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Autor Thema: goldgas - AGB  (Gelesen 24635 mal)

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Offline xy78

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goldgas - AGB
« Antwort #15 am: 23. November 2009, 16:30:24 »
ist doch nicht verwirrend, ich habs gleich richtig verstanden  ;)
ganz einfach, der goldgas trend-tarif ist ein 12-monatsvertrag, klar das man da nicht kündigen kann (außer bei preisänderungen).
bei der verlängerung fängt das dann wieder von vorne an, wenn man bei trend bleibt.
verstanden???
Ich hafte nur für das was ich sage/schreibe, nicht für das was Ihr versteht  :D

Offline Zeus

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goldgas - AGB
« Antwort #16 am: 23. November 2009, 17:02:52 »
@xy78

Bedauere. Habe gar nichts verstanden. Mag daran liegen, daß ich versuche genau das zu verstehen was ich auch lese. Sie haben meine beide Fragen nicht beantwortet. Und jetzt kommt eine weitere hinzu  :
3) Warum § 5.1 AGB, wenn man sowieso nur Verträge anbietet auf  dessen Inhalt  alle angebotenen  Produkte keine Anwendung finden können ?

Offline crexi

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goldgas - AGB
« Antwort #17 am: 23. November 2009, 18:21:27 »
@xy78 sagt: \"Ganz einfach\".....
So geht es aber nicht, wie sich goldgas und xy78 das gedacht haben.
Wenn sich ein Vertrag mangels Küdigung verlängert, dann gilt wohl erst einmal der ursprüngliche Vertrag. Dazu gehört auch der Preis. Wenn in der generellen AGB steht, dass Preisänderungen textlich mitgeteilt werden, dann faßt jeder Verbraucher diese Bestimmung als normal und gerecht auf. Wenn dann aber in einem Anhang völlig überraschend etwas ganz anders in punkto Preisveränderung \"bestimmt\" wird, wonach sich der Kunde nicht mehr auf eine Mitteilung verlassen kann, dann kann man dieses Geschäftsgebaren nur noch als Bauernfängerei betrachten. Weshalb der AGB-Verfasser diese Bestimmung erfunden hat, kann man sich denken: Der Normalkunde rechnet nicht damit, dass er alle 11 Monate den Tarifrechner von goldgas in Anspruch nehmen muss, um den \"neuen Preis\" zu erfahren usw usw. (! Dieser Neukundenpreis kann übrigens in jeder Sekunde  vom Anwender neu auf die Site eingesetzt werden! Eine recht unruhige Zeit wird dem Kunden bevorstehen!)-
Diese Situation kann man nur akzeptieren, wenn klar von einem Vertrag gesprochen wird, der nach einem Jahr endet. Basta! Nichts weiteres in punkto Verlängerung oder ähnlichem!
Fazit: Als Überraschungsklausel ist sie unwirksam. Ganz einfach.....

Offline xy78

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goldgas - AGB
« Antwort #18 am: 24. November 2009, 07:04:47 »
@Zeus
gute frage, keine ahnung, müssen sie dem geschäftsführer (=rechtsanwalt) fragen  ;)

@crexi
wieso mangels kündigung??
ich schließe einen vertrag für 12 monate ab. will ich dabei bleiben, kündige ich nicht nach 11 monaten.
wieso kommen sie ständig mit neukundenpreis??? der preis wo auf der homepage unter meine postleitzahl steht, gilt für wechselwillige, sowie für bestehende kunden unter meiner PLZ - bei goldgas trend.
wenn goldgas die preise an meinem wohnort erhöhen will, werde ich sowieso benachrichtigt, und kann kündigen.
Ich hafte nur für das was ich sage/schreibe, nicht für das was Ihr versteht  :D

Offline Cremer

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goldgas - AGB
« Antwort #19 am: 24. November 2009, 11:42:26 »
Nach ablauf der Festpreisfrist wird sich goldgas hüten, dem Kunden neue preise mitzuteilen.
Goldgas pocht auf die Vergesslichkeit der Kunden rechtzeitig sich nach neuen preiswerten Tarifen auf dem Gasmarkt umzusehen. Sie hoffen, dass der Kunde bei Goldgas bleibt und die neuen, höheren Preise schluckt.

deshalb ist es so kompliziert verklausuliert.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Zeus

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goldgas - AGB
« Antwort #20 am: 24. November 2009, 11:47:08 »
@xy78

Sehen Sie, genau das wollte ich ihnen aufzeigen. Man unterschreibt einen Vertrag, ohne eine Ahnung zu haben warum einzelne Formulierungen in den beigelegten AGB\'s so gestaltet wurden. Dies nenne ich leichtfertig und eigentlich nicht nachahmenswert.
Sogar Verivox, als Partner von Goldgas, bewertet die AGB\'s des Unternehmens, nur mit \"befriedigend\". Von mir würden sie höchstens \"ausreichend\" erhalten.

Offline xy78

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goldgas - AGB
« Antwort #21 am: 24. November 2009, 14:55:43 »
@Cremer
was für ein festpreis????
der trend-tarif ist kein festpreistarif!! der kann jederzeit hoch oder runtergehen. erst informieren, bevor man sowas schreibt.

