Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: goldgas - AGB  (Gelesen 24448 mal)

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Offline crexi

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goldgas - AGB
« am: 16. November 2009, 19:04:44 »
Preisgünstig heißt sicher nicht auch AGB-freundlich. Habe mal reingeschaut. Einiges ist verbraucherfeindlich und m.E. teilweise unwirksam. Wer den goldgas-Preis spannend empfindet, sollte vorher folgendes bedenken:
Der Vertrag wird zwar als unbefristet bezeichnet, die ersten 11 Monate gelten aber als unkündbar. Danach tritt jeweils die automatische Vertragsverlängerung von weiteren 11 Monaten ein. Dieses ist ja noch zu verkraften, aber:
Für den Verlängerungszeitraum gilt der Preis \" den goldgas SW für Neukunden (des Tarifs goldgastrend ) für den ersten des Monats, der dem Beginn des Verlängerungszeitraums vorausgeht, in seinem Tarifrechner für diesen Tarif auf der Internet-Homepage http://www.goldgas.de für den Lieferort veröffentlicht hat \".

Fazit: Der Kunde muß sich laufend auf der Homepage mittels Tarifrechner informieren, wenn er den Gaspreis für das nächste Jahr erfahren will, und ggf. rechtzeitig kündigen  will. Denn von einer evtl. Preisanpassung erfährt er nur dann schriftlich, wenn sie innerhalb des laufenden 1-jährigen Lieferperiode wirksam werden soll. Auf den Kunden kommt eine recht unruhige Zeit zu....

Aber schon zu Beginn des goldgas-Zeitalters kann es zu Problemen kommen: Die Auftragsannahme durch goldgas ist dann vorgesehen, wenn die Belieferung möglich und geklärt ist. Den ahnungslosen Kunden kann allerdings das folgende Kündigungsrecht treffen:
\" 4.2 Sofern der Kunde aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht innerhalb einer
Frist von vier Monaten ab Auftragserteilung durch goldgas SW beliefert werden kann, haben goldgas SW und der Kunde die Möglichkeit, den Gasliefervertrag mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen. \"  

Es gibt noch weitere Mankos (z.B. unter 9. und 14.4), wofür sich der BdE und die Verbraucherverbände interessieren sollten. Vielleicht meldet sich sogar jemand von goldgas zu den Themen. Dann würde es hier richtig spannend. :]

Offline xy78

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goldgas - AGB
« Antwort #1 am: 17. November 2009, 14:23:29 »
also ich bin davon unbeeindruckt, denn:

1. habe ich ab 01.12.09 den goldgas trend tarif schon  ;)
2. ist goldgas bei mir der günstigste Anbieter vom Arbeitspreis her (3,64 cent pro Kwh)
3. bei Preisänderungen jeder ein Kündigungsrecht hat

also seh ich deine einwände gelassen entgegen.
liegt wohl auch an meiner Gegend, in und um Würzburg \"herrscht\" Gasuf (Grundversorger).
10km weiter weg von mir (östlich, nördlich und südlich) müßen die goldgaskunden schon ca 4,60 cent pro Kwh bezahlen - anscheinend ist bei mir in der Nähe ein Gasdepot wo es eingespeist wird *freu*.

das mit der Kündigung bei Nichtversorgung ist doch ein logischer Schritt, wenn die nicht liefern können, oder es noch zu teuer in manchen Gegenden ist, wird der Vertrag aufgelöst. seh da kein problem.
es heißt ja schon beim Abschluß bzw Auftragsschreiben, das wenn es nicht geht, der Vertrag nicht zu stande kommt
Ich hafte nur für das was ich sage/schreibe, nicht für das was Ihr versteht  :D

Offline Zeus

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goldgas - AGB
« Antwort #2 am: 17. November 2009, 14:44:39 »
@crexl

Wer seinen Versorger wechseln will (meistens geschieht dies aus Preisgründen), sollte immer die vorgelegte Verträge und AGBs sorfältig lesen bevor er einen solchen Wechsel vornimmt. Wer dies nicht tut, ist selbst daran schuld wenn er später unangenehme Überraschungen erlebt.
Einen Vorwurf kann man Goldgas nicht machen, das Unternehmen sagt klar und deutlich wie lange die angebotene Verträge laufen und wie sie kündbar sind. Dies ist auch bei Verivox gut ersichtlich.
Wer sich nicht die Mühe machen will richtig durchzulesen und wenigstens nach einigen Monate immer wieder einen Preisvergleich vorzunehmen,  bleibt am besten bei seinem lokalen Versorger, der für ihn direkt ansprechbar ist und bei dem (meistens freundliche) MitarbeiterInnen ihm alles vorkauen. Dafür muss er halt dann auch auf die Chance verzichten eventuell ein paar hundert € einzusparen ;).

