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BdEV-Informationen zu \"Sofortigem Anerkenntnis\" unrichtig?

<< < (19/26) > >>

Black:

--- Zitat ---Original von Gas-Rebell
Selbst wenn dem so sein sollte, ist der dem EVU entstehende Aufwand nicht als \"unbillig\" zu betrachten. Dies insbesondere schon nicht, weil regelmäßig nur wenige rechtlich aufgeklärte Verbraucher ein entsprechendes Erklärungsangebot abgeben werden und...
--- Ende Zitat ---

Ich sehe das anders. Dieses \"Erklärungsangebot\" muss nur Eingang in ein \"Musterschreiben\" finden, schon hat das EVU diese Kundenforderug in Masse. Es geht auch nicht um Aufwand, sondern um Sicherheit. Eine solche Erklärung des Kunden ist aus den bereits dargestellten Gründen für das EVU nicht sicher, sondern nur ein Feigenblatt.

Mag sein, dass Sie das anders sehen, aber es ist nicht an Ihnen diese Entscheidung zu treffen. Und solange es keinen Fall gibt, bei dem Kunden nach Erstellung des Gutachtens noch kostenfrei anerkennen konnten kann dem EVU dazu nicht geraten werden.

Gas-Rebell:

--- Zitat ---Original von Black
Ich sehe das anders. Dieses \"Erklärungsangebot\" muss nur Eingang in ein \"Musterschreiben\" finden, schon hat das EVU diese Kundenforderug in Masse.
--- Ende Zitat ---
Und selbst wenn es so käme, wieviel Verbraucher werden dann tatsächlich die entsprechenden Nachweise tatsächlich prüfen wollen und fachlich auch können?


--- Zitat ---Es geht auch nicht um Aufwand, sondern um Sicherheit. Eine solche Erklärung des Kunden ist aus den bereits dargestellten Gründen für das EVU nicht sicher, sondern nur ein Feigenblatt.
--- Ende Zitat ---
Die zivilrechtliche Erklärung weist einen mindestens genauso hohen Grad an Sicherheit auf, wie eine strafrechtliche Verpflichtung aus § 353d StGB. Und eine solche hat der BGH bereits ausdrücklich als nicht von vorherein ungeeignet bezeichnet, den Geheimhaltungsinteressen des EVU Genüge zu tun.


--- Zitat ---Mag sein, dass Sie das anders sehen, aber es ist nicht an Ihnen diese Entscheidung zu treffen. Und solange es keinen Fall gibt, bei dem Kunden nach Erstellung des Gutachtens noch kostenfrei anerkennen konnten kann dem EVU dazu nicht geraten werden.
--- Ende Zitat ---
Stellen Sie sich vor, auch das wusste ich, dass letztlich die Gerichte und nicht ich die Entscheidung treffen. ;)
Im Übrigen wird es dann wohl Zeit, dass so ein Fall geschaffen wird. Der BdEV sollte dazu vielleicht schon mal - wie von Ihnen angeregt - einen Musterbrief mit entsprechendem Erklärungsangebot entwickeln, das die Verbraucher dann schon rein vorsorglich an ihre EVU senden können. Im Klagefall dürfte sich dann weiteres ergeben.

Black:

--- Zitat ---Original von Gas-Rebell

Stellen Sie sich vor, auch das wusste ich, dass letztlich die Gerichte und nicht ich die Entscheidung treffen. ;)
Im Übrigen wird es dann wohl Zeit, dass so ein Fall geschaffen wird. Der BdEV sollte dazu vielleicht schon mal - wie von Ihnen angeregt - einen Musterbrief mit entsprechendem Erklärungsangebot entwickeln,...
--- Ende Zitat ---

Die Entscheidung, ob außergerichtlich Kunden Einsicht gewährt wird oder nicht, treffen noch nicht einmal die Gerichte sondern nur das EVU selbst.

Das so ein \"Fall geschaffen\" wird, darauf warte ich schon lange. Seltsam, das dies bisher unterlassen wurde, denn § 315 Klagen, bei denen das EVU obsiegt hat gibt es ja schon einige, auch sind derzeit viele witere Verfahren noch anhängig.

Wenn sich herausstellen würde, dass die dort betroffenen Kunden durch ein nachträgliches \"sofotiges\" Anerkenntnis die teuren Gutachterkosten hätten nicht tragen müssen, dann ist das wohl ein Haftungsfall für die beteiligten Verbraucheranwälte

Gas-Rebell:

--- Zitat ---Original von Black Die Entscheidung, ob außergerichtlich Kunden Einsicht gewährt wird oder nicht, treffen noch nicht einmal die Gerichte sondern nur das EVU selbst.
--- Ende Zitat ---
Selbstverständlich. Hoffentlich auch wohlüberlegt.


--- Zitat ---Das so ein \"Fall geschaffen\" wird, darauf warte ich schon lange. Seltsam, das dies bisher unterlassen wurde, denn § 315 Klagen, bei denen das EVU obsiegt hat gibt es ja schon einige, auch sind derzeit viele witere Verfahren noch anhängig.
--- Ende Zitat ---
Mir scheint eher die Zahl der Verfahren zu überwiegen, in denen das EVU unterlegen ist.
Ansonsten ist im Vorfeld bisheriger Streitigkeiten anscheinend noch niemand auf die Idee gekommen, mittels eines Angebots auf Abgabe einer strafbewehrten Vertraulichkeitserklärung die Rechtsentwicklung voranzutreiben. Umso mehr sollte der BdEV dies mal anregen.


--- Zitat ---Wenn sich herausstellen würde, dass die dort betroffenen Kunden durch ein nachträgliches \"sofotiges\" Anerkenntnis die teuren Gutachterkosten hätten nicht tragen müssen, dann ist das wohl ein Haftungsfall für die beteiligten Verbraucheranwälte.
--- Ende Zitat ---
Die Voraussetzungen dürften im Einzelfall zu prüfen sein.

Black:

--- Zitat ---Original von Gas-Rebell


--- Zitat ---Das so ein \"Fall geschaffen\" wird, darauf warte ich schon lange. Seltsam, das dies bisher unterlassen wurde, denn § 315 Klagen, bei denen das EVU obsiegt hat gibt es ja schon einige, auch sind derzeit viele witere Verfahren noch anhängig.
--- Ende Zitat ---
Mir scheint eher die Zahl der Verfahren zu überwiegen, in denen das EVU unterlegen ist.
--- Ende Zitat ---

Bei Streit um Preisanpassungsklauseln in Sonderverträgen ist das der Fall (gerade E.ON bekleckert sich hier nicht mit Ruhm) aber bei der reinen Billigkeitskontrolle sind mir viele Entscheidungen zugunsten des EVU bekannt und nur wenige (dank reblaus) bei denen ein unbilliger Preis festgestellt wurde.

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