@Zeus
nun, könnte auch daran liegen, das ich kein studierter bin (weder anwalt noch sonstiges). heutzutage versteht der normalbürger eh kein amtsdeutsch, weder im steuerrecht, noch in formulierungen in gesetzen usw.  ;)
wer sagt, das ich den vertrag unterschrieben habe??? das hat mein vermieter gemacht (=Vater)  :P



jetzt betone ich´s zum 3. mal (vielleicht verstehts dann endlich mal einer, oder mehrere *gg*). der neukundenpreis entspricht beim trend-tarif den aktuellen preis!! es gibt schließlich weder einen neukundenbonus, noch vergünstigungen im 1. jahr. d.h. es gibt keinen neukundenpreis
Ich hafte nur für das was ich sage/schreibe, nicht für das was Ihr versteht  :D

Offline Zeus

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goldgas - AGB
« Antwort #22 am: 24. November 2009, 15:58:42 »
@xy78

Auch die einfache deutsche Sprache scheint Ihnen Schwierigkeiten zu bereiten. Niemand hat behauptet, dass Sie den Vertrag unterschrieben haben. Dass man aber keinen Vertrag unterschreiben sollte, ohne einzelne Formulierungen genaustens überprüft zu haben, gilt auch für den Herrn Papa. :P
Cremer hat offensichtlich die Tarife goldgas12 und goldgas24 angesprochen, die ebenfalls im Anhang beinhaltet sind, und da hat er recht. :P

Offline xy78

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goldgas - AGB
« Antwort #23 am: 24. November 2009, 20:46:00 »
@Zeus
in ihrem letzten beitrag hatten sie mich direkt angesprochen, daher ging ich automatisch davon aus  ;)
vorallem die wörter \"nicht nachahmenswert\" besiegeln dies spätestens  :P
mir is egal was mein papa unterschreibt, ich hafte dafür ja nit  :P
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Offline Cremer

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goldgas - AGB
« Antwort #24 am: 24. November 2009, 21:21:05 »
@XY,

ich meine natürlich goldgas 12 und goldgas 24

Hatte mich bereits vor längerer Zeit mit Goldgas beschäftigt.

Ich meine, die AGB\'s sind deutlich genug und zu verstehen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline xy78

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goldgas - AGB
« Antwort #25 am: 25. November 2009, 06:48:24 »
ich rede die ganze zeit schon nur vom trend-tarif  ;)


Zitat
Original von Cremer

Ich meine, die AGB\'s sind deutlich genug und zu verstehen.

sag ich doch. selbst als laie kann man es verstehen - was für manche anscheinend schon zu schwer is  :D
Ich hafte nur für das was ich sage/schreibe, nicht für das was Ihr versteht  :D

Offline Opa Ete

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goldgas - AGB
« Antwort #26 am: 25. November 2009, 09:22:35 »
selbst Verivox gibt den AGBs 3 Flammen, d.h. sind wirklich akzeptabel.
Gruß Opa Ete

Offline Zeus

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« Antwort #27 am: 25. November 2009, 10:20:45 »
@Opa Ete
Verivox ist Geschäftspatner von Goldgas und erteilt den AGB\'s nur 3 Flammen. Dies bedeutet gerade einmal \"befriedigend\". Einem Geschätspartner wird man wohl keine schlechtere Einstufug zumuten. Auch TelDaDax erhält drei Flammen. Entega und Mainova hingegen fünf. LichtBlick bekommt vier.

Offline reblaus

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goldgas - AGB
« Antwort #28 am: 25. November 2009, 10:34:16 »
Die AGB der Goldgas sind weit davon entfernt, gut zu sein. Die Preisanpassungsklausel ist vermutlich zumindest in der von mir unterschriebenen Version unwirksam.

Das Tarifsystem mit den Wahlmöglichkeiten zwischen flexiblem Markttarif und ein- bzw. zweijähriger Preisgarantie ist dagegen sehr verbraucherfreundlich gestaltet.

Der Anbieterwechsel hat in zwei Fällen völlig problemlos geklappt. In einem dritten Vertrag liegt das Problem beim Altlieferanten, der die Kündigung verschlampt und uns daher beim Netzbetreiber nicht abgemeldet hat. Auch hier hat die Hotline von Goldgas sehr professionell und unbürokratisch geholfen.

Wir haben in Deutschland den Anspruch wenn ein neues Produkt oder ein neues Unternehmen am Markt auftritt, von diesem sofort Perfektion zu verlangen. Gelingt dies nicht, sind wir schnell dabei mit Häme und Spott eine angebliche Unfähigkeit zu kolportieren, siehe Airbus A 380.

Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen, aber mancher Geselle hat sich später als Genie erwiesen.

Ich bin sehr zuversichtlich, dass Goldgas mit ihrer Geschäftsidee Erfolg haben werden. Das meiste machen sie heute schon richtig. Das kann man von vielen \"alten Hasen\" im Markt nicht behaupten.

Offline Cremer

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goldgas - AGB
« Antwort #29 am: 25. November 2009, 13:07:13 »
@reblaus,

die Preise von Goldgas, speziell goldgas trend, sind bei uns die Günstigsten.

Hätte ich nicht die Preise vom September 2004 der SW KH, würde ich sofort zu Goldgas wechseln.

Dies wird auch auf unserer öffentlichen Informationsveranstaltung am 4.12.09 empfohlen werden.

Mit den AGB\'s gebe ich Ihnen recht, dass diese gut sein sollen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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