorgung ist, weshalb man sich irgendwann bei günstiger Preislage (also vielleicht schon gerade nicht mehr jetzt, da Erhöhungen teilweise schon gelaufen sind) einen neuen Versorger suchen sollte, um Gewissheit zu haben, sonst ist der Preisvorteil aus dem alten Vertrag schnell wieder aufgebraucht.

Offline e-non

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Preisänderungsklausel im Vertrag
« Antwort #10 am: 23. November 2009, 09:26:03 »
o,k.
ich bin absoluter juristischer Laie.
Aber ich habe eine vertragliche Vereinbarung bezüglich der Kündigungsfristen, diese wurden 2007 sowie im 2. Kündigungsschreiben 2008 definitiv nicht eingehalten.

Dem Versorger wurde mitgeteilt, dass von einem weiterhin bestehenden Sondervertrag ausgegengen wird, hat nicht geantwortet und rechnet
seit Sep. 2008 in der Grundversorgung ab.

Frage, hat der Versorger die Möglichkeit eine wirksame Kündigung auszusprechen ohne dabei die damals vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen einzuhalten???

Offline reblaus

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Preisänderungsklausel im Vertrag
« Antwort #11 am: 23. November 2009, 10:08:10 »
Haben Sie eine Kündigungsfrist vereinbart, oder woraus schließen Sie, dass die Frist nicht eingehalten wurde?

Grundsätzlich müssen Sie damit rechnen, dass die Kündigung 2008 wirksam war. Auf Ihren Widerspruch kommt es dabei nicht an. Eine Kündigung ist eine einseitige Entscheidung des Kündigenden, und muss von Ihnen nicht akzeptiert werden. Weiterhin müssen Sie damit rechnen, dass die Kündigung falls die Kündigungsfrist fehlerhaft war, zum richtigen Kündigungstermin wirksam wird.

Bei der Beurteilung dieser Frage kommt es aber auf viele Details an. War die Kündigung als ordentliche oder außerordentliche Kündigung zu verstehen, etc.

@Bolli
Wer klagt trägt nicht unbedingt die Beweislast. Wer einen Anspruch geltend macht, trägt die Beweislast. Wer eine Einrede gegen diesen Anspruch geltend macht, trägt hierfür meistens die Beweislast. In der Regel wird derjenige der einen Anspruch geltend macht, die Klage einreichen, und den Anspruch beweisen müssen. Bei einer Feststellungsklage ist das jedoch nicht so.

Offline e-non

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Preisänderungsklausel im Vertrag
« Antwort #12 am: 23. November 2009, 10:59:26 »
@reblaus
die Kündigungsfrist ist im Vertrag vereinbart und beträgt 6 Monate zum Monatsende.

Die Kündigung im Jahr 2007 war datiert auf den \"\"TT,MM,JJJJ\" genaus so stand das im Kündigungschreiben im Sommer 2007.

Im Sommer 2008 wurde im Juni auf den 31.8. gekündigt und danach
in der Grundversorgung abgerechnet(Das Schreiben kam also also etwa 2 Mon. vom Kündigungstermin)

Selbst wenn die Kündigung trotzdem wirksam geworden ist, habe ich doch den Anspruch auf eine Abrechnung zum Grundversorgungstarif, ab dem tatsächlich gültigen Terim, also deutlich später als  Sep. 2008 ?

Offline reblaus

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Preisänderungsklausel im Vertrag
« Antwort #13 am: 23. November 2009, 11:18:47 »
Sie haben Anspruch darauf, bis zum Kündigungstermin zu den im Sondervertrag genannten Konditionen beliefert zu werden.

Fraglich ist in Ihrem Fall, warum das EVU von der Kündigungsfrist abgewichen ist. Wurden in dem Kündigungsschreiben irgendwelche Gründe für die Kündigung benannt?

Es muss geprüft werden, ob es sich bei der Kündigung im eine ordentliche Kündigung handeln sollte, oder aber ob eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen wurde. Eine außerordentliche Kündigung wird unwirksam sein, weil die Gründe dafür fehlen dürften.

Allerdings kommt eine Umdeutung einer an sich unwirksamen Kündigung in eine wirksame Kündigung mit einer vereinbarten Kündigungsfrist nach § 140 BGB in Betracht. Sie müssen daher damit rechnen, dass der Sondervertrag zum 31.12.2008 geendet hat.

Offline jonas93

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Preisänderungsklausel im Vertrag
« Antwort #14 am: 24. November 2009, 09:44:28 »
Hallo, liebe Mitstreiter,
1. Auch mir wurde mein langjähriger Vertrag aus dem Jahr 1994 mit Datum - tt.mmmm.JJJJ - zum zum 30.9.07 mit dem Verweis auf die neuen Bedingungen der GasGVV gekündigt, ohne die Kündigungsfrist einzuhalten
2. Mein Widerspruch gegen die Kündigung und Forderung auf fortsetzung des alten Vertrages
3. Abrechnung teilweise mit Sondertarif und teilweise mit Grundtarif im Oktober 2007
4. Widerspruch gegen die Rechnung und erneut gegen die Kündigung
5. Erneute Kündigung des Vertrags zum 31.08.2008 - ordentlich unterschrieben - wieder mit der Begründung der Bedingungen der neuen GasGVV
6. Abrechnung vom Oktober 2007 wurde seitens des Versorgers im Juli 2008 \"korrigiert\" mit dem Tarif PG1 abgerechent (also Sondervertragskunden-tarif(
7. Widerspruch gegen diese geänderte Abrechnung und erneuter Widerspruch gegen die Kündigung vom August 2008
8. Übersendung des Preisblattes mit den Sonderpreisen gültig ab Oktober 2008 seitens des Versorgers
9. Jahresabrechnung im Oktober 2008 mit dem Tarif PG1
10.Mein Widerspruch gegen die Jahresrechnung 2008 - wie all die Jahre zuvor - und Kürzung auf Preise von Oktober 2004
11. seitdem immer wieder Zusendung der Preisblätter für die Erdgasversorgung zu Sonderpreisen
12. Abrechnung im Oktober 2009 zu den Tarifen - Heizgastarif (bis 5.11.06 ) und ESW Erdgas GewerbePlus (ab 5.11.08 )
13. Mein immerwährender Widerspruch gegen die jahresrechnung und Kürzung der Zahlungen


-- Bin ich nun Sondervertragskunde - habe ich noch einen Sondervertrag oder ist eine der Kündigungen wirksam?
-- Weiß Erdgas Südwest eigentlich noch, was sie wollen?
-- Ich blicke langsam nicht mehr ganz durch

Beste Grüße aus dem Kraichgau

jonas93

 

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