Offline xy78

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goldgas - AGB
« Antwort #3 am: 17. November 2009, 14:58:49 »
einen Preisvergleich muß man doch garnicht machen, wie gesagt, Preisänderungen werden 8 Wochen vorher per Schreiben angekündigt, entweder man billigt ein, wiederspricht, oder kündigt seinen Vertrag.
zu meinem Grundversorger möchte ich eigentlich nicht mehr zurück, unfreundliches Personal, usw. -schaut mal bei Verivox nach Gasuf, da unter alle Leserbewertung anzeigen, werdet sehen was andere dazu sagen  ;)
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Offline crexi

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goldgas - AGB
« Antwort #4 am: 17. November 2009, 19:48:28 »
Über die Binsenweisheiten, die @Zeus zum Besten gibt und hier schon oft genug herunter geleiert worden sind, kann man getrost hinweg lesen.
@xy78: Habe mich wohl nicht deutlich genug ausgedrückt.

1.Mir geht es ähnlich. Preis gut; Gazprom auch gut.

2.Meine Zitate aus den beiden AGB´s bzw. Anmerkungen dazu sollten den Zweck haben, a) vor den für Laien unerwarteten Klauseln zu warnen und b) hier über die verbraucherfeindlichen und überraschenden Klauseln evtl. zu diskutieren und mit anderen zu vergleichen. Für AGB-Kenner und Kleindruck-Unerschrockene war mein Beitrag nicht vornehmlich gedacht (Druckgröße 5 !!!).

3.Wenn \" Unbefristet \" drauf steht, dann muß auch \" Unbefristet \" drin sein. Statt dessen ist man laut AGB durchgehend für jeweils ein Jahr gebunden. Ist aber sekundär. Der Knaller ist folgender:

4.a) Die Preisanpassung seitens goldgas ist, wenn sie im Laufe der Vertragslaufzeit gelten soll, ganz normal in den AGB formuliert. b) Das Überraschende ist aber, dass wenn der Kunde nicht auf einen anderen Tarif umsteigt oder nicht vom Kündigungsrecht (vor dem 11. Monat) Gebrauch macht, der evtl. neue Tarif gilt, den der Kunde nicht ohne weiteres kennen wird. Denn er ist ihm  n i c h t  schriftlich mitzuteilen! Und gilt dann weitere 12 Monate!!! Diese Klausel ist so versteckt und für einen Normalverbraucher überraschend, dass ich sie für unwirksam halte.

Für das Forum halte ich diese Hinweise für so wichtig und informativ, dass das Thema in einen neuen Thread unter dem Zusatz \" goldgas \" gehört.

Offline DieAdmin

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goldgas - AGB
« Antwort #5 am: 17. November 2009, 20:11:15 »
Zitat
Original von crexi
Für das Forum halte ich diese Hinweise für so wichtig und informativ, dass das Thema in einen neuen Thread unter dem Zusatz \" goldgas \" gehört.

Find ich auch. Man muss nun nicht alles in einen Thread pressen.

Abgelöst ab diesen Beitrag: goldgas - Der neue goldene Stern am Versorgerhimmel?

Offline Cremer

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goldgas - AGB
« Antwort #6 am: 17. November 2009, 20:13:47 »
@crexi,

na, haben wir da schon wieder eine möglicherweise ungültige AGB :evil:
MFG
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Offline xy78

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goldgas - AGB
« Antwort #7 am: 17. November 2009, 20:17:33 »
komisch, auf deren Homepage steht das anders
kleiner Auszug:

<>


Quelle:  
http://goldgas.de/privat/index.php?option=com_content&task=view&id=29&Itemid=55
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Offline xy78

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goldgas - AGB
« Antwort #8 am: 17. November 2009, 20:43:35 »
weis ja nicht, ob die ganze AGB, die ihnen vorliegt (evtl ne alte Form??), gelesen wurde....

Auszug - Punkt 6.2

<<Änderungen der zu zahlenden Entgelte sind nur mit Wirkung zum Ersten eines Monats
möglich. Änderungen werden durch öffentliche Bekanntgabe (z.B. Anzeige in regionalen
Zeitungen, auf den Internetseiten der goldgas SW oder in einer Kundenzeitschrift von goldgas
SW) wirksam, die mindestens mit einer Frist von vier Wochen vor der beabsichtigten
Änderung erfolgen muss. Zeitgleich wird der Kunde über die Änderung in Textform informiert.
Erfolgt keine öffentliche Bekanntgabe ist für die Änderung ausschließlich die Mitteilung
in Textform maßgebend.
Ist der Kunde mit der Änderung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag innerhalb
von vier Wochen ab dem Zugang der Benachrichtigung auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens
der Änderung zu kündigen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch,
gelten die Änderungen als genehmigt.>>


wäre ja schlimm, wenn dem Geschäftsführer/\"Besitzer\" als Rechtsanwalt so ein grober schnitzer unterlaufen wäre  ;)
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Offline Zeus

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« Antwort #9 am: 18. November 2009, 10:05:46 »
@crexl

Offensichtlich haben Sie die Bindenwarheiten noch nicht verinnerlicht, und lesen die veröffenttichten Bezugsbedingungen immer noch nicht sorfältig durch. Siehe Beiträge von xy78.

