Hallo Janni,
wie die Stadtwerke innerbetrieblich mit Ihren Abschlägen umgehen, muss nicht Ihr Problem sein. Ich halte es aus organisatorischer Sicht für zulässig, Ihnen für die beiden Verträge unterschiedliche Kundennummern zuzuweisen und Ihre Zahlungen Vertragsscharf zu leisten. Schließlich sind die beiden Verträge ja nicht miteinander verbunden, außer das bei beiden die gleichen Vertragspartner vorhanden sind. Letztlich ist das auch in Ihrem Interesse, da Sie, im Falle das Ihre Widersprüche gegen die Verträge unterschiedlich ausgehen, auch eine klare Abgrenzung Ihrer Zahlungen haben. Dieses hat allerdings nichts mit den eigentlichen Verträgen zu tun, die von dieser organisatorischen Maßnahme in keinster Weise betroffen sind. Ein Grund zur Unterzeichnung neuer Verträge ist dieses schon gar nicht und ja, auf diese Art versuchen die Versorger gerne, den Kunden neue Verträge mit den dann geltenden Preisen \'unterzujubeln\'.
Ich würde, im Gegensatz zu Cremer\'s Aussage, auch keine eigene Schlußrechnung aufmachen und denen schicken sondern lediglich mitteilen, dass Sie keinen neuen Vertrag abgeschlossen haben und insoweit den alten als weiter bestehend ansehen und Sie darüber hinaus daher auch keinen Grund für eine Schlußabrechnung aber auch für keine Zwischenrechnung sehen. Der Schlußrechnung selbst müssen Sie natürlich auch widersprechen, ganz normal wegen unwirksamer Preisanpassungsklausel und/oder Unbilligkeit der Preise. Das reicht dann aber auch schon. Für sich selbst machen Sie natürlich weiterhin Ihre Rechnung auf der Basis der Preise, die Sie für akzeptiert halten und kürzen die Abschläge. Zur Not können Sie dieses dem Versorger ja auch noch in dem Schreiben mitteilen.