Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Widerspruch beim Sondervertrag - detailliert begründen oder lieber dummstellen?
agilius:
--- Zitat ---Original von bolli
--- Zitat ---Original von Wusel
Aber vielleicht könnte er ja auch eine Vergleichslösung anbieten (zu der ich durchaus bereit wäre), um einen Schlussstrich zu ziehen ohne alles an die große Glocke hängen zu müssen... ;)
--- Ende Zitat ---
Na warten Sie mal, dass kommt vielleicht auch noch, aber nicht so früh im Ablauf. Vorher versucht man noch ein paar böse Widersprüchler mit Klagedrohungen oder Mahnbescheiden zum Ablassen von ihrem Vorhaben zu bewegen und es klappt ja auch immer noch. Spätestens vor Gericht, wenn der Richter seine Einschätzung der Lage kundtut, ist immer noch Zeit für nen Vergleich. ;)
--- Ende Zitat ---
oder besser: für\'s Berufungsverfahren ;)
für Vergleiche ist die Materie m.E. ungeeignet, insbesondere da Sie dann Ihre eigenen Rechte im Hinblick auf künftige Preiserhöhungen beschneiden, z.B. schon dadurch, dass ein neuer (höherer) Preis vereinbart wird, der einer späteren Überprüfung entzogen ist ...
bolli:
--- Zitat ---Original von agilius
für Vergleiche ist die Materie m.E. ungeeignet, insbesondere da Sie dann Ihre eigenen Rechte im Hinblick auf künftige Preiserhöhungen beschneiden, z.B. schon dadurch, dass ein neuer (höherer) Preis vereinbart wird, der einer späteren Überprüfung entzogen ist ...
--- Ende Zitat ---
Das kommt immer auf den Vergleich an. Es geht ja hier nicht primär um den Abschluss eines neuen Vertrages sondern um die Behandlung von \"Altforderungen\", die sind nicht zwingend an den laufenden Vertrag gekoppelt.
Insofern sehe ich da nicht unbedingt einen Zusammenhang zwischen der Forderung und dem weiteren Vertrag. Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass sich Versorger bei Sonderverträgen bei einem Vergleich auf die Maximalforderung = Preise zu Vertragsbeginn einlassen sondern vermutlich höchstens auf den Widerspruchspreis.
Cremer:
@Wusel,
behalten Sie doch bitte einige Joker noch für sich, die können Sie bei Gericht dann einsetzen.
Der Versorger ließt hier auch mit und kann sich dann entsprechend einschießen.
bolli:
--- Zitat ---Original von Cremer
@Wusel,
behalten Sie doch bitte einige Joker noch für sich, die können Sie bei Gericht dann einsetzen.
Der Versorger ließt hier auch mit und kann sich dann entsprechend einschießen.
--- Ende Zitat ---
Ich glaube, hier überschätzen Sie DEN Versorger etwas. Wenn nämlich ALLE Versorger tatsächlich hier mitlesen würden, würden manche Pannen bei denen vermieden werden können.
Sicher ist aber, dass EINIGE Versorger und Versorgeranwälte mitlesen. Aber um den Charakter des Forums als Austauschbörse von Ideen, Gedanken und Abklärungen von Rechtsfragen zu gewährleisten, muss man dieses wohl hinnehmen.
Auf der anderen Seite könnte dadurch ja auch ein Prozess vermieden werden, wenn sich rumspricht, dass bestimmte Fallkonstellationen vor Gericht keine Chance haben. Insofern sollten wir ruhig allgemein weiter diskutieren, auch wenn es mal mehr ins Detail geht und daurch eine Strategie offensichtlich wird.
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