Offline crexi

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goldgas - AGB
« Antwort #10 am: 22. November 2009, 19:48:51 »
Sorgfalt beim Lesen von AGB´s ist in der Tat angebracht!
Verivox übersandte mir die goldgas-AGB mit Datum vom 01.09.09 (!) und zwar
m i t  dem \" A n h a n g  AGB Produkte/Tarif \" !

Dort werdet ihr u.a. lesen:
 \" goldgastrend
......Der Preis für den goldgastrend-Verlängerungszeitraum richtet sich nach dem Preis, den goldgas SW für Neukunden des Tarifs goldgastrend den ersten des Monats, der dem Beginn des Verlängerungszeitraums vorausgeht, in seinem Tarifrechner für diesen Tarif auf der Internet-Homepage http://www.goldgas.de für den Lieferort veröffentlicht hat.\"

Was ein \" Verlängerungszeitraum \" ist steht auch dort. Er entsteht, wenn man beim Tarif verbleiben will und somit nicht kündigt. Damit verlängert sich das Vertragsverhältnis, und zwar unter Umständen mit der vorgenannten Änderung
( o h n e  briefliche Info !!!).

Verbraucherfeindlicher geht’s nimmer. Oder findet jemand eine bessere goldgas-AGB? Sie muss allerdings verbindlich sein. Das Zitat von @xy78 (Punkt 6.2) betrifft leider einen anderen Fall (Erhöhung während der Vertragslaufzeit). Man muß wirklich genauer hingucken (auch wenn es nur um´s Forum-Briefing geht)........

Offline Cremer

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goldgas - AGB
« Antwort #11 am: 22. November 2009, 20:01:13 »
@crexi,

es wird langsam Zeit dass die Kunden auxch die AGB\'s von Versorgern genau studieren.
MFG
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Offline xy78

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goldgas - AGB
« Antwort #12 am: 23. November 2009, 11:48:58 »
wo ist das problem???
wenn ich nicht kündige nach 11 monaten, bleibt logischerweise bei goldgas trend der preis vom vormonat bestehen, denn schließlich ist der neukundenpreis immer der aktuelle preis (weil es weder bonus noch vergünstigungen für neukunden gibt) - je nach ort wo man wohnt ist dieser unterschiedlich
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Offline Datko

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« Antwort #13 am: 23. November 2009, 12:15:03 »
Ich wechsle seit Jahren zu einem jeweils günstigsten Anbieter bei Strom.
Das funktioniert ohne Probleme.
Wenn ich mich richtig erinnere habe ich folgende Wechsel hinter mir:

lokaler Versorger - > Yello -> lokaler Versorger -> Yello -> E-wie-einfach

Zur Zeit zahle ich 16.3 Cent pro kWh.

Bisher hatte ich keine Probleme durch die AGB\'s.

Offline Zeus

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goldgas - AGB
« Antwort #14 am: 23. November 2009, 14:56:24 »
@xy78

Die \" Allgemeine Gaslieferbedingungen\" und der \" Anhang Produkte/Tarife \" von Goldgas könnten sehr wohl verständlicher und Verbraucherfreundlicher formuliert werden.
Goldgas bietet vier Tarife an. In den AGB\'s heißt es unter § 5.1 : Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.Der Vertrag ist, sollte insoweit innerhalb der vereinbarten tariflichen Sonderbedingungen ( s. nachfolgend : Produkte/Tarife ) nichts abweichendes vereinbart sein, beidseitig mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende, ERSTMALS  DREI MONATE NACH BEGINN DER GASLIEFERUNG, ohne Angabe von Gründen kündbar.
Im Anhang \" AGB Produkte/Tarife \" heißt es unter goldgas trend im ersten Absatz : ... DER VERTRAG KANN VON BEIDEN SEITEN MIT EINER FRIST VON 1 MONAT AUF DAS ENDE EINES KALENDERMONATS GEKÜNDIGT WERDEN. DIESES KÜNDIGUNGSRECHT IST IN DEN ERSTEN 11 MONATEN AB VERTRAGSBEGINN AUSGESCHLOSSEN.
Und im zweiten Absatz lesen wir : NACH ABLAUF DIESER 12 MONATSPERIODE KANN DER KUNDE FREI ZWISCHEN ALLEN VON GOLDGAS SW ANGEBOTENEN TARIFEN WÄHLEN. ÜBT DER KUNDE SEIN WAHLRECHT NICHT AUS, GILT DER TARIF goldgas trend. DAS ORDENTLICHE KÜNDIGUNGSRECHT IST IN DEN 11 MONATE DES VERLÄNGERUNGSZEITRAUMS WIEDERUM AUSGESCHLOSSEN.
Verwirrender geht es wohl nicht mehr, und die Kritik von crexi ist diesbezüglich wohl berechtigt. Oder können Sie mir erklären :
1) Für welchen Tarif von Goldgas nun § 5.1 gilt ?
2) Wie  der zweite Absatz  im Anhang \"Produkte/Tarife\" unter goldgas trend  zu interpretieren ist ?

 

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