Preisgünstig heißt sicher nicht auch AGB-freundlich. Habe mal reingeschaut. Einiges ist verbraucherfeindlich und m.E. teilweise unwirksam. Wer den goldgas-Preis spannend empfindet, sollte vorher folgendes bedenken:
Der Vertrag wird zwar als unbefristet bezeichnet, die ersten 11 Monate gelten aber als unkündbar. Danach tritt jeweils die automatische Vertragsverlängerung von weiteren 11 Monaten ein. Dieses ist ja noch zu verkraften, aber:
Für den Verlängerungszeitraum gilt der Preis \" den goldgas SW für Neukunden (des Tarifs goldgastrend ) für den ersten des Monats, der dem Beginn des Verlängerungszeitraums vorausgeht, in seinem Tarifrechner für diesen Tarif auf der Internet-Homepage
http://www.goldgas.de für den Lieferort veröffentlicht hat \".
Fazit: Der Kunde muß sich laufend auf der Homepage mittels Tarifrechner informieren, wenn er den Gaspreis für das nächste Jahr erfahren will, und ggf. rechtzeitig kündigen will. Denn von einer evtl. Preisanpassung erfährt er nur dann schriftlich, wenn sie innerhalb des laufenden 1-jährigen Lieferperiode wirksam werden soll. Auf den Kunden kommt eine recht unruhige Zeit zu....
Aber schon zu Beginn des goldgas-Zeitalters kann es zu Problemen kommen: Die Auftragsannahme durch goldgas ist dann vorgesehen, wenn die Belieferung möglich und geklärt ist. Den ahnungslosen Kunden kann allerdings das folgende Kündigungsrecht treffen:
\" 4.2 Sofern der Kunde aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht innerhalb einer
Frist von vier Monaten ab Auftragserteilung durch goldgas SW beliefert werden kann, haben goldgas SW und der Kunde die Möglichkeit, den Gasliefervertrag mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen. \"
Es gibt noch weitere Mankos (z.B. unter 9. und 14.4), wofür sich der BdE und die Verbraucherverbände interessieren sollten. Vielleicht meldet sich sogar jemand von goldgas zu den Themen. Dann würde es hier richtig spannend